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Geschrieben von walterf am 27.12.2018 um 17:44:

  Arcade Geräte Unterhaltung

Gibt es gegen ein solches reines Unterhaltungsgerät irgendwelche Bedenken?
Gespeichert sind ca. 2000 alte Spiele.
Gerät würde mit Münzeinwurf betrieben .
Kein Internetanschluss.

Nur die alten Spiele von damals.



Geschrieben von petergaukler am 27.12.2018 um 18:01:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Zitat:
Original von walterf
Gibt es gegen ein solches reines Unterhaltungsgerät irgendwelche Bedenken?
Gespeichert sind ca. 2000 alte Spiele.
Gerät würde mit Münzeinwurf betrieben .
Kein Internetanschluss.

Nur die alten Spiele von damals.


sind kampfspiele integriert , kostet bei uns 400€ p.m. vg.-steuer !
leider

p.s.das gerät hat anscheinend keinen münzeinwurf ?

pg.



Geschrieben von walterf am 27.12.2018 um 18:14:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Ich sagte, dieses Gerät hätte einen Münzeinwurf,
du Schlaumeier, mit deinen dir bekannten "Aufstellern und Technikern".


Außerdem würden alle indizierten Spiele, wenn damals überhaupt vorhanden, abgeschaltet.

Mir würde noch besser gefallen, wenn du auf meine Beiträge nicht mehr antworten würdest!

Du komischer Vogel.



Geschrieben von gmg am 27.12.2018 um 20:50:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Zitat:
Original von walterf
Gibt es gegen ein solches reines Unterhaltungsgerät irgendwelche Bedenken?
Gespeichert sind ca. 2000 alte Spiele.
Gerät würde mit Münzeinwurf betrieben .
Kein Internetanschluss.

Nur die alten Spiele von damals.


Was sagt § 6 a SpielV dazu??

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 27.12.2018 um 21:06:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Zitat:
Original von walterf
Ich sagte, dieses Gerät hätte einen Münzeinwurf,
du Schlaumeier, mit deinen dir bekannten "Aufstellern und Technikern".


Außerdem würden alle indizierten Spiele, wenn damals überhaupt vorhanden, abgeschaltet.

Mir würde noch besser gefallen, wenn du auf meine Beiträge nicht mehr antworten würdest!

Du komischer Vogel.


AM 1.2.2019 IST ALLES VORBEI !

DA GEHT AUTOMATENRECHT.DE AUF SENDUNG

P.S.
Das hier gezeigte Fungame ist ein us/hong kong .import / das original ist /war mal ohne MP.
Preis ohne Transport 2999,-$
es grüsst
pg.aus dem Schwabenland



Geschrieben von sunrise am 27.12.2018 um 21:08:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Dieses Gerät darf selbstverständlich aufgestellt und betrieben werden. Das ist ein erlaubtes Unterhaltungsgerät ohne Gewinnmöglichkeit.
Ob das Gerät die pauschale Vergnügungssteuer einspielt sei dahingestellt.



Geschrieben von petergaukler am 27.12.2018 um 21:15:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Zitat:
Original von sunrise
Dieses Gerät darf selbstverständlich aufgestellt und betrieben werden. Das ist ein erlaubtes Unterhaltungsgerät ohne Gewinnmöglichkeit.
Ob das Gerät die pauschale Vergnügungssteuer einspielt sei dahingestellt.



Genau !

ist ein Kampfspiel und kostet daher extra viel VG.-Steuer



pg.



Geschrieben von PeterSt am 27.12.2018 um 21:28:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Zitat:
Original von petergaukler:
ist ein Kampfspiel und kostet daher extra viel VG.-Steuer

Gut, dass Smartphones keinen Münzeinwurf haben ...

Im Ernst: Als TV-Gerät braucht das Gerät eine ASK-Plakette. Diese Anforderung gilt m.W. noch immer (auch wenn aus anderen Zeiten).
Bekommt das Gerät keine rote Plakette (Hersteller/Importeur fragen!), stehen die Chancen auf eine normale Veranlagung für die Vergnügungssteuer nicht schlecht (keine Gewaltverherrlichung). Siehe hier.



