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Geschrieben von Zeus am 14.12.2018 um 02:19:

 

Zitat:
Original von Rooobert
GMG:
Das Gerät Zählt sich als bespielt auch wenn ein Restbetrag auf der Bank steht, und niemand spielt. Das meine ich !


... und das war schon so bei TR 4 so... Diese Erkenntnisse eröffnen sich natürlich nur denjenigen, die mal auch eine tatsächlich vorhandene Vernetzung ausnutzen um realtime erstellte Ausdrucke auszuwerten. Jeder kann, wenn er will, eine 100% Auslastung erreichen.

Ich finde es toll wie teilweise bewusst durch manche Forenmitglieder versucht wird die Aufsteller zu verunsichern....



Geschrieben von walterf am 14.12.2018 um 02:42:

 

Zitat:
Original von Rooobert
GMG:
Das Gerät Zählt sich als bespielt auch wenn ein Restbetrag auf der Bank steht, und niemand spielt. Das meine ich !



Der Auslöser dieser Diskussion war:

Zitat Rooobert >
Die sensationelle gratis Werbung von ZDF, Spiegel TV usw hat dazu geführt dass es mit der Auslastung nahe 100 % geht
<Zitat

...und damit war nicht ein Restbetrag auf dem Zähler gemeint.



Geschrieben von Rooobert am 14.12.2018 um 14:37:

 

Gut erkannt, beides zusammen gesehen macht den Auslastungserfolg möglich. Der Hype von möglichen Megagewinnen, und die nichtvorhandene Autobuchung Applaus



Geschrieben von KARO am 19.12.2018 um 14:33:

 

Hallo ,

Wunderino-Casino.de ,

TV-Werbung rauf und runter :
Zahle 10 Euro ein spiele für 50 Euro , was ist das denn ??? , Suchtbekämpfung ?? .

Eine Aufsicht von uns ist Kundin bei einer Sparkasse , dort wurde ihr erzählt : ein Kunde
der Sparkasse habe 40.000 Euro im oline Casino verzockt .

Ich frage mich : werden wir absichtlich ver.....t ? , man kann es garnicht glauben was so
passiert . ( mal nachdenken )

Gruß



Geschrieben von Zeus am 20.12.2018 um 02:44:

 

Hi,

natürlich werden wir veräppelt....
Während die Schikanen für das gewerbliche Spiel erhöht werden, breitet sich das Onlinegambling weiter aus.
Während früher die Werbung für die unregulierten Onlinecasinos nur nachts geschaltet wurden, sind diese, durch offensichtlich gedultete Legalität, dazu übergegangen auch tagsüber Werbung zu schalten.
Während die Aufsteller dazu genötigt werden in der Zukunft das quasi Mehrfachspielverbot an Automaten per Gerichtsverfahren klären zu lassen, ist es offensichtlich gewollt die Spielsucht, soweit vorhanden, auf das Virtuelle zu verschieben.... Was für eine Heuchlerei! Wo sind denn die ganzen Suchtexperten?!

Die Frage ist doch: Gibt es Mehrfachspielverbot? Wenn ja, dann wäre ja z.B. die Zweieraufteilung der Spielgeräte nicht mehr gültig..



Geschrieben von petergaukler am 20.12.2018 um 08:36:

 

Zitat:
Original von Zeus
Hi,

natürlich werden wir veräppelt....
Während die Schikanen für das gewerbliche Spiel erhöht werden, breitet sich das Onlinegambling weiter aus.
Während früher die Werbung für die unregulierten Onlinecasinos nur nachts geschaltet wurden, sind diese, durch offensichtlich gedultete Legalität, dazu übergegangen auch tagsüber Werbung zu schalten.
Während die Aufsteller dazu genötigt werden in der Zukunft das quasi Mehrfachspielverbot an Automaten per Gerichtsverfahren klären zu lassen, ist es offensichtlich gewollt die Spielsucht, soweit vorhanden, auf das Virtuelle zu verschieben.... Was für eine Heuchlerei! Wo sind denn die ganzen Suchtexperten?!

Die Frage ist doch: Gibt es Mehrfachspielverbot? Wenn ja, dann wäre ja z.B. die Zweieraufteilung der Spielgeräte nicht mehr gültig..


es gibt meines wissens (noch)kein generelles mehrfachspielverbot,
es wird derzeit nur gewollt ,dass 1 spieler 1 gerät nach tr.5.2 bedienen soll/darf,
die meisten adp geräte sind derzeit für mehrfachspiel frei !

pg.



Geschrieben von Pit am 20.12.2018 um 08:58:

 

Es geht um das Mehrfachspielverbot an V2 Geräten!!!
Und hier explizit darum, die Lücke des fehlenden Logout für solch eine
Mehrfachbespielung zu nutzen.
Wer sich aber genau in seinem Hallen umschaut wird feststellen, das eine Mehrfachbespielung an mehr als 2 Geräten nicht mehr möglich ist.
Die Einsatztaste verhindert das.
Bei 3 Geräten befindet sich meist ein Gerät im unbespielten , nicht buchenden Zustand und ist nur blockiert.
Umsatz wird so nicht gemacht.

Bei Einsatz von ausschließlich nur V2 Geräten und gewollter Einzelbespielung
sind Geräteabstände und Sichtschutze tatsächlich in Frage zu stellen.



Geschrieben von tfis am 20.12.2018 um 10:10:

 

Zitat:
Original von Pit
.
Wer sich aber genau in seinem Hallen umschaut wird feststellen, das eine Mehrfachbespielung an mehr als 2 Geräten nicht mehr möglich ist.
Die Einsatztaste verhindert das.


Guter Punkt.



Geschrieben von petergaukler am 20.12.2018 um 11:28:

 

Zitat:
Original von tfis
Zitat:
Original von Pit
.
Wer sich aber genau in seinem Hallen umschaut wird feststellen, das eine Mehrfachbespielung an mehr als 2 Geräten nicht mehr möglich ist.
Die Einsatztaste verhindert das.


Guter Punkt.


ab 2021 gibt es aller voraussicht nach sowieso ein neues glücksspielgesetz (spielhallengesetz)
da wird man dann dies und jenes ändern !


pg.



Geschrieben von walterf am 20.12.2018 um 12:25:

 

Zitat:
Original von tfis
Zitat:
Original von Pit
.
Wer sich aber genau in seinem Hallen umschaut wird feststellen, das eine Mehrfachbespielung an mehr als 2 Geräten nicht mehr möglich ist.
Die Einsatztaste verhindert das.


Guter Punkt.


Dem braucht man nichts hinzufügen!
Genau meine Meinung!

Aber auch der Gedanke von @Karo bezüglich der 2er Gruppen gibt Raum für neue Überlegungen des Gesetzgebers.

Gerne gelesen die letzten Beiträge der Kollegen! smile

btw
War nicht Karo, war Zeus, aber egal, sind beide nett!



Geschrieben von Zeus am 20.12.2018 um 23:46:

 

Hallo,

bezüglich Mehrfachspielverbot sehe ich es so:

Wenn es so gewollt wäre, dann würde es entsprechend so ausdrücklich benannt worden.

Laut § 13 punkt 10 der Spielverordung :

"Der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels möglich sein, wobei

a)
die Gültigkeit des verwendeten Identifikationsmittels durch das Spielgerät vor Aufnahme des Spielbetriebs geprüft werden muss und
b)
während des Spielbetriebs keine Daten auf dem verwendeten Identifikationsmittel gespeichert werden dürfen."

Was bedeutet, dass das Identifikationsmittel jeweils pro entsprechendem Spielautomaten ausgegeben werden darf....
Und natürlich darf ein Kunde nur ein ID-Mittel für einen Automaten bekommen.



Geschrieben von Rooobert am 21.12.2018 um 17:08:

 

Dadurch entsteht ein neuer Markt für Dosensammler u.ä.
"Ich geh mit Dir in Halle,hol Karte, du zocken ich Kaffee und sitzen..."





Geschrieben von chinchilla am 24.12.2018 um 12:56:

 



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