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--- 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16651)


Geschrieben von petergaukler am 29.11.2018 um 06:57:

  RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

zur aussage des adp mitarbeiters im tv bericht von report zu den neuen gsg.ab

11.11.2018

bin ich der meinung , dass diese art der geräte nicht der gesetzgebung entsprechen und

von der ptb nicht hätten zugelassen werden dürfen !

laut der aussage des adp mitarbeiters , handelt es sich bei sämtlichen zulassungen

zur spvo.ab 11.11.2018 um spielgeräte mit 1 minispiel =hauptspiel ! Kopfkratz

gewinne werden über das minispiel in einen zweiten wertespeicher des fungamebereichs

des spielgerätes

gebucht und dort abgespielt ,



daher sollten diese geräte vielleicht mal auf das fungameverbot der spvo. von 2006 hin überprüft werden

? Lesen



Geschrieben von PeterSt am 29.11.2018 um 08:17:

  RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

Zitat:
Original von petergaukler:
bin ich der meinung , dass diese art der geräte nicht der gesetzgebung entsprechen und

von der ptb nicht hätten zugelassen werden dürfen !

Natürlich ist eine solche Meinung legitim. Aber: Wenn die PTB die Geräte nicht zugelassen hätte, hätte das Verwaltungsgericht zugunsten des antragstellenden Herstellers entschieden. Es ist nicht Sache der PTB, neue Anforderungen zu erfinden, wenn der Bundesrat widersprüchliche Vorgaben macht.

Die Aussage der TR
Zitat:
Die Spielverordnung macht keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe. Deshalb bezieht sich die „Mindestspieldauer“ nur auf die zeitliche Komponente ohne Aussage, was in dieser Zeit spielerisch passiert.
(TR5, S. 22, dort Fußnote 16) wurde im Benehmen mit dem BMWi getroffen.

Wer will bei einem Gerät entscheiden, was "Hauptspiel" und was "Minispiel" ist. Wie müssen die optischen Gewichtungen aussehen, damit es nicht mehr der Fall ist? Daher gelten die Anforderungen der SpielV für das gesamte Spiel, und keine seiner Regelungen ist verletzt.

Auch der Bezug auf Fungames geht völlig daneben: §6 a SpielV bezieht sich nur auf Spielgeräte, "die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen". Diese Voraussetzungen liegen hier offenkundig nicht vor, abgesehen davon, dass es sich um eine Anforderung an die Aufstellung und nicht an die Bauartzulassung handelt.

Ich kann jeden verstehen, der die hier per Foto eingereichten und derzeit in "Einsammlung" (Abschaltung des einen betroffenen Spiels) befindlichen Exzesse kritisiert. Die Kritiken daran, dass so etwas überhaupt möglich ist, sollten vorgebracht werden bei denjenigen, die den § 13 Nr. 1 SpielV lanciert haben, hier im Forum und andernorts (Prof Meyer). Mit dem Punkteverbot wurde entgegen der Ratschläge der Experten die durch den Bundesrat auf auf 300 Euro abgesenkte 1000-Euro-Grenze zunichte gemacht.



Geschrieben von petergaukler am 29.11.2018 um 08:37:

  RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

Die Aussage der TR
Zitat:
Die Spielverordnung macht keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe. Deshalb bezieht sich die „Mindestspieldauer“ nur auf die zeitliche Komponente ohne Aussage, was in dieser Zeit spielerisch passiert.
(TR5, S. 22, dort Fußnote 16) wurde im Benehmen mit dem BMWi getroffen.





In einem Nachbarland hat man kurzerhand ähnlich zugelassene Geräte

per Gesetz verboten (hierbei handelte es sich um die sogenannte

Würfelmultiplikatorgeräte) vom grössten Hersteller des Landes !


pg.


original richterlicher text:

Denn die Richter sahen es als gegeben an, dass die Geldspielgeräte des Konzerns durch die Zusatzspiele wie „Wiener Würfel“, oder „Action Games“ die minimalen Einsatz- und Gewinnlimits pro Spiel aushebelten. Damit folgte der OGH der Meinung der Erstinstanz, dem Landesgericht Wiener Neustadt. Dieses Gericht kam bereits zuvor zu dem gleichen Schluss, dass Novoline Spielautomaten bis zum Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ in Wien gegen geltendes Recht verstießen und somit illegal waren.



Geschrieben von PeterSt am 29.11.2018 um 09:14:

  RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

Zitat:
Original von petergaukler:
In einem Nachbarland hat man kurzerhand ähnlich zugelassene Geräte

per Gesetz verboten (hierbei handelte es sich um die sogenannte

Würfelmultiplikatorgeräte) vom grössten Hersteller des Landes !

Aus regulatorischer Sicht hinkt der Vergleich völlig: Die vermeintliche Legalität beruhte auf Gutachten (...) und auf einer Einschätzung des "Wiener Spielapparatebeirats", der eben nicht wie die PTB als Behörde anzusehen ist. Siehe

Zitat:
Die Berufung auf den Wiener Spielapparatebeirat sowie auf ein Sachverständigengutachten zu den Automaten half dem Automatenbetreiber nicht. Bei dem Beirat handle es sich "nicht um eine Behörde, sondern bloß um ein auf landesgesetzlicher Basis eingerichtetes Gremium mit der Kompetenz zur Abgabe (nicht verbindlicher) fachlicher Empfehlungen." Die sogenannte Positivliste der Beirats, auf der die untersuchten Geräte standen, gibt laut Verwaltungsgericht "keine Auskunft zur Funktionsweise der auf den Geräten laufende Software, was zur Beurteilung der Rechtskonformität des Ausspielungsbetriebes aber unabdingbar wäre." Das ins Treffen geführte Gutachten bezeichnete das Verwaltungsgericht als "äußerst rudimentär" und mangelhaft.
Quelle: Die Presse, 20.01.2017

Die TR 5 der PTB wurde vor vier Jahren veröffentlicht. Jeder der lesen kann und wollte, wusste Bescheid. Jeder Hersteller wird gleich behandelt. Mit "Wiener Hinterzimmern" (ich will unserem Nachbarland aber nicht zu nahe treten ...) hat das nichts zu tun.



Geschrieben von petergaukler am 29.11.2018 um 09:26:

  RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

siehe original text :


Der Reihe nach: Bei Testspielen am 9. Jänner 2015, wenige Tage nach Inkrafttreten des Automatenverbots, haben die Behörden festgestellt, dass die Automaten aus dem Hause Novomatic die geltenden Einsatz- und Gewinngrenzen (50 Cent bzw. 20 Euro) umgangen haben. Die Finanzpolizei hat sich bei ihrem Lokalaugenschein unter anderem die "Action Games", die Automatiktaste und den "Wiener Würfel" angesehen. Diese Funktionen dienten dazu, zu verschleiern, dass die Spieler um weit mehr als die maximal erlaubten 50 Cent zocken und auch mehr als 20 Euro gewinnen konnten, stellte im Mai 2016 das Wiener Verwaltungsgericht zusammengefasst fest.

"Es ist dies, wie mittlerweile gerichtsnotorisch auch bei den Höchstgerichten bekannt ist, die gängige Funktionsweise des sogenannten 'Wiener Würfels', dem somit alleine die ihm zugedachte Funktion beizumessen ist, den Spieleinsatz, um den dann bei dem Walzenspiel tatsächlich gespielt werden kann, zu verschleiern", heißt es in der Entscheidung. Das Würfelspiel sei dem sogenannten Walzenspiel vorgeschaltet und diene "ausschließlich der Steigerung des Einsatzes für das Walzenspiel. Die Testspiele haben somit ergeben, dass die Walzenspiele auch mit höheren Einsätzen als 50 Cent gespielt werden konnten."



pg.



Geschrieben von PeterSt am 29.11.2018 um 10:35:

  RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

Zitat:
Original von petergaukler:
siehe original text ...

Eben! In Österreich haben Behörden erst geprüft, als die Geräte bereits auf dem Markt waren. In Deutschland gibt es seit 4 Jahren eine im Benehmen mit dem BMWi von der zuständigen Bundesoberbehörde PTB erstellte und veröffentlichte TR. Und die Behörde hat vor der Zulassung geprüft.

Auf Basis dieser Faktenlage ist der Unterschied zu Österreich gewaltig!

Herr Meyer hat ja vorgeschlagen, dass ein Spieler die PTB verklagen solle. Das finde ich gut. Das Urteil wird die wilden Verschwörungstheorien beenden, die wir hier bis zum EuGH-Urteil in Sachen Rasool auch zu ec und ZAG lesen konnten (siehe Seite 1 dieses Threads).

Nicht zu vergessen: Herr Meyer stellt seine Behauptungen, dass die Spielgeräte nicht der SpielV entsprechen würden, bereits seit 1983 auf (siehe ebenfalls Seite 1 dieses Threads), nicht nur wegen seiner Nähe zu Lotto (siehe hier).



Geschrieben von gmg am 06.12.2018 um 08:31:

  2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

Der im TV Beitrag gezeigte Berliner Abgeordnete Daniel Buchholz berichtete in seinem Newsletter zum Vorgang:

Zitat on
Wenig weihnachtlich zumute wurde uns bei diesen Neuigkeiten aus den Spielhallen: Zum Schutz der SpielerInnen wurde bereits 2014 bundesweit die Spielverordnung verschärft. Eine neue Automatengeneration sollte das Suchtpotenzial beim Spiel verringern, jetzt endeten die Übergangsfristen für die Geräte. Doch „Report Mainz“ deckt auf, wie Vorgaben durch Automatenhersteller dreist umgangen werden. Für Daniel Buchholz grenzt das an kriminelle Machenschaften, Gesetze werden bewusst missachtet. Mit deutlichen Worten ist er im spannenden Fernsehbeitrag der ARD zu sehen und zu hören:
www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEwNzQwOTM/
Zitat off

Grüße



Geschrieben von walterf am 06.12.2018 um 09:02:

  RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

Es geht um diese Eckdaten und die wurden eingehalten:

Zitat
Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen.
Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen.



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Alle sagen was dazu, alle haben eine Meinung - gerne, ich höre auch langsam ein Echo!

...aber die Eckdaten wurden eingehalten, nochmal:

Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen.
5. Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen.

Diese Bestimmungen werden eingehalten!
Da beißt die Maus keinen Faden ab.



Geschrieben von PeterSt am 06.12.2018 um 10:38:

  RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte

Zitat:
Original von gmg:
Der im TV Beitrag gezeigte Berliner Abgeordnete Daniel Buchholz berichtete in seinem Newsletter zum Vorgang:

Die zitieren sich gegenseitig und versuchen so, ihre "alternativen Wahrheiten" zu verbreiten. Die Fälschung des SPIEGEL wurde ja bereits vom DAW aufgedeckt.

Ansonsten hat walterf bereits alles gesagt.


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