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Geschrieben von BernshausenL am 05.12.2018 um 09:02:

  Komparse Gewerbe?

Hallo zusammen,

Frage stellt sich eigentlich schon im Titel tendiere jetzt eher zu freiberuflich, wo zieht man ansonsten die Grenze zur Schauspielerei?! Wie seht ihr das??

Viele Grüße smile



Geschrieben von HBinder am 05.12.2018 um 17:23:

  RE: Komparse Gewerbe?

Hallo,

Komparsen werden heute als Kleindarsteller bezeichnet. Der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende definiert Kleindarsteller so:

"...Kleindarsteller sind Filmschaffende, deren darstellerische Mitwirkung die filmische Handlung nicht wesentlich trägt und die ihr kein eigenpersönliches Gepräge gibt..."

Wenn die Person tatsächlich selbständig ist, würde ich eher zur Gewerbe-Anmeldung tendieren, da aufgrund der unwesentlichen darstellerischen Mitwirkung, der künstlerische Aspekt in den Hintergrund rückt.

Gruß
HBinder



Geschrieben von BE-DE am 06.12.2018 um 09:33:

  RE: Komparse Gewerbe?

Moin Moin von der D...

sehe ich genauso wie Kollege Binder.


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