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-- Gewerbeanzeigenformulare / Antragsformulare im Gewerberecht - Drittes Geschlecht? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16706)


Geschrieben von A&E am 15.12.2018 um 11:54:

Achtung Gewerbeanzeigenformulare / Antragsformulare im Gewerberecht - Drittes Geschlecht?

Hallo zusammen,

zum 1.1.2019 wird es ja die neue Geschlechtsform "divers" geben (Umsetzung Urteil des BVerfG). Nach m.E. hat dieses weitreichende Folgen, auch im Gewerberecht. So müssten doch die Formulare GewA 1 bis 3 um das dritte Geschlecht als Auswahl erweitert werden. Die EDV Programme wie z.B migewa müssten dieses Geschlecht einpflegen, Anträge zu erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten wie Bewacher, Makler, Spielhallen usw. müssten doch ebenfalls um das dritte Geschlecht erweitert werden. (?)

Gibt es hierzu etwas offizielles vom Gesetzgeber?



Geschrieben von René Land am 16.12.2018 um 11:28:

  RE: Gewerbeanzeigenformulare / Antragsformulare im Gewerberecht - Drittes Geschlecht?

Hallo A&E,

die entsprechenden Änderungen der Gewerbe-Meldeformulare werden derzeit vorbereitet und waren bereits Gegenstand der Diskussion auf der Herbstsitzung des BLA Gewerberecht. Die neuen Formulare sollen gemeinsam mit dem Produktiv-Start der Version 2.0 des Standards XGewerbeanzeige (01.11.2019) in Kraft treten. Hierzu wird es eine Änderung der GewAnzV geben.

Natürlich sind im Rahmen des BVerfG-Urteils auch alle anderen Formulare, die eine Abfrage zum Geschlecht vorsehen entsprechend zu ergänzen. Da jedoch die meisten gewerberechtlichen Antragsformulare nicht auf Gesetzesebene normiert sind, können/müssen die Ändrungen (falls erforderlich) selbstständig vorgenommen werden.

Betroffen sind im Übrigen auch Online-Portale und Antrags-Assistenten in diesem Kontext.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von V.Becker am 21.03.2019 um 10:59:

 

Wenn jemand seine Formulare in online-beschreibbare PDFs umgewandelt haben möchte, der kann sich gerne an mich wenden smile

Wir beziehen die beschreibbaren pdf Formulare kostengünstig aus einer Hand.
Alles was man angeben muss, sind die individuellen Angaben für die Gemeinde und halt die aktuellen Gesetze bzw. eine Vorlage. Davon hat der Grafiker verständlicher weise keine Ahnung Augenzwinkern


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