Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Gewerbeabmeldung von Amts wegen - Reisevisum (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16656)


Geschrieben von Gerli am 30.11.2018 um 08:56:

  Gewerbeabmeldung von Amts wegen - Reisevisum

Hallo liebe Expertinnen und Experten,

eine Gewerbetreibender hat eine UG angemeldet und dazu einen Handelsregisterauszug vorgelegt. Im Nachgang ist der Mitarbeiterin (nach Konsultation einer türkischsprechenden Rathausmitarbeiterin) aufgefallen, dass der Geschäftsführer, welcher die Anmeldung vorgenommen hat, nur ein Reisevisum hat und dort ausdrücklich die Aufnahme jeglicher Arbeitstätigkeit untersagt war. Sie hat den Herrn (türkische Staatsangehörigkeit) zur Gewerbeabmeldung aufgefordert, welcher dieser nicht nachgekommen ist.

Sie beabsichtigt nun, das Gewerbe von Amts wegen abzumelden. Geht das so einfach?

Viele Grüße
T. Schölkopf



Geschrieben von Uwe Matthies am 30.11.2018 um 10:31:

  RE: Gewerbeabmeldung von Amts wegen - Reisevisum

Hallo,
da stellt sich doch bei einer doch wohl im Handelsregister eingetragenen UG -und nur diese juristische Person ist die Gewerbetreibende und nicht dieser obskure türkische Geschäftsführer- die Frage warum das zuständige Amtsgericht diese Person überhaupt als GF eingetragen hat. wut



Geschrieben von Gerli am 30.11.2018 um 10:35:

  RE: Gewerbeabmeldung von Amts wegen - Reisevisum

Ja, das haben wir dem Amtsgericht auch schriftlich mitgeteilt.
Eine Antwort erhielten wir nicht, auch eine Löschung ist nicht erfolgt.

Das hieße dann aber, die UG kann nicht abgemeldet werden?!



Geschrieben von Civil Servant am 30.11.2018 um 11:43:

 

Eine Abmeldung v. A. w. kommt nur in Betracht, wenn die Aufgabe des Geschäftsbetriebes eindeutig feststeht und vertretungsberechtigtes Personal nicht greifbar ist. Es steht m. E. auch nirgendwo, dass der GF hier ansässig sein muss.

Mir behagen solche Fälle auch nicht. Allerdings kommt es nur auf die Rechtslage an.

In dem Fall kann vielleicht auch noch die Ausländerbehörde gehört werden.

Es kann sinnvoll sein, sich an den Eigentümer des Betriebsgrundstückes zu wenden, soweit das eine andere Person ist.



Geschrieben von Civil Servant am 30.11.2018 um 11:44:

 

Noch etwas: Solche Themen vielleicht künftig im internen Forenbereich posten.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH