Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16583)


Geschrieben von räubertochter am 02.11.2018 um 06:24:

  Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

Das Ordnungsamt kontrolliert im Osten Frankfurts Lokale, in denen heftig gezockt wird. Für manchen Wirt wird der Polizeieinsatz teuer.

Die Uhr geht falsch in der kleinen Kneipe. Sie zeigt 21.15 Uhr an, dabei ist es erst Viertel nach acht. Der Inhaber der Gaststätte hat vergessen, sie auf Winterzeit umzustellen. „Machen Sie das doch mal“, sagt Jörg Bannach, der Leiter des Ordnungsamts: „Aber wenn nicht, kostet das auch kein Bußgeld.“ Der Wirt lächelt. Bannach verabschiedet sich. Zumindest hat er versucht, die Kontrolle versöhnlich zu beenden. Eine Kontrolle, die für den Kneipen-Inhaber alles andere als erfreulich verlief und ein teures Nachspiel haben wird.

Montagabend in einer Wohngegend tief im Osten der Stadt. Es ist kalt, es regnet leicht, kaum jemand ist auf der Straße unterwegs. Wohl kaum einer würde das Gebiet, in dem Bannach und ein halbes Dutzend Stadtpolizisten unterwegs sind, mit illegalem Glücksspiel in Verbindung bringen. Aber genau darum geht es im Extremfall.

Das Ordnungsamt kontrolliert an diesem Abend Gaststätten, in denen Spielautomaten stehen – was prinzipiell erlaubt ist, aber an eine Reihe von Vorschriften gebunden ist. Vorschriften, die in keiner der kontrollierten Kneipen in Gänze beachtet werden – das sei an dieser Stelle bereits vorweggenommen.

Schon das erste Lokal ist „ein Treffer“, wie sich Bannach ausdrückt. Einsatzleiter Frank Weber und sein Mitarbeiter Bernd Fuchs, der eigentlich anders heißt, aber als Experte für Glücksspiel im Ordnungsamt seinen echten Namen nicht unbedingt in der Zeitung lesen will, schauen sich sofort die Spielautomaten an. Auf den ersten Blick scheint alles in Ordnung. Drei Geräte stehen nebeneinander – genau so viele Apparate darf der Wirt als „Inhaber einer Schankwirtschaft“, so das Behördendeutsch, auch aufstellen. Doch der kleine Bildschirm, der auf einem Tisch neben den Automaten steht und nicht ans Stromnetz angeschlossen ist, erregt den Verdacht der Kontrolleure. Später stellt sich heraus, dass sich über das Gerät Sportwetten abschließen lassen. Und genau das geht nicht: Zwar ist der Wettmarkt eine rechtliche Grauzone, gegen die Anbieter wird in der Regel nicht vorgegangen. Doch in einem Punkt ist das Gesetz klar: Wer Glücksspielautomaten in seinem Lokal aufstellt, darf nicht gleichzeitig Wetten vermitteln. Damit fangen die Probleme für den Wirt aber erst an. Denn in einem Hinterzimmer, das womöglich als Küche, womöglich aber auch als Abstellkammer dient, steht ein weiteres Spielgerät, das Bernd Fuchs’ Aufmerksamkeit erregt. „Nur zur Unterhaltung“, steht auf einem aufgeklebten Zettel, der deutlich machen soll, dass der Apparat keine Gewinne ausspuckt. Doch die Software, die auf dem Gerät aufgespielt ist, enthält Spiele wie „Book of Fra“, die auch an gewöhnlichen Glücksspielautomaten angeboten werden. Ähnlich wie an einem einarmigen Banditen müssen die Zocker dabei in der Regel darauf hoffen, dass Symbole in einer bestimmten Reihenfolge angezeigt werden. Dann gibt es Geld. Nur an diesem Automaten nicht?

Bernd Fuchs hat Zweifel. Was ist der Sinn an einem Spiel, das zwei Sekunden dauert und zwei Euro kostet, wenn man außer virtuellen Punkten nichts gewinnen kann? Der Stadtpolizist ist sich ziemlich sicher, dass auch an diesem Gerät um Geld gespielt wird. Die Zocker, so der Verdacht, können erworbene Punkte beim Wirt gegen Geld eintauschen. Und das ist illegal, zumal die Einsätze auch viel zu hoch sind. Der maximale Verlust pro Stunde darf an einem Gerät bei 80 Euro liegen, so sagt es das Gesetz. Spielsüchtige Menschen sollen so zumindest ein wenig geschützt werden. Doch angesichts der kurzen Dauer der Spiele an diesem Automaten sind Verluste im vierstelligen Bereich möglich.

Fuchs will sich das Gerät näher ansehen. Sein Kollege holt eine Sackkarre und schiebt den Automaten zum Auto der Stadtpolizei. Im Ordnungsamt wird der Apparat in den kommenden Tagen „bespielt“, wie Fuchs sagt. Das heißt, die Polizisten unternehmen den Praxistest und können nach etwa zwei Stunden sagen, welche Gewinnwahrscheinlichkeit es an dem Gerät gibt.

Und dann ist da noch das Obergeschoss. Eine enge Treppe führt vom Gastraum dorthin. „Da ist nichts“, sagt der Wirt – was nicht stimmt. Dicht an dicht stehen in der ersten Etage Tische nebeneinander, am Kopfende des Raumes steht einer mit grünem Filzbezug. Hinter einer Bar finden die Polizisten jede Menge Spielkarten und Würfelbecher. Manches spricht dafür, dass in dem Raum ein illegales Spielcasino betrieben wird. Doch Jörg Bannach ist vorsichtig. Um diesen Verdacht zu erhärten, hätten die Beamten Spieler auf frischer Tat antreffen müssen. Doch dafür ist es noch zu früh. Man werde die Lokalität im Auge behalten, sagt Bannach.

http://www.fr.de/frankfurt/stadtteile/frankfurt-ost/spielautomaten-in-frankfurt-wenn-das-ordnungsamt-zur-kontrolle-kommt-a-1611108



Geschrieben von petergaukler am 02.11.2018 um 09:31:

  RE: Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

Zitat:
Original von räubertochter
Das Ordnungsamt kontrolliert im Osten Frankfurts Lokale, in denen heftig gezockt wird. Für manchen Wirt wird der Polizeieinsatz teuer.

Die Uhr geht falsch in der kleinen Kneipe. Sie zeigt 21.15 Uhr an, dabei ist es erst Viertel nach acht. Der Inhaber der Gaststätte hat vergessen, sie auf Winterzeit umzustellen. „Machen Sie das doch mal“, sagt Jörg Bannach, der Leiter des Ordnungsamts: „Aber wenn nicht, kostet das auch kein Bußgeld.“ Der Wirt lächelt. Bannach verabschiedet sich. Zumindest hat er versucht, die Kontrolle versöhnlich zu beenden. Eine Kontrolle, die für den Kneipen-Inhaber alles andere als erfreulich verlief und ein teures Nachspiel haben wird.

Montagabend in einer Wohngegend tief im Osten der Stadt. Es ist kalt, es regnet leicht, kaum jemand ist auf der Straße unterwegs. Wohl kaum einer würde das Gebiet, in dem Bannach und ein halbes Dutzend Stadtpolizisten unterwegs sind, mit illegalem Glücksspiel in Verbindung bringen. Aber genau darum geht es im Extremfall.

Das Ordnungsamt kontrolliert an diesem Abend Gaststätten, in denen Spielautomaten stehen – was prinzipiell erlaubt ist, aber an eine Reihe von Vorschriften gebunden ist. Vorschriften, die in keiner der kontrollierten Kneipen in Gänze beachtet werden – das sei an dieser Stelle bereits vorweggenommen.

