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Geschrieben von Blümchentante am 21.03.2019 um 14:47:

  Trödelmärkte am Sonntag

Ein freundliches Hallo in die große Runde von der Blümchentante,
unter welchen Voraussetzungen kann man einen Trödelmarkt an Sonntagen festsetzen?
Nach meiner Recherche für Hobbytrödler nicht, diese können auf die Sonnabende ausweichen. Wie sieht es aber mit gewerblichen Trödelhändlern aus? Hier greift doch sicherlich auch das Sonn- und Feiertagsgesetz? Ich befinde mich ein bichen inder Zwickmühle, weil ich zum Beispiel unseren Weihnachtsmarkt, der jedes Jahr von Donnerstag bis Sonntag geht auch festsetze oder auch für die Zeit der Rosengartenfesttage die auch von Donnerstag bis Sonntag andauern. In letzterem Beispiel habe ich allerdings keinen verkaufsoffenen Sonntag, der per OV von den Stadtverordneten genehmigt wurde in der Hinterhand. Freue mich auf zahlreiche Hinweise.



Geschrieben von Adler am 21.03.2019 um 16:11:

  RE: Trödelmärkte am Sonntag

ich habe Hinweise zur Durchführung von Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen vom Ministerium, ich glaube das darf ich hier nicht einstellen. Sie erhalten eine Mail.
VG



Geschrieben von jaenickV am 26.03.2019 um 13:57:

 

Hallo
kann ich auch die Info vom Ministerium per Mail kriegen?!?!?!?!?
Danke im Voraus.

MfG
VJ


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