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Geschrieben von Technikkeller am 16.02.2019 um 18:20:

Achtung Gewerbeanmeldung als Youtuber+Onlinehandel

Moin,

Ich bin neu hier und habe ein wichtiges Anliegen:

Ich habe einen Youtube-Kanal bei dem es um Pc´s geht. Da ich nicht alles, was ich in Videos thematisiere für immer behalten will und kann, verkaufe ich öfter etwas bei Ebay Kleinanzeigen. Da immer wieder sowas wie "Hast du ein Gewerbe, darfst du das, fertige PCs immer wieder zu verkaufen ohne Gewerbe ist strafbar..." kommentiert wird, möchte ich ein Gewerbe anmelden.

Soweit habe ich kein Problem damit meine Youtube-Einnahmen und den Umsatz aus Verkäufen zu versteuern. Jedoch benötige ich nun leider ein Impressum. Bei der Anzahl der Zuschauer ist mit Sicherheit Jemand dabei, der gerne mal unangemeldet vorbei kommt. Das möchte ich vermeiden!
Ich brauche Rat.

Kleinanzeigen möchte ein Impressum aber niemand sollte meine Adresse öffentlich sehen können aufgrund der "Bekanntheit".

Was mache ich nun? Schwierig, oder?

LG Phillip



Geschrieben von BernshausenL am 18.02.2019 um 15:38:

 

Hallo Technikkeller,

also so ganz die richtigen Ansprechpartner sind wir wahrscheinlich nicht. Bezüglich Impressum wäre die Wettbewerbszentrale vielleicht eher geeignet als Ansprechpartner.

Ist es bei Ebay vllt möglich, wenn du dir ein Postfach anlegst und das dann als Impressum angibst?

Gruß aus dem Siegerland



Geschrieben von Civil Servant am 18.02.2019 um 16:56:

 

Zitat:
Original von BernshausenL
Bezüglich Impressum wäre die Wettbewerbszentrale vielleicht eher geeignet als Ansprechpartner.


Die Pflicht gründet wohl auf § 5 TMG. In Hessen ist dafür wohl die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zuständig - auch für die damit verbundenen Ordnungswidrigkeiten. Vielleicht ist es in NRW ja ähnlich.


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