Geschrieben von gmg am 27.12.2018 um 22:05:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Zitat:
Original von PeterSt
Zitat:
Original von petergaukler:
ist ein Kampfspiel und kostet daher extra viel VG.-Steuer

Gut, dass Smartphones keinen Münzeinwurf haben ...

Im Ernst: Als TV-Gerät braucht das Gerät eine ASK-Plakette. Diese Anforderung gilt m.W. noch immer (auch wenn aus anderen Zeiten).
Bekommt das Gerät keine rote Plakette (Hersteller/Importeur fragen!), stehen die Chancen auf eine normale Veranlagung für die Vergnügungssteuer nicht schlecht (keine Gewaltverherrlichung). Siehe hier.


...alles schön erklärt mit der ASK.

Aber es gibt nunmehr - seit 2006 - den § 6 a SpielV.
Kann man mehr als 6 Freispiele erzielen, dann ist die Aufstellung des Gerätes zu untersagen.

Grüße



Geschrieben von PeterSt am 27.12.2018 um 22:59:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Zitat:
Orignial von gmg:
Kann man mehr als 6 Freispiele erzielen, dann ist die Aufstellung des Gerätes zu untersagen.


Wenn dem so sein sollte. Ist das so?

So nebenbei: Immerhin erläutert die BR-Drs. 655/05 auf S. 19, dass Flipper nicht getroffen werden sollen und daher nicht gemeint seien (Wir errinnern uns: Das Punkteverbot im § 13 Nr. 1 SpielV "lebt" nur von seiner Begründung). Andererseits kann man m.W. auch bei einem Flipper Freispiele in Freispielen erzielen und derart die Summe sechs überschreiten.

Ich kenne das hier abgebildete Gerät nicht, halte seinen Einsatz sogar für wirtschaftlich kaum interessant. Sollten dort nur Arkanoid-artige Spiele drin sein, fehlt es wie bei einem Flipper an der nach §33 c GewO notwendigen spielentscheidenden Einrichtung, die für ein Spielgerät notwendig ist. Kritisch sind natürlich Poker- und Walzenspiele, bei denen man mehr als 6 Freispiele gewinnen kann.



Geschrieben von sunrise am 28.12.2018 um 00:04:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Im Classic Arcade Spielgerät (wie von walterf abgebildet) gibt es nur die alten Arcade Spiele. Kein Poker oder ähnliches.
Freispiele ähnlich wie am Flipper (unter 6)

Ob Spiele dann (ohne ASK-Plakette am Gerät)) als gewaltverherrlichend eingestuft werden wird wohl dann das Ordnungsamt entscheiden.

Übrigens:
1976 hat die damalige Ministerin für Jugend Familie und Gesundheit - Antje Huber - das Spiel Asteroids als gewaltverherrlichend eingestuft, weil in diesem Spiel auf Weltraumbrocken und 1cm breite Raumschiffe geschossen werden konnte.
Das Spiel Pac Man verherrliche den Kannibalismus.



Geschrieben von walterf am 28.12.2018 um 03:40:

  RE: Arcade Geräte Unterhaltung

Danke für die ausführlichen Antworten.

Wirtschaftlich sehe ich da durchaus eine Chance, ein Eyecatcher wäre das Teil auf jeden Fall.
Preis übrigens deutlich unter der o.g. Summe.

§6 a muss natürlich beachtet werden, den hatte ich auch schon im Blick.

Ich werde mich zum Thema wieder melden.



Geschrieben von Pit am 28.12.2018 um 17:25:

 

Der Kunde schmeißt Geld in ein Gerät und erspielt sich Kredite um damit
im Unterhaltungsbereich weiterspielen zu können .

Welchem Paragraphen unterliegt denn dieses Gerät? verwirrt



Geschrieben von Rooobert am 28.12.2018 um 17:41:

 

Frag mal bei Nintendo , Atari , Capcom usw ob Sie die Lizenzen zur gewerblichen Nutzung erteilt haben Kopfkratz
So blöd kann nichtmal Dschungel Walter F. sein



Geschrieben von walterf am 28.12.2018 um 18:21:

 

Zitat:
Original von Pit
Der Kunde schmeißt Geld in ein Gerät und erspielt sich Kredite um damit
im Unterhaltungsbereich weiterspielen zu können .

