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Geschrieben von LahnI am 30.10.2018 um 15:55:

  Berater für natürliche Familienplanung NFP

Hallo liebe Forenmitstreiter!

Ich habe heute mal wieder das Thema Gewerbe oder freiberuflich?

Ein Dame möchