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Geschrieben von V.Becker am 21.03.2019 um 10:50:

  Muss sich eine Sparkasse (auch als Zweigstelle) gewerblich anmelden?

Hallo Ihr Lieben,

Euer Schwarmwissen ist gefragt Augenzwinkern
Bei uns im Kreis Offenbach kam die Frage auf, ob und wie sich Banken gewerblich anmelden müssen. In diesem Fall ganz speziell die Sparkasse.

Die Deutsche Bank (AG) oder die Postbank (AG) haben sich bei uns z.B. angemeldet. Die Volksbank ist wohl auch als eG eingetragen, wen ich aber gar nicht habe, ist die Sparkasse!

Die Sparkasse firmiert ja als "Gemeinnützige öffentlich rechtliche Bank", ist im Handelsregister eingetragen und laut Meinung des Gewerbeamtes Offenbach ist sie zumindest auch mit den Teilbereichen "Immobilien und Versicherungen" gewinnbringend tätig, ergo müsste sie sich gem. §14 GewO anmelden - oder sehen wir das falsch? Im Migewa Gewerbeprogramm kann man die "Körperschaft des öffentl. Rechts" ja auswählen.

Wie seht ihr das? Anmelden ja oder nein?
Kennt Ihr Gesetze, die hier weiterhelfen könnten?

Liebe Grüße
V. Becker



Geschrieben von VeSa am 27.03.2019 um 09:26:

 

Moin

Ich habe keine Bedenken bzw. Zweifel, warum eine Anmeldung entbehrlich sein sollte. Mit Gesetzen o.ä. kann ich allerdings leider nicht dienen. Lediglich mit der Tatsache, dass bei uns die Sparkassenfilialen angemeldet sind.

Viele Grüße
VeSa


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