Welchem Paragraphen unterliegt denn dieses Gerät? verwirrt


Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
§ 6a
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten,
a)
wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder Chancenerhöhungen anbieten oder
b)
wenn auf der Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben, ausgezahlt, auf Konten, Geldkarten oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden.
Die Rückgewähr getätigter Einsätze ist unzulässig. Die Gewährung von Freispielen ist nur zulässig, wenn sie ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden und nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können.



Geschrieben von PeterSt am 28.12.2018 um 19:53:

 

Zu § 6a SpielV.

Wenn dort wirklich, wie sunrise bestätigt hat, keine Zufallsspiele mit Walzen oder Spielkarten drin sind, dann greift der Paragraph m.E. nicht.


Siehe Informationsvorlage der Stadt Düsseldorf ("Glücksspiel in Düsseldorf"):

§ 6a SpielV
Sog. "Fun Games" (Spielgeräte ohne PTB-Zulassung; z.B. „Magic Games“) dürfen in Spielhallen nicht aufgestellt werden. Die Aufstellung von Geschicklichkeitsspielen wie z. B. Billard, Dart, Flipper oder Computerspiele sind hingegen erlaubt.


Letztlich wird dort beschrieben, was gewollt war. Dem Missbrauch mit Fun Games wurde der Boden entzogen. Selbst die nie missbrauchten Touchgeräte, die natürlich viele gemischte Spiele enthielten, waren eigentlich nicht gemeint, waren aber schwerer abgrenzbar.



Geschrieben von eszet am 28.12.2018 um 20:14:

 

Sind die Spiele jünger als 70 Jahre sind sie nicht Gemeinfrei.
Es greift das UrhG. Lesen

Nintendo , Atari , Capcom usw sind extrem unentspannt bei gewerblicher Nutzung.



Geschrieben von walterf am 28.12.2018 um 20:36:

 

Zitat:
Original von eszet
Sind die Spiele jünger als 70 Jahre sind sie nicht Gemeinfrei.
Es greift das UrhG. Lesen

.


Yep,

nach meinen Informationen die ich mir jetzt eingeholt habe, ist das wohl der Knackpunkt !

Gibt auch noch ein paar andere Anforderungen an das Gerät, die sind allerdings technischer Art aber ebenso wichtig.

Also geht nicht, gut dass wir drüber gesprochen haben.



Geschrieben von tfis am 29.12.2018 um 12:35:

 

Zitat:
Original von walterf
Zitat:
Original von eszet
Sind die Spiele jünger als 70 Jahre sind sie nicht Gemeinfrei.
Es greift das UrhG. Lesen

.


Yep,

nach meinen Informationen die ich mir jetzt eingeholt habe, ist das wohl der Knackpunkt !

Gibt auch noch ein paar andere Anforderungen an das Gerät, die sind allerdings technischer Art aber ebenso wichtig.

Also geht nicht, gut dass wir drüber gesprochen haben.


Nimm halt den:

https://www.bmigaming.com/games-video-classicarcadegames.htm



Geschrieben von Rooobert am 29.12.2018 um 14:17:

 

Ich habe dieses Gerät vor 3 Jahren gekauft weil ich es auch lustig fand...
Zwar nur mit 60 Spielen aber die "wichtigsten" sind dabei, und bei 2000 Spielen sind die Gäste überfordert da die Menueführung nicht so toll ist...
Ebenso ist die Qualität der Joysticks nicht besonders gut , ich hatte 3 Freaks die Galaga , Scramble gerne spielten ( natürlich alles Endvierziger +-) da mussten wir jede Woche ein paar Microschalter tauschen am Stick. Eine weitere Katastrophe ist die Sound Einstellung, entweder es Kratzt oder man hört gar nichts...
Die Einspielergebnisse deckten gerade so die Reparaturen, Vergnügungssteuer konnte ich als Flipper für 15€ aushandeln.
Nun ist noch der TFT verreckt , also ab ins Kinderzimmer oder Partykeller, da gehört das Teil auch hin


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH