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--- Gewerbeanmeldung für Mieterstrommodell mit Photovoltaik? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16842)


Geschrieben von Roesje am 13.03.2019 um 07:33:

  Gewerbeanmeldung für Mieterstrommodell mit Photovoltaik?

Moin

Mich hat eine Frage von einem Eigentümer erreicht, der auf seiner vermieteten Immobilie eine Photovoltaikanlage installiert hat und per Mieterstrommodell den daraus gewonnen Strom an seine Mieter verkauft.

Er wurde vom Energieversorger auf die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung hingewiesen.

Nun bin ich mir unschlüssig, wie ich das Mieterstrommodell gewerberechtlich zu bewerten habe.

Allg. Infos zum Mieterstrommodell: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html

Grds. handelt es sich um eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seiner Immobilie, was bedeutet, dass grds. keine Gewerbeanzeige erforderlich wäre, da Verwaltung eigenen Vermögens (ergibt sich in RLP aus einer Rundverfügung aus 2011 von der OFD Koblenz sowie aus dem Ergebnis der Diskussion im Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“).

Nun hat er jedoch nicht bloß den Energieversorger als Vertragspartner, sondern auch seine Mieter, die per Mietvertrag von ihm Strom erwerben. Insofern "handelt" er ja mit dem Strom.

Macht dieses Prozedere seine Tätigkeit damit auch nach der GewO zum Gewerbe?

Aus meinen Unterlagen konnte ich leider dazu nichts finden, außer die generelle Annahme, dass nicht gewerblich, sobald auf dem Dach eigen genutzter Gebäude:

"Als Ergebnis der Diskussion im Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ ist festzuhalten, dass für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe (§ 14 GewO) ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden.Der Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach handelt nicht gewerbsmäßig nach § 14 GewO, sondern verwaltet eigenes Vermögen. Die Verwaltung eigenen Vermögens ist Bestandteil des Eigentumsrechts.Dagegen ist ein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts grundsätzlich jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete und in Fortsetzungsabsicht ausgeübte Tätigkeit. DieseVoraussetzung ist erfüllt, wenn jemand gewerbsmäßig fremde Hausdächer anmietet und darauf Photovoltaikanlagen errichtet, um daraus Gewinn als Bestandteil seiner Erwerbstätigkeit zu erzielen.Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch, wenn der Eigentümer auf dem Dach eines Hausgrundstücks, das er nicht selbst bewohnt, sondern vermietet hat, eine Photovoltaikanlage errichtet, die für das Mietobjekt und damit eigen genutzt wird. Dagegen liegt eine Fremdnutzung, die eine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO erforderlich macht, vor, wenn der Eigentümer des Mietobjektes das Dach an einen Dritten vermietet oder sonst vertraglich überlässt, damit der Dritte dort eine Photovoltaikanlage betreiben und den Nutzen daraus ziehen kann. In diesem Fall muss der Dritte den gewerblichen Betrieb der Photovoltaikanlage nach § 14 GewO anmelden."



Geschrieben von Delius am 13.03.2019 um 07:57:

  RE: Gewerbeanmeldung für Mieterstrommodell mit Photovoltaik?

Hallo aus Helmstedt,

ich denke mal, dass es unerheblich ist, ob er den Strom an einen Energieversorger "verkauft", der ihn dann ins Netz einspeist, oder aber ob der gewonnene Strom an die Mieter "verkauft" wird.
M.A. nach keine Anzeige nach § 14 GewO möglich.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von BE-DE am 13.03.2019 um 08:59:

  RE: Gewerbeanmeldung für Mieterstrommodell mit Photovoltaik?

Moin Moin von der D...

schließe mich dieser Meinung an.



Geschrieben von Roesje am 13.03.2019 um 09:14:

 

Danke

Dazu tendiere ich auch. smile



Geschrieben von Roesje am 13.03.2019 um 09:17:

 

ABER....das hatte ich vorhin ganz vergessen:

Wenn er auch Strom zukaufen muss, um seine Mieter zu versorgen, weil die alleinige Leistung der Photovoltaikanlage nicht ausreicht, dann auch?



Geschrieben von BE-DE am 13.03.2019 um 09:26:

 

Moin Moin von der D...

Normalerweise bezieht der Mieter den Strom und bezahlt an den Stromlieferanten. Da ist es egal, ob es der Vermieter oder ein externer Energieversorger ist. Wenn der Vermieter nicht genügend Strom mit seiner Photovoltaikanlage liefern kann und zukaufen muss, ist das sein Ding und hat immer noch nichts mit Gewerbe zu tun. So interpretieren wir das. Weil es geht ja um die Gewerblichkeit der Anlage.



Geschrieben von Roesje am 13.03.2019 um 10:19:

 

Super, danke! anbeten


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