Schon das erste Lokal ist „ein Treffer“, wie sich Bannach ausdrückt. Einsatzleiter Frank Weber und sein Mitarbeiter Bernd Fuchs, der eigentlich anders heißt, aber als Experte für Glücksspiel im Ordnungsamt seinen echten Namen nicht unbedingt in der Zeitung lesen will, schauen sich sofort die Spielautomaten an. Auf den ersten Blick scheint alles in Ordnung. Drei Geräte stehen nebeneinander – genau so viele Apparate darf der Wirt als „Inhaber einer Schankwirtschaft“, so das Behördendeutsch, auch aufstellen. Doch der kleine Bildschirm, der auf einem Tisch neben den Automaten steht und nicht ans Stromnetz angeschlossen ist, erregt den Verdacht der Kontrolleure. Später stellt sich heraus, dass sich über das Gerät Sportwetten abschließen lassen. Und genau das geht nicht: Zwar ist der Wettmarkt eine rechtliche Grauzone, gegen die Anbieter wird in der Regel nicht vorgegangen. Doch in einem Punkt ist das Gesetz klar: Wer Glücksspielautomaten in seinem Lokal aufstellt, darf nicht gleichzeitig Wetten vermitteln. Damit fangen die Probleme für den Wirt aber erst an. Denn in einem Hinterzimmer, das womöglich als Küche, womöglich aber auch als Abstellkammer dient, steht ein weiteres Spielgerät, das Bernd Fuchs’ Aufmerksamkeit erregt. „Nur zur Unterhaltung“, steht auf einem aufgeklebten Zettel, der deutlich machen soll, dass der Apparat keine Gewinne ausspuckt. Doch die Software, die auf dem Gerät aufgespielt ist, enthält Spiele wie „Book of Fra“, die auch an gewöhnlichen Glücksspielautomaten angeboten werden. Ähnlich wie an einem einarmigen Banditen müssen die Zocker dabei in der Regel darauf hoffen, dass Symbole in einer bestimmten Reihenfolge angezeigt werden. Dann gibt es Geld. Nur an diesem Automaten nicht?

Bernd Fuchs hat Zweifel. Was ist der Sinn an einem Spiel, das zwei Sekunden dauert und zwei Euro kostet, wenn man außer virtuellen Punkten nichts gewinnen kann? Der Stadtpolizist ist sich ziemlich sicher, dass auch an diesem Gerät um Geld gespielt wird. Die Zocker, so der Verdacht, können erworbene Punkte beim Wirt gegen Geld eintauschen. Und das ist illegal, zumal die Einsätze auch viel zu hoch sind. Der maximale Verlust pro Stunde darf an einem Gerät bei 80 Euro liegen, so sagt es das Gesetz. Spielsüchtige Menschen sollen so zumindest ein wenig geschützt werden. Doch angesichts der kurzen Dauer der Spiele an diesem Automaten sind Verluste im vierstelligen Bereich möglich.

Fuchs will sich das Gerät näher ansehen. Sein Kollege holt eine Sackkarre und schiebt den Automaten zum Auto der Stadtpolizei. Im Ordnungsamt wird der Apparat in den kommenden Tagen „bespielt“, wie Fuchs sagt. Das heißt, die Polizisten unternehmen den Praxistest und können nach etwa zwei Stunden sagen, welche Gewinnwahrscheinlichkeit es an dem Gerät gibt.

Und dann ist da noch das Obergeschoss. Eine enge Treppe führt vom Gastraum dorthin. „Da ist nichts“, sagt der Wirt – was nicht stimmt. Dicht an dicht stehen in der ersten Etage Tische nebeneinander, am Kopfende des Raumes steht einer mit grünem Filzbezug. Hinter einer Bar finden die Polizisten jede Menge Spielkarten und Würfelbecher. Manches spricht dafür, dass in dem Raum ein illegales Spielcasino betrieben wird. Doch Jörg Bannach ist vorsichtig. Um diesen Verdacht zu erhärten, hätten die Beamten Spieler auf frischer Tat antreffen müssen. Doch dafür ist es noch zu früh. Man werde die Lokalität im Auge behalten, sagt Bannach.

http://www.fr.de/frankfurt/stadtteile/frankfurt-ost/spielautomaten-in-frankfurt-wenn-das-ordnungsamt-zur-kontrolle-kommt-a-1611108




Kneipen und ähnliche etablissements ab 11.11.2018 Kopfkratz



Geschrieben von hanisch-beckum am 02.11.2018 um 09:44:

  RE: Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

petergaukler, was soll uns diese erneute "Wiederholung" hier nun sagen??



Geschrieben von petergaukler am 02.11.2018 um 10:00:

  RE: Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

Zitat:
Original von hanisch-beckum
petergaukler, was soll uns diese erneute "Wiederholung" hier nun sagen??

INFO :

Der FGA warnt davor, den Stichtag 11. November verstreichen zu lassen!

Ein Gastro-Platz in der niedersächsischen Gemeinde Essel. An der rechtzeitigen TR 5.0-Umrüstung zum 11. November 2018 führt kein Weg vorbei.

Der Fachverband Gastronomie Aufstellunternehmer (FGA) rüttelt in einem aktuellen Rundschreiben die Gastro-Aufsteller auf: „Der Stichtag für die Umstellung ist bekanntermaßen der 11.11.2018, das heißt, es dürfen keine Geldspielgeräte anderer Bauarten ab diesem Datum mehr betrieben werden. Dies ist auch auf der Gerätezulassung der PTB so vermerkt. Der eventuell erteilte Geräte-TÜV über dieses Datum hinaus, also die wiederkehrende Überprüfung durch einen Sachverständigen, hat keine aufschiebende Wirkung.“

Ab Inbetriebnahme der Geräte nach neuer Bauart TR 5.0 am Aufstellplatz müssen diese entsprechend der Spielverordnung betrieben werden: Bei Geräten der TR 5.0 Version 1 ist die technische Überprüfung nach § 7 der Spielverordnung zu beachten („Geräte-TÜV“). Bei Geräten der TR 5.0 Version 2 hat gemß § 6 der SpielV der Aufsteller dafür zu sorgen, „dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird“.

Es droht der Tatbestand illegales Glücksspiel

Weiter betont der FGA: Der Betrieb von Geldspielgeräten nach TR. 4 über den 11.11.2018 hinaus erfüllt den Tatbestand der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels gemäß § 284 Absatz 1 StGB und kann bei einer möglichen strafrechtliche Verurteilung den Verlust der Automatenaufstellerlaubnis zur Folge haben. Da in derartigen Fällen in der Regel eine gewerbsmäßige Begehungsweise vorliegt, droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

„Bitte aktualisieren Sie auch die Spielrelevanten Informationen auf die neue Bauart am Aufstellplatz. Ein auf den neuesten Stand lautendes Plakat zum im Dezember 2017 versandten Gastro-Paket erhalten Sie rechtzeitig per Post durch den Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft“, erklärt die FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer.

Behörden kontrollieren die Umsetzung der TR 5.0

Weiter heißt es: „Im Interesse Ihres eigenen Unternehmens sowie der Branche appellieren wir an Sie, sich an alle Vorschriften zu halten. Es wird mit verstärkten Kontrollen durch die Behörden zu rechnen sein.“



Geschrieben von gmg am 02.11.2018 um 13:43:

  RE: Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von hanisch-beckum
petergaukler, was soll uns diese erneute "Wiederholung" hier nun sagen??

INFO :

Der FGA warnt davor, den Stichtag 11. November verstreichen zu lassen!

Ein Gastro-Platz in der niedersächsischen Gemeinde Essel. An der rechtzeitigen TR 5.0-Umrüstung zum 11. November 2018 führt kein Weg vorbei.

Der Fachverband Gastronomie Aufstellunternehmer (FGA) rüttelt in einem aktuellen Rundschreiben die Gastro-Aufsteller auf: „Der Stichtag für die Umstellung ist bekanntermaßen der 11.11.2018, das heißt, es dürfen keine Geldspielgeräte anderer Bauarten ab diesem Datum mehr betrieben werden. Dies ist auch auf der Gerätezulassung der PTB so vermerkt. Der eventuell erteilte Geräte-TÜV über dieses Datum hinaus, also die wiederkehrende Überprüfung durch einen Sachverständigen, hat keine aufschiebende Wirkung.“

Ab Inbetriebnahme der Geräte nach neuer Bauart TR 5.0 am Aufstellplatz müssen diese entsprechend der Spielverordnung betrieben werden: Bei Geräten der TR 5.0 Version 1 ist die technische Überprüfung nach § 7 der Spielverordnung zu beachten („Geräte-TÜV“). Bei Geräten der TR 5.0 Version 2 hat gemß § 6 der SpielV der Aufsteller dafür zu sorgen, „dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird“.

Es droht der Tatbestand illegales Glücksspiel

Weiter betont der FGA: Der Betrieb von Geldspielgeräten nach TR. 4 über den 11.11.2018 hinaus erfüllt den Tatbestand der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels gemäß § 284 Absatz 1 StGB und kann bei einer möglichen strafrechtliche Verurteilung den Verlust der Automatenaufstellerlaubnis zur Folge haben. Da in derartigen Fällen in der Regel eine gewerbsmäßige Begehungsweise vorliegt, droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

„Bitte aktualisieren Sie auch die Spielrelevanten Informationen auf die neue Bauart am Aufstellplatz. Ein auf den neuesten Stand lautendes Plakat zum im Dezember 2017 versandten Gastro-Paket erhalten Sie rechtzeitig per Post durch den Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft“, erklärt die FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer.

Behörden kontrollieren die Umsetzung der TR 5.0

Weiter heißt es: „Im Interesse Ihres eigenen Unternehmens sowie der Branche appellieren wir an Sie, sich an alle Vorschriften zu halten. Es wird mit verstärkten Kontrollen durch die Behörden zu rechnen sein.“


Hörte gerade von einem herstellernahen großen Geräteaufsteller, welcher gleichlautend die Behörden unterrichtet.

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 28.11.2018 um 10:05:

  RE: Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

Kontrollen aktuell !


Gewerbeamt beanstandet Mängel in Spielhallen


Polizeibeamte haben am Donnerstag etwa 30 Personen in drei Gaststätten und Spielhallen in der Innenstadt kontrolliert, und zwar im Rahmen des Einsatzkonzeptes »Sicheres Gießen«. Bei den Personenkontrollen wurden zwar keine Verstöße festgestellt, doch viele Mängel traten bei den Überprüfungen durch das Gewerbeamt ans Licht. Alle drei überprüften Casinos bzw. Spielotheken hatten eine unzureichende Anzahl an Aufsichtspersonen beschäftigt oder die Spielautomaten nicht nach den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen aufgestellt. Noch am Nachmittag und am Abend führten die Beamten weitere zehn Personenkontrollen in der Innenstadt durch. Bei einer Person fanden die Polizisten kleine Mengen an Drogen; eine weitere Person führte nicht die erforderlichen Ausweispapiere mit sich und wurde zur Identitätsfeststellung zur Polizeistation gebracht.


https://www.alsfelder-allgemeine.de/regional/vogelsbergkreis/art74,519899




pg.



Geschrieben von gmg am 28.11.2018 um 10:41:

  Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

Frankfurt / Oder
Razzia in Spielhallen: Mehrere Verstöße gegen Mindestlohn
Zudem seien in der vergangenen Woche in mehreren Hallen nicht zugelassene Spielautomaten entdeckt worden. Sechs Geräte wurden demnach stillgelegt. Neben dem Zollamt waren die Landesfinanzverwaltung sowie die örtlichen Gewerbe- und Ordnungsämter an der Kontrolle beteiligt.

Link

Grüße



Geschrieben von Pit am 28.11.2018 um 17:18:

  RE: Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

Zitat:
Original von petergaukler
Kontrollen aktuell !


Gewerbeamt beanstandet Mängel in Spielhallen


Polizeibeamte haben am Donnerstag etwa 30 Personen in drei Gaststätten und Spielhallen in der Innenstadt kontrolliert, und zwar im Rahmen des Einsatzkonzeptes »Sicheres Gießen«. Bei den Personenkontrollen wurden zwar keine Verstöße festgestellt, doch viele Mängel traten bei den Überprüfungen durch das Gewerbeamt ans Licht. Alle drei überprüften Casinos bzw. Spielotheken hatten eine unzureichende Anzahl an Aufsichtspersonen beschäftigt oder die Spielautomaten nicht nach den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen aufgestellt. Noch am Nachmittag und am Abend führten die Beamten weitere zehn Personenkontrollen in der Innenstadt durch. Bei einer Person fanden die Polizisten kleine Mengen an Drogen; eine weitere Person führte nicht die erforderlichen Ausweispapiere mit sich und wurde zur Identitätsfeststellung zur Polizeistation gebracht.


https://www.alsfelder-allgemeine.de/regional/vogelsbergkreis/art74,519899




pg.


Ist im hessischen Landesgesetz eine Aufsicht pro Konzession festgelegt?



Geschrieben von walterf am 28.11.2018 um 17:42:

  RE: Wenn das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt

Zitat:
Original von Pit


Ist im hessischen Landesgesetz eine Aufsicht pro Konzession festgelegt?


Hab ich auch schon nachgeschaut und nix gefunden, vielleicht ist gemeint, dass das stundenmäßig Personal/Öffnungszeiten nicht passt...



