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Geschrieben von Schilli92 am 12.11.2018 um 11:35:

  Akteneinsicht im Rahmen einer Aufforderung zur Gewerbe-Abmeldung

Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grundlage eines Vermerkes einer Bezirkskriminalinspektion, in der der Gewerbetreibende X angehört wurde, gab dieser an, seinen Betrieb nicht mehr zu führen und er nunmehr verzogen sei. Bezugnehmend auf diesen Vermerk wurde X von mir aufgefordert, seinen Betrieb binnen zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens abzumelden und mir die Erlaubnisurkunde für sein Bewachungsunternehmen zu überreichen.

Am letzten Tag der Frist (09.11.2018) erhielt ich per Fax um 22:25 Uhr (!) eine Mitteilung eines Rechtsanwaltes, wonach Akteneinsicht beantragt - und gleichzeitig um Übersendung der Akte nebst Beiakten für 3 x 24 Stunden gebeten wird.

Gleichzeitig heißt es in dem besagten Schreiben:
,,Eine Stellungnahme bzw. die Anzeige über die Betriebsaufgabe erfolgt binnen zwei Wochen nach Akteneinsicht''

Aus meiner Sicht steht dem Rechtsanwalt lediglich die Akteneinsicht vor Ort zu. Das Gewerbe ist zudem weiterhin abzumelden. Ich habe das Gefühl, dass angestrebt wird, die Betriebsaufgabe zu verzögern.

Wie würdet ihr hier nun vorgehen? Über Eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar!


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