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Geschrieben von HBinder am 13.02.2019 um 15:26:
Gewerbe-Anmeldung GmbH & Co. KG, Angaben in den Feldern 3-9
Hallo,
wie mir von Kolleginnen unserer Bürgermeisterämter im Kreis mitgeteilt wurde, haben sie auf einer Schulung gelernt, dass in Feld 1 der Name der Personengesellschaft kommt und in Feld 3 der Name der Komplementär-GmbH. Im Feld 9 wird die Adresse der GmbH eingetragen.
Meiner Auffassung nach ist es doch immer noch so zu handhaben, dass in Feld 1 die GmbH und die GmbH & Co. KG eingetragen werden und in die Felder 3-9 die Daten zum GF der GmbH.
Habe ich irgendeine Änderung der Verfahrensweise verpasst???
Grüße
HBinder
Geschrieben von Thomas Mischner am 13.02.2019 um 16:00:
Hallo,
im Grunde steht ja im "Kleingedruckten" des Formulars, was in welches Feld einzutragen ist.
Felder 3 bis 9 sind für die Angaben zum Betriebsinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter - also in jedem Fall einer natürlichen Person- vorgesehen.
Die Gewerbeanmeldung wird nach wie vor nicht von einer GmbH & Co. KG erstattet; diese ist keine juristische Person und folglich keine Gewerbetreibende.
Angemeldet wird die Komplementär-GmbH. Zweckmäßigerweise werden aber in Feld 1 zusätzlich die Angaben zur KG eingetragen.
So wird es in den mir bekannten Seminaren auch gelehrt.
Geschrieben von HBinder am 15.02.2019 um 10:58:
Dann bin ich doch noch auf dem Laufenden
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