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Geschrieben von domar am 05.12.2018 um 09:17:

  Wohnvermittlungsgesetz

Mit Schrecken habe ich festgestellt, dass die Landkreise in Hessen für das Wohnvermittlungsgesetz zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:7251456,2,20150101).

Nun haben wir eine Presseanfrage, ob wir hier bereits tätig waren und was da so abgeht. Wir sind da unerfahren. Uns liegt bisher kein Fall vor.

Wie ist das bei anderen Behörden?



Geschrieben von Vollmar-HEF am 06.12.2018 um 07:04:

  RE: Wohnvermittlungsgesetz

Hallo!

Ich bin genauso erschrocken wie Du. Nur habe ich noch keine Presseanfrage smile !
Die angesprochenen Wohnungsvermittler sind doch unsere 34c-Erlaubnisinhaber, oder liege ich da falsch.
Wenn dem so ist, macht die Zuständigkeit eigentlich Sinn.

Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar


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