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--- TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16721)
Geschrieben von Pit am 27.12.2018 um 07:55:
bei den ADP Geräten wird dann vermutlich gleichzeitig ein Spiel gestartet.
Ob der Einsatz da noch sinnvoll ist sei mal dahingestellt.
Aber schon auffällig, das Gutachten und jetzt Tastendrückautomatiken immer
in Bezug auf Novoline auftauchen.
Hätte man 2016 seine Hausaufgaben gemacht und
eine Lightversion auf den Markt gebracht und hätte man die
so hoch angepriesenen V2 Geräte mit " neuen geilen Spielen"
tatsächlich entwickelt, bräuchte man sich jetzt nicht damit beschäftigen halblegale Lücken
zu finden um die Geräte wettbewerbsfähig zu machen.
Sinngemäß sagte der Vertriebler von Novoline, das der Kunde sich für das bessere
Spielsystem mit dem höheren Spielspaß entscheiden wird.
Das hat er bei uns getan. 3 Novoliner und 9 ADP pro Konzession wäre die bessere Wahl gewesen.
Geschrieben von petergaukler am 27.12.2018 um 08:07:
Zitat: |
Original von Pit
bei den ADP Geräten wird dann vermutlich gleichzeitig ein Spiel gestartet.
Ob der Einsatz da noch sinnvoll ist sei mal dahingestellt.
Aber schon auffällig, das Gutachten und jetzt Tastendrückautomatiken immer
in Bezug auf Novoline auftauchen.
Hätte man 2016 seine Hausaufgaben gemacht und
eine Lightversion auf den Markt gebracht und hätte man die
so hoch angepriesenen V2 Geräte mit " neuen geilen Spielen"
tatsächlich entwickelt, bräuchte man sich jetzt nicht damit beschäftigen halblegale Lücken
zu finden um die Geräte wettbewerbsfähig zu machen.
Sinngemäß sagte der Vertriebler von Novoline, das der Kunde sich für das bessere
Spielsystem mit dem höheren Spielspaß entscheiden wird.
Das hat er bei uns getan. 3 Novoliner und 9 ADP pro Konzession wäre die bessere Wahl gewesen. |
|
hi,
das mag ja alles so sein ,
meine eigentliche frage wurde bis jetzt nicht zufriedenstellend beantwortet
was passiert dem betreiber / aufsteller , wenn er diese drückautomtik einsetzt
und das ordnungsamt/polizei dies direkt am spielgerät feststellt ? :
gruss
pg.
Geschrieben von gmg am 27.12.2018 um 08:22:
RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst !
Zitat: |
Original von dieter116
§13 Satz 7 SpVO
Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Weiter ein nicht in der Bauartzulassung erfasstes Zusatzgerät.
Somit entspricht GSG nicht mehr der Bauartzulassung.
§7
(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen,
2.
das nicht mehr der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlichten Bauartzulassung entspricht,
Bei Anbringung durch Betreiber bestimmt strafbar.
Andere Konstellationen werden wohl in Zukunft die Gerichte entscheiden. |
|
Also sollte man diese "Pusher" suchen gehen.
Eine Aufgabe für die Ordnungsämter im Jahr 2019.
Frohes Neues Jahr!
PS:
Geht auch bei adp und Bally GSG.
Geschrieben von Pit am 27.12.2018 um 08:51:
das verhält sich m.E. wie mit der Mehrfachbespielung der V2 Geräte.
Die OÄ sind mit der Materie überfordert weil sie keine klaren Anweisungen
von übergeordneter Stelle bekommen.
Es wird Kommunen geben die Mehrfachbespielung an V2 Geräten und
Tastendrückautomatiken zur Anzeige bringen und es wird Kommunen
geben die das nicht interessiert.
Kommt es zur Anzeige eines Betreibers wird letztendlich ein Gericht entscheiden.
Und das kann dauern.
gmg ist derjenige der am ehesten sagen kann wie Behörden mit der
Problematik umgehen.
Aber er hat anscheinend kein Interesse mal ein klares Statement abzugeben
oder darf/kann das nicht.
Als Betreiber kannst du nur deine Umsätze und deinen Wettbewerb im Auge halten.
Arbeitet dein Wettbewerb in diesen rechtlichen Lücken und macht dir deine
Umsätze kaputt musst du entscheiden was du tust.
Mitmachen oder zumachen.
Leider arbeiten wir in einem Gewerbe in dem viele Gestalten sich ein Dreck
um Gesetze kümmern.
Bei uns gibt es Betreiber die seit Jahren die Geschäfte nachts offen haben.
Dem OA ist das bekannt. Und? Die haben immer noch Nachts offen!
Oder Shisha Bars. Razzia, kiloweise unverzollter Tabak, umgangene Rauchverbote etc. ,Laden zu, Laden auf und weitermachen.
Aber das gehört hier wirklich nicht hin...
Geschrieben von elyesa am 27.12.2018 um 09:33:
Moin,
§13 Satz 7 SpVO
Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Wie wird das aufgefasst, kein Anderer darf für den Spieler drücken? Nicht mal ein Freund der nicht spielt? In Bezug auf den Drücker, was wenn der Drücker vom Spieler mitgebracht wird? Und er es für sich drücken lässt?
Hmmm, es ist schwierig eindeutig es auszulegen.
Weiter ein nicht in der Bauartzulassung erfasstes Zusatzgerät.
Somit entspricht GSG nicht mehr der Bauartzulassung.
Ich weiß nicht, ob der Drücker als Zusatzgerät für die Bauartzulassung einer GSG angesehen werden kann. Denn es hat direkten Bezug mit der GSG. Zumindest könnte man es auch in anderen Bereichen zum Einsatz kommen lassen.
Gruss
Geschrieben von PeterSt am 27.12.2018 um 10:10:
Zitat: |
Original von elyesa:
Ich weiß nicht, ob der Drücker als Zusatzgerät für die Bauartzulassung einer GSG angesehen werden kann. [...] |
|
Ein Drucker, egal welcher, ist zugelassen, weil er die normierte VDAI-Schnittstelle nutzt und diese rückwirkungsfrei ist. Dazu TR 5.0:
Zitat: |
1.9 Rückwirkungsfreiheit
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 10 SpielV (ab 10. Februar 2016 Nr. 11) und § 12 Abs. 3 SpielV (Abs. 4 ab 10. Mai 2015)
Geräte, Komponenten, Infrastruktureinrichtungen, die nicht zur Bauart gehören, dürfen keine unerlaubten Einwirkungen auf Spielabläufe, Kontrolleinrichtung, aufgezeichnete Daten, Einsatzleistung oder Gewinnauszahlung ausüben.
Schnittstellen des Spielgerätes, insbesondere Datenübertragungsschnittstellen, und angeschlossene Zusatzgeräte sind so zu sichern, dass unerlaubte Rückwirkungen auf das Geldspielgerät unter Verwendung der Schnittstellen bzw. Zusatzgeräte ausgeschlossen sind.
Technische Zugriffs-, Einstellungs- und Managementmöglichkeiten der Aufsteller und anderer Personen (z.B. Servicepersonal, Gewerbeüberwachung, Finanzverwaltung) dürfen nicht zu Veränderungen der zugelassenen Eigenschaften der Bauart führen und nicht die Schutzmaßnahmen gegen Veränderungen beeinträchtigen.
|
|
Ein außen vom Spieler angebrachtes Gerät ist sicher nicht dem Aufsteller anzulasten, sonst wäre der Aufsteller auch für die Münze am Faden haftbar (und damit der doppelt Leidtragende).
Aber: Wenn an mehr als an einem Gerät solche "Tastendrücker"-Geräte vorgefunden werden sollten, könnte es gut sein, dass der Aufsteller "erklärungsbedürftig" werden wird. Also:
Finger weg von diesem Zeugs!
Geschrieben von petergaukler am 27.12.2018 um 10:49:
PeterSt.
Finger weg von diesem Zeugs!
welch wahre worte !
pg.
Geschrieben von walterf am 27.12.2018 um 14:35:
Zitat: |
Original von PeterSt
Zitat: |
Original von elyesa:
Ich weiß nicht, ob der Drücker als Zusatzgerät für die Bauartzulassung einer GSG angesehen werden kann. [...] |
|
Ein Drucker, egal welcher, ist zugelassen, weil er die normierte VDAI-Schnittstelle nutzt und diese rückwirkungsfrei ist. (...)
|
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Jetzt musste ich grade schmunzeln...
Vergleiche : "Drücker" und "Drucker."
Geschrieben von PeterSt am 27.12.2018 um 15:05:
Oh ja danke. Da war der Weihnachtsbraten anscheinend noch nicht ganz verdaut und lag noch schwer im Magen. Im Ernst: Ich muss die Schriftgröße langsam meinem leider erreichten Alter anpassen ...
Geschrieben von gmg am 27.12.2018 um 15:59:
Man muss nur noch ermitteln, wer den " Puscher" in der Aufstellung auf dem Gerät befestigt hat.
Dann hat man den "Schuldigen", der die zugelassene Bauart verändert hat.
Dieter hat alle relevanten Details ausgeführt.
Noch eine Ergänzung:
"Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt."
Der Pusher ist ein Einsatzautomat.
Er wird gesucht und -hoffentlich nicht- gefunden werden.
Grüße
Geschrieben von walterf am 27.12.2018 um 16:17:
Zitat: |
Original von PeterSt
Oh ja danke.
(...) |
|
Lapsus linguae halt , wird überwiegend positiv bewertet, gern geschehen....
btw
für alle Nichtfranzosen : Freudscher Versprecher
Geschrieben von Rooobert am 27.12.2018 um 18:20:
Ich glaube nicht dass es den Drücker fertig zu kaufen gibt, hat sich bestimmt einer selbst gebastelt , zumindest die spezielle Version für GSG mit Magnetfuss
Geschrieben von walterf am 27.12.2018 um 18:38:
Zitat: |
Original von Rooobert
Ich glaube nicht dass es den Drücker fertig zu kaufen gibt, hat sich bestimmt einer selbst gebastelt , zumindest die spezielle Version für GSG mit Magnetfuss
|
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Den hat sich keiner selbst gebastelt.
Dieser Mist ist unterwegs, die Preise sind bekannt und muss dringend unterbunden werden!
Genau wie deine Blödsinnsbehauptung Auslastung der Novo-Geräte läge nahe bei 100%,
auch solchem Mist muss widersprochen werden.
Geschrieben von Rooobert am 27.12.2018 um 19:30:
Wo denn ?
Geschrieben von walterf am 29.12.2018 um 16:31:
Zitat: |
Original von Rooobert
Wo denn ? |
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Die Frage war doch nicht ernst gemeint, oder?
Sind wir hier im darknet?
Beim Doofkoppversand in Brunsbüttelkoog natürlich...
Geschrieben von Rooobert am 29.12.2018 um 16:42:
OOOhhh im Darknet , ich lach mich tot
Geschrieben von walterf am 29.12.2018 um 17:05:
Du hast mich schon richtig verstanden,
du bekommst dieses Teil nicht im darknet, sondern wir verhalten uns hier anders als im darknet.
Wo möglicherweise auf Anfrage, so ähnlich wie deine, Adressen ausgetauscht werden.
Geschrieben von petergaukler am 31.12.2018 um 10:27:
RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst !
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
§13 Satz 7 SpVO
Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Weiter ein nicht in der Bauartzulassung erfasstes Zusatzgerät.
Somit entspricht GSG nicht mehr der Bauartzulassung.
§7
(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen,
2.
das nicht mehr der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlichten Bauartzulassung entspricht,
Bei Anbringung durch Betreiber bestimmt strafbar.
Andere Konstellationen werden wohl in Zukunft die Gerichte entscheiden. |
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Also sollte man diese "Pusher" suchen gehen.
Eine Aufgabe für die Ordnungsämter im Jahr 2019.
Frohes Neues Jahr!
PS:
Geht auch bei adp und Bally GSG. |
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re,
hi,meine bilder sind nun auch gemacht (leider etwas schlechtere qualität)
Geschrieben von Rooobert am 31.12.2018 um 15:04:
Die sehen aber sehr unterschiedlich aus , gibt's schon mehrere Versionen?
Geschrieben von gmg am 07.01.2019 um 08:21:
Zitat: |
Original von Rooobert
Die sehen aber sehr unterschiedlich aus , gibt's schon mehrere Versionen? |
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Die Beantwortung dieser Frage würde mich natürlich auch interessieren.
Grüße
Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH