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Geschrieben von schindel am 11.12.2018 um 13:01:

  RLP: Befristung ist Ermessensentscheidung

Ein aktuelles Urteil aus Rheinland-Pfalz stellt die Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse bis 2021 in Frage.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich in einem Urteil aus dem Oktober dieses Jahres (2 K 49/18.KO) in zwei elementaren Punkten – Mindestabstand zu Grundschulen, Befristung der glücksspielrechltichen Erlaubnis – zu Gunsten eines Spielhallenbetreibers ausgesprochen. Das berichten das Forum der Automatenunternehmer und der Bundesverband Automatenunternehmer. Das Forum mutmaßt, dass auf Basis dieser Entscheidung glücksspielrechtliche Erlaubnisse in Rheinland-Pfalz (nicht gestützt auf einen Härtefall) zukünftig für einen längeren Zeitraum befristet werden. Der Spielhallenbetreiber aus Rheinland-Pfalz hatte Widerspruch gegen die Befristung einer zuvor erteilten Spielhallenerlaubnis bis zum 30.06.2021 erhoben.

Wie das Forum ausführt, neigen die Erlaubnisbehörden in Rheinland-Pfalz dazu, auch reguläre glücksspielrechtliche Erlaubnisse (nicht gestützt auf einen Härtefall) bis 30.06.2021 zu befristen. Zum einen werde dies damit begründet, dass der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag nur bis zu diesem Datum Geltungsdauer besitzt. Zum anderen gebe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz ihre Zustimmung zur Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis regelmäßig nur bis zum Ablauf dieses Datums.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Erlaubnisbehörde nicht an die Befristungsvorgaben der ADD gebunden. Sie müsse vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung treffen. Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung habe sie zu berücksichtigen, dass sowohl das Landesglücksspielgesetz als auch der Glücksspielstaatsvertrag in Rheinland-Pfalz als eigenes Landesrecht weiter fortgelten, auch wenn der Glücksspielstaatsvertrag durch die Bundesländer nicht verlängert wird. Aus diesem Grunde sei in die Ermessenserwägungen einzubeziehen, dass eine Befristung auch über den 30.06.2021 möglich ist. Bei der Entscheidung habe sich die Erlaubnisbehörde hinsichtlich der Befristungsdauer an den Zielen des Erlaubnisvorbehaltes sowie an den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Spielhallenbetreiber zu orientieren. Das Betreiben einer Spielhalle erfordere neben dem Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen regelmäßige, zum Teil hohe Investitionen in die Spielgeräte, die nur bei einer gewissen Planungssicherheit bezüglich der Laufzeit der Genehmigung wirtschaftlich sinnvoll erschienen.

Ein zweiter wichtiger Punkt des Urteils betrifft den Abstand zu Grundschulen. Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer, kommentiert: "Das Gericht argumentiert hier in der gebotenen Klarheit, dass es sich bei einer Grundschule nicht um eine Einrichtung handelt, in der sich tatsächlich Mitglieder der durch das Automatenspiel besonders gefährdeten und deshalb durch das Landesglücksspielgesetz und den Glücksspielstaatsvertrag besonders geschützten Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen aufhalten. Eine Gefährdung von Minderjährigen unter zehn Lebensjahren erscheint dem Gericht aufgrund des Alters und der Einsichtsfähigkeit nicht möglich, so dass eine Verletzung des Mindestabstandsgebot von vornherein nicht in Betracht käme, da der Schutzzweck der Norm hiervon nicht tangiert sei."

https://www.gamesundbusiness.de/news/details/rlp-befristung-ist-ermessensentscheidung/



Geschrieben von Jannes am 12.12.2018 um 08:26:

 

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

seit Jahren lese ich hier vieles zum Thema Glücksspiel und Spielrecht. Sinnvolles und oft auch weniger Sinnvolles.

Jetzt habe ich mir mal Gedanken gemacht, was die Menschen an diese obskuren Geldspielautomaten treibt?
So banal es klingt, wird der Hauptgrund der Reiz am Spiel und genauer der Reiz am Spiel um einen Einsatz sein.
Haben Sie schon mal versucht Poker oder Black Jack ohne Einsatz zu spielen?
Also so richtig über einen langen Zeitraum?
Entsetzlich langweilig. Ohne einen Einsatz funktioniert das überhaupt nicht.
Das liegt auch daran, dass Poker und Black Jack selbst eigentlich entsetzlich langweilige Spiele sind.

Mal versucht Bridge oder Whist nur um Punkte zu spielen?
Ja, das funktioniert überraschenderweise! Es sind halt interessante, ja geradezu geistreiche Spiele.

Nun ein anderer Blickwinkel, eine Zeitreise ein paar Jahrzehnte zurück:
Man sitzt gelangweilt zu Hause, es gibt ja nur drei Fernsehprogramme. Man hat aber Lust auf Unterhaltung, Lust auf Spiel.
Da schaut man mal in seiner Stammkneipe um die Ecke vorbei. Ach wie schön, da sitzen ja vier Männer und spielen Schafkopf. Man schaut ein Viertelstündchen zu und fragt dann höflich, ob man mitspielen darf.
Prompt die Antwort „Setz Dich dazu, so haben wir immer einen Brunskarter und der Tisch läuft ohne Pause weiter“.
Man spielt mit und hat sofort drei wichtige Aspekte:
1. Man spielt ein intelligentes Spiel zum Mitdenken
2. Man verzockt keine Unsummen, sondern vielleicht pro Spiel 10 oder 20 Pfennig, der Abend kostet vielleicht 5 Mark (Man kann sogar mit der gleichen Wahrscheinlichkeit auch was gewinnen. Niemand bekommt eine „Gebühr“ für das Anbieten des Spiels).
3. Man hat soziale Kontakte. Echte Menschen! Vielleicht wird sogar noch zusammen etwas gegessen.

Daher meine Aufforderung an die Politik:
Bekämpft Spielsucht!
Beendet das Kneipensterben!
Die Gaststätte muss wie in Irland das Wohnzimmer des kleinen Mannes sein!
Fördert das intelligente Karten spielen. Organisiert Turniere.
Macht vielleicht ein kleines Schulfach draus.
Rettet lokale Kultur!

Ihr Menschen in der Pfalz und in Bayern, spielt Schafkopf, Ihr in Norddeutschland spielt Doppelkopf. Ihr Österreicher, spielt Euren Tarock und Ihr in Paderborn, spielt Euer Sechsundsechzig!



Geschrieben von PeterSt am 12.12.2018 um 16:34:

 

Was sollten die Copy&Paste-Wiederholungen (vgl. hier)?

Abgesehen davon ist eine Kneipe, die als "das Wohnzimmer des kleinen Mannes" fungiert, auch nicht unbedingt gesundheitsförderlich ...


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