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Geschrieben von EinQuantumRecht am 01.02.2019 um 15:44:

  AG ohne Geschäftsführer laufendes GU-Verfahren

Moin ,

ich habe folgendes Problem.
Die H-AG hatte bis 2017 den Geschäftsführer C. Dessen Arbeitsvertrag lief aus und wurde nicht verlängert. Kurz davor wurde ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet.
Jetzt habe ich eine AG ohne aktuellen Geschäftsführer, wobei der ehemalige Geschäftsführer noch im Handelsregister eingetragen ist.

Mein Schreiben an das Handelsregister hat leider nichts eingebracht.

Die Anschrift der Firma ist gleich der Wohnadresse des ehemaligen Geschäftsführers. C gab noch an das dort zumindest seit der Auflösung seines Arbeitsvertrags keiner gewerblichen Tätigkeit mehr nachgegangen wird. An der Anschrift befindet sich nicht einmal mehr ein Briefkasten der Firma.

Zusätzlich gibt es noch nen Aufsichtsratsvorsitzenden F der seiner Verpflichtung, einen neuen Geschäftsführer zu bestimmen, aber nicht nachkommt. F steht aber nunmal nicht im Handelsregister.

Mir kamen bisher so Ideen wie:

1. Gewerbeuntersagung öffentlich zustellen, da weiterhin Rückstände bestehen.

2. Gewerbeabmeldung von Amts wegen, da offensichtlich keine gewerbliche Tätigkeit dort stattfindet, und Akte ablegen. Gebühr würde zwecks fehlendem Verantwortlichen entfallen.

Habt ihr noch andere Ideen?

Viele Grüße
Hartlaub



Geschrieben von Thomas Mischner am 06.02.2019 um 08:55:

 

Hallo,

eine Antwort dürfte in § 78 Abs. 1 AktG zu finden sein:

"Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Hat eine Gesellschaft keinen Vorstand (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch den Aufsichtsrat vertreten."


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