Geschrieben von gmg am 29.11.2018 um 09:01:

  2018-11-28 Razzia in Naßweiler Erste Länderübergreifende Kontrolle

Razzia in Naßweiler:
Polizei filzt Spielhallen und Kioske

Großaufgebot im Einsatz
Gemeinsam gegen die Kriminalität: In Nassweiler, an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich, hat es am Mittwochabend eine groß angelegte Razzia gegeben, an der mehrere Akteure beteiligt waren.
Die Polizei führt zusammen mit dem Gesundheitsamt, der Ortspolizeibehörde, dem Zoll, der Bundespolizei, der Steuerfahndung und der Gendarmerie am Mittwoch eine Kontrolle der Spielhallen und Kioske in der Straße Bremerhof in Nassweiler durch.


Zur vollständigen Meldung mit vielen schicken Aufnahmen geht es hier

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 29.11.2018 um 09:09:

  RE: 2018-11-28 Razzia in Naßweiler Erste Länderübergreifende Kontrolle

Zitat:
Original von gmg
Razzia in Naßweiler:
Polizei filzt Spielhallen und Kioske

Großaufgebot im Einsatz
Gemeinsam gegen die Kriminalität: In Nassweiler, an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich, hat es am Mittwochabend eine groß angelegte Razzia gegeben, an der mehrere Akteure beteiligt waren.
Die Polizei führt zusammen mit dem Gesundheitsamt, der Ortspolizeibehörde, dem Zoll, der Bundespolizei, der Steuerfahndung und der Gendarmerie am Mittwoch eine Kontrolle der Spielhallen und Kioske in der Straße Bremerhof in Nassweiler durch.


Zur vollständigen Meldung mit vielen schicken Aufnahmen geht es hier

Grüße



Lustig !

Auf der einen Seite DE. sind Geldspieler erlaubt und auf der anderen Seite France verboten ! Kopfkratz

pg.



Geschrieben von gmg am 29.11.2018 um 09:42:

  RE: 2018-11-28 Razzia in Naßweiler Erste Länderübergreifende Kontrolle

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von gmg
Razzia in Naßweiler:
Polizei filzt Spielhallen und Kioske

Großaufgebot im Einsatz
Gemeinsam gegen die Kriminalität: In Nassweiler, an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich, hat es am Mittwochabend eine groß angelegte Razzia gegeben, an der mehrere Akteure beteiligt waren.
Die Polizei führt zusammen mit dem Gesundheitsamt, der Ortspolizeibehörde, dem Zoll, der Bundespolizei, der Steuerfahndung und der Gendarmerie am Mittwoch eine Kontrolle der Spielhallen und Kioske in der Straße Bremerhof in Nassweiler durch.


Zur vollständigen Meldung mit vielen schicken Aufnahmen geht es hier

Grüße



Lustig !

Auf der einen Seite DE. sind Geldspieler erlaubt und auf der anderen Seite France verboten ! Kopfkratz

pg.


Stimmt!
Deswegen kommen die aus F ja auch nach D....

Grüße



Geschrieben von gmg am 29.11.2018 um 09:50:

  2018-11-28 Razzia in Heiligenhaus

Razzia deckt viele Verstöße und auch Straftaten auf

Bei einem Großeinsatz in Heiligenhaus beschlagnahmt die Polizei Automaten und ein Wettannahme-Terminal. Ordnungsamt und Zoll wurden auch fündig.
Bei einer großen Razzia im Heiligenhauser Glückspielmilieu sind jetzt viele Verstöße und auch Straftaten festgestellt worden.
Es wurden 17 Läden überprüft, in denen sich Glücksspielautomaten in der Aufstellung befanden...

Demnach wurden unter anderem Gaststätten und Stehcafés überprüft, aber auch Shisha-Bars.

Zur vollständigen Meldung geht es hier.

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 29.11.2018 um 10:25:

  RE: 2018-11-28 Razzia in Heiligenhaus

Zitat:
Original von gmg
Razzia deckt viele Verstöße und auch Straftaten auf

Bei einem Großeinsatz in Heiligenhaus beschlagnahmt die Polizei Automaten und ein Wettannahme-Terminal. Ordnungsamt und Zoll wurden auch fündig.
Bei einer großen Razzia im Heiligenhauser Glückspielmilieu sind jetzt viele Verstöße und auch Straftaten festgestellt worden.
Es wurden 17 Läden überprüft, in denen sich Glücksspielautomaten in der Aufstellung befanden...

Demnach wurden unter anderem Gaststätten und Stehcafés überprüft, aber auch Shisha-Bars.

Zur vollständigen Meldung geht es hier.

Grüße


hallo,

ist bekannt , ob hier noch GSG. nach Tr.4.0 nach 11.11.aufgestellt waren ?
Ich kann den Beitrag der Zeitung (mangels Anmeldung)nicht lesen !


pg.



Geschrieben von KARO am 29.11.2018 um 11:20:

 

Logisch, da waren nur GSG nach TR 4 aufgestellt , was für fragen !!



Geschrieben von petergaukler am 29.11.2018 um 11:30:

 

aha.

TR.4.0 = Straftat ?

andere Vergehen = Ordnungswidrigkeit ?


pg.



Geschrieben von gmg am 29.11.2018 um 11:47:

  RE: 2018-11-28 Razzia in Heiligenhaus

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von gmg
Razzia deckt viele Verstöße und auch Straftaten auf

Bei einem Großeinsatz in Heiligenhaus beschlagnahmt die Polizei Automaten und ein Wettannahme-Terminal. Ordnungsamt und Zoll wurden auch fündig.
Bei einer großen Razzia im Heiligenhauser Glückspielmilieu sind jetzt viele Verstöße und auch Straftaten festgestellt worden.
Es wurden 17 Läden überprüft, in denen sich Glücksspielautomaten in der Aufstellung befanden...

Demnach wurden unter anderem Gaststätten und Stehcafés überprüft, aber auch Shisha-Bars.

Zur vollständigen Meldung geht es hier.

Grüße


hallo,

ist bekannt , ob hier noch GSG. nach Tr.4.0 nach 11.11.aufgestellt waren ?
Ich kann den Beitrag der Zeitung (mangels Anmeldung)nicht lesen !
pg.


Im vollständigen Zeitungsartikel wird von 2 noch umzurüstenden GSG gesprochen. Diese wurden durch die Polizei beschlagnahmt.

Grüße



Geschrieben von gmg am 29.11.2018 um 15:46:

  2018-11-28 Razzia in Naßweiler Erste Länderübergreifende Kontrolle

Razzia in Naßweiler:
Polizei filzt Spielhallen und Kioske

Großaufgebot im Einsatz
Gemeinsam gegen die Kriminalität: In Nassweiler, an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich, hat es am Mittwochabend eine groß angelegte Razzia gegeben, an der mehrere Akteure beteiligt waren.
Die Polizei führt zusammen mit dem Gesundheitsamt, der Ortspolizeibehörde, dem Zoll, der Bundespolizei, der Steuerfahndung und der Gendarmerie am Mittwoch eine Kontrolle der Spielhallen und Kioske in der Straße Bremerhof in Nassweiler durch.

Update
RAZZIA IM GRENZ-ZWIELICHT

29.11.2018
Deutsche und Französische Fahnder sind am Abend bei Großrosseln aktiv gewesen. Im Fokus standen Kneipen, Zigarretten-Kioske, Automatenbars und Spielhöllen an der Straße zwischen Nassweiler und Cocheren. Diese Gegend gilt seit Langem als Ort halbseidener bis illegaler Aktionen. 130 Beamte waren im Einsatz, von deutscher Seite außer Polizisten auch Zoll- und Steuerfahnder. Fünf Verdächtige wurden festgenommen, dutzende Ordnungswidrigkeiten festgestellt vom Verstoß gegen das Rauchverbot bis zu Mindestlohnbetrug. Die Kollegen von „Radio Mélodie“ berichten uns, dass Schmuggelzigaretten und illegale Spielautomaten beschlagnahmt wurden.

Link

Grüße



Geschrieben von gmg am 30.11.2018 um 07:29:

  RE: 2018-11-28 Razzia in Naßweiler Erste Länderübergreifende Kontrolle

..und Tschüss.....

Grüße



Geschrieben von gmg am 09.01.2019 um 13:47:

  2019-01-08 Solinger Spielhalle - Automaten beschlagnahmt

Moin

Auch im Jahr 2019 frisch ans Werk:

Automaten in Solinger Spielhalle beschlagnahmt--> Spielhalle in der City nach Razzia geschlossen-->Bereitschaftspolizei war auch im Einsatz
Stammkunden einer Spielhalle an der Heinestraße in der Solinger Innenstadt müssen sich erst einmal ein neues Casino suchen, wenn sie an Automaten ein Spiel wagen wollen.

Zum vollständigen Artikel

Grüße


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH