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--- 2019-03-24 Aktuelle Begehungsfeststellungen der Geräteaufstellung (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16882)


Geschrieben von gmg am 24.03.2019 um 06:55:

  2019-03-24 Aktuelle Begehungsfeststellungen der Geräteaufstellung

Gerätefreischaltung --> Fluch und Segen

Absolut Positiv
Automatisches LOGOUT war aktiviert
smile

Absolut Negativ
Der Aufsichtsschlüssel steckte zur Nutzung durch den Spieler für die Freischaltung dauerhaft im Gerät.

Grüße



Geschrieben von gmg am 24.03.2019 um 07:05:

  2019-03-24 (abgelaufene) Light Versionen ohne § 7 SpielV-Prüfung

Etliche abgelaufene TR 5 Version 1 (Lightgeräte) ohne die seit Monaten erforderliche Geräteüberprüfung nach § 7 SpielV wurden vorgefunden und aus der Aufstellung genommen.
(Sind doch ganz neue Geräte...)

Grüße



Geschrieben von gmg am 24.03.2019 um 07:12:

  2019-03-24 Systemuhr des GSG zeigt nicht die genaue Zeit an

Ein -knapp daneben liegender- Mangel des Timekeepers des Gerätes - oder eine falsche Einstellung - führte bei diesem Gerät gerade eben noch nicht zu der Abschaltung nach § 7 SpielV.

1 (EINE) Minute mehr an Zeitversatz, und das Gerät wäre aus der Aufstellung genommen worden (vgl. auch Anlage 6 der TR der PTB).
Danke für den entsprechenden Hinweis!

Grüße

PS.
Und dann gab es noch ein Gerät mit einer nicht zugelassenen Software in der Aufstellung...
HUPS! Wand



Geschrieben von gmg am 24.03.2019 um 07:23:

  2019-03-24 ..und ein "freundlicher Hinweis" zum Jugendschutz

Die Bauarten 4001 - 4023 (Light-Geräte --> Version 1) benötigen für die Aufstellung in der Gastronomie ...(oder so) natürlich die "Jugendschutzkarte" o. ä. ("zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen")....

Grüße



Geschrieben von Pit am 24.03.2019 um 13:13:

 

Hallo gmg, was hat es eigentlich mit der Uhrzeit auf sich?
Durch Frequenzschwankungen im europäischen Netzt besteht ja nun mal das Problem das Uhren an elektrischen Maschinen nicht mehr korrekt laufen. Was ändert sich denn wichtiges wenn die Uhr mehr als 10 Minuten Differenz zur Echtzeit aufweist?
Ich hab das jetzt mal in meinen Geschäften prüfen lassen. Die Geräte hatten nach Umbau alle die korrekte Uhrzeit. Jetzt haben sie Differenzen zwischen 2 und 7 Minuten!! Dann muss ich ja mindestens 2 x im Jahr die coolfire tauschen. Bei ADP scheint das Problem nicht so gravierend zu sein.
In der Anlage 6 steht auch das ein Gerät mit defekter Geldeingabe oder Ausgabevorrichtung nicht ordnungsgemäß funktionsfähig ist. Heißt das wenn die Scheinannahme oder der Münzprüfer wegen eines defekte nicht funktionieren muss ich das Gerät ausschalten?



Geschrieben von gmg am 24.03.2019 um 23:43:

 

Zitat:
Original von Pit
Hallo gmg, was hat es eigentlich mit der Uhrzeit auf sich?
Durch Frequenzschwankungen im europäischen Netzt besteht ja nun mal das Problem das Uhren an elektrischen Maschinen nicht mehr korrekt laufen. Was ändert sich denn wichtiges wenn die Uhr mehr als 10 Minuten Differenz zur Echtzeit aufweist?
Ich hab das jetzt mal in meinen Geschäften prüfen lassen. Die Geräte hatten nach Umbau alle die korrekte Uhrzeit. Jetzt haben sie Differenzen zwischen 2 und 7 Minuten!! Dann muss ich ja mindestens 2 x im Jahr die coolfire tauschen. Bei ADP scheint das Problem nicht so gravierend zu sein.
In der Anlage 6 steht auch das ein Gerät mit defekter Geldeingabe oder Ausgabevorrichtung nicht ordnungsgemäß funktionsfähig ist. Heißt das wenn die Scheinannahme oder der Münzprüfer wegen eines defekte nicht funktionieren muss ich das Gerät ausschalten?


Hallo Pit,

erstaunlich, die Sache mit der Uhrzeit.
Und aktuell nur bei den Novogeräten so bemerkenswert?
Coolfire 2 oder Coolfire 5?
Ich werde diesen Sachverhalt weiter genau beobachten.

Die aufgezeichneten Daten -z. B. Fiskaldaten- stimmen nicht mehr.
Du solltest letztlich dazu die PTB befragen.

Und die Aussage zum Geldverkehr steht doch für sich.
Wenn an einem GSG der Geldverkehr - rein oder raus-- nicht mehr stimmt, da ist das Gerät nicht mehr funktionsfähig und hat nichts mehr in der Aufstellung zu suchen.

Grüße



Geschrieben von gmg am 27.03.2019 um 07:36:

 

Gestern mal wieder nach der Systemzeit gesehen....

Einige Minuten waren bei den Novomatic Geräten immer mal drin.
Allerdings kein großer Ausreisser (über 10 Minuten).

adp, Bally und PSMtec haben scheinbar genauere Timekeeper eingebaut.
Dort lag die Differenz eher mal im "Ein-Minutenbereich".

Grüße



Geschrieben von Pit am 27.03.2019 um 07:51:

 

Hallo gmg,

mal ne blöde Frage. Wird das Feststellen einer falschen Systemuhrzeit als Ordnungswidrigkeit gewertet?



Geschrieben von gmg am 27.03.2019 um 07:58:

 

Zitat:
Original von Pit
Hallo gmg,

mal ne blöde Frage. Wird das Feststellen einer falschen Systemuhrzeit als Ordnungswidrigkeit gewertet?


MOIN Pit,

über § 7 Abs. 4 Nr. 1 iVm § 19 Abs. 1 Nr. 6 b SpielV
könnte man eine OWIG "ausbringen".

Da es sich um eine relativ neue Begehungsfeststellung handelt, würde ich -fallweise- nach Augenmaß handeln und vllt. erst einmal "freundliche" Hinweise an den Aufsteller erteilen.
PTB ist ebenfalls informiert und könnte sicherlich auch diesen Punkt im Zulassungsverfahren entsprechend gewichten.

Aber--> es handelt sich bei allem nur um meine MEINUNG.
Das Gesetz sieht andere Möglichkeiten vor.

Grüße



Geschrieben von Pit am 27.03.2019 um 09:01:

 

Hallo gmg,

vielen Dank für deine Meinung zu diesem Thema. Es scheint tatsächlich so das dieses Problem eher die Novoliner betrifft. Ich hab das mal in Bingen angefragt warum diese Zeitdifferenzen entstehen. Bin mal gespannt was von dort kommt. Wenn was kommt.



Geschrieben von Rooobert am 27.03.2019 um 15:53:

  RE: 2019-03-24 (abgelaufene) Light Versionen ohne § 7 SpielV-Prüfung

Zitat:
Original von gmg
Etliche abgelaufene TR 5 Version 1 (Lightgeräte) ohne die seit Monaten erforderliche Geräteüberprüfung nach § 7 SpielV wurden vorgefunden und aus der Aufstellung genommen.
(Sind doch ganz neue Geräte...)

Grüße


Wieso sollte da keine Geräteprüfung stattgefunden haben, Zulassung läuft doch noch ???



Geschrieben von PeterSt am 27.03.2019 um 16:22:

  Zeit weicht bei Novos z.T. deutlich ab

Wenn bei einem einzelnen Gerät bereits nach ein paar Monaten knapp 10 min Abweichung erreicht werden, sieht das auf Dauer sehr kritisch aus. TR 5.0 der PTB führt dazu aus:

Zitat:
5.15 Genauigkeit der Systemzeit
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 9a SpielV (Gilt ab 10. Februar 2016)
Die verlangte Verknüpfung der aufzuzeichnenden Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung erfordert eine verlässliche Zeitgebung der Spielgeräte. Es ist abzusichern, dass über die maximale Aufstellzeit der Geräte von vier Jahren die Ungenauigkeit der Systemzeit nicht mehr als 10 Minuten beträgt. Geräte mit einer größeren Abweichung gelten als defekt und sind aus der Aufstellung zu nehmen.

Bei der Systemzeit ist die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) zu verwenden. Es dürfen keine Umschaltungen zu anderen Zeitzonen (auch nicht zur Sommerzeit) stattfinden.

Zu Kontrollzwecken ist die aktuelle Systemzeit der Geräte entweder permanent oder auf Abruf anzuzeigen (siehe auch 2.8).



Geschrieben von gmg am 28.03.2019 um 07:01:

 

Gestern festgestellte Differenz: 14 Minuten...
Es scheint doch ein Problem mit den Zeitbausteinen zu geben.

Grüße



Geschrieben von Pit am 28.03.2019 um 07:59:

 

5.15 Genauigkeit der Systemzeit
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 9a SpielV (Gilt ab 10. Februar 2016)
Die verlangte Verknüpfung der aufzuzeichnenden Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung erfordert eine verlässliche Zeitgebung der Spielgeräte. Es ist abzusichern, dass über die maximale Aufstellzeit der Geräte von vier Jahren die Ungenauigkeit der Systemzeit nicht mehr als 10 Minuten beträgt. Geräte mit einer größeren Abweichung gelten als defekt und sind aus der Aufstellung zu nehmen.

Bei der Systemzeit ist die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) zu verwenden. Es dürfen keine Umschaltungen zu anderen Zeitzonen (auch nicht zur Sommerzeit) stattfinden.

Zu Kontrollzwecken ist die aktuelle Systemzeit der Geräte entweder permanent oder auf Abruf anzuzeigen (siehe auch 2.8).

—————————————————————————————————-

Dann ist ja hier wohl der Hersteller gefordert . Ich hab gestern bei mehreren Geräten die coolfire tauschen müssen weil die Systemuhrzeit
Zwischen 12 und 18 Minuten Differenz anzeigte.
Gilt denn obiger Punkt erfüllt wenn ich über 4 Jahre mehrmals die coolfire tausche?



Geschrieben von gmg am 28.03.2019 um 09:41:

 

Sprichst Du jetzt von Coolfire 5 Einheiten?
Die mit der SSD, welche nicht zurückgegeben wird?
Wo befindet sich der Zeitbaustein?
Auf der Coolfire oder der SSD ?

Grüße



Geschrieben von Pit am 28.03.2019 um 11:38:

 

Ja, Coolfire 5. Laut Technik ein Baustein auf der coolfire und ein Baustein auf der Backplane. Da sich nach Backplanetausch nichts geändert hat wird’s vermutlich an der Coolfire liegen.



Geschrieben von gmg am 28.03.2019 um 12:24:

 

Zitat:
Original von Pit
Ja, Coolfire 5. Laut Technik ein Baustein auf der coolfire und ein Baustein auf der Backplane. Da sich nach Backplanetausch nichts geändert hat wird’s vermutlich an der Coolfire liegen.


Dann könnte es für den Geräteeigentümer teuer werden...

Grüße



Geschrieben von walterf am 29.03.2019 um 08:13:

 

Ihr könnt einen aber auch erschrecken!
Meine Geräte sind jedoch alle im grünen Bereich, alle unter 2 min...
sowohl adp als auch Coolfire 5.

Werde ich trotzdem im Auge behalten...



Geschrieben von Rooobert am 29.03.2019 um 15:05:

 

Was war denn nun mit den "etlichen aus der Aufstellung genommenen Geräten ohne Prüfung" aber mit gültiger Zulassung ?
Etwas voreilig gehandelt



Geschrieben von walterf am 29.03.2019 um 16:00:

  RE: 2019-03-24 (abgelaufene) Light Versionen ohne § 7 SpielV-Prüfung

Zitat:
Original von Rooobert
Zitat:
Original von gmg
Etliche abgelaufene TR 5 Version 1 (Lightgeräte) ohne die seit Monaten erforderliche Geräteüberprüfung nach § 7 SpielV wurden vorgefunden und aus der Aufstellung genommen.
(Sind doch ganz neue Geräte...)

Grüße


Wieso sollte da keine Geräteprüfung stattgefunden haben, Zulassung läuft doch noch ???



Die Zulassungen für V1 laufen noch ca 2 Jahre, die erste Prüfung nach §7 ist also vor ca 2 Jahren erfolgt...
hat`s jetzt geschnackelt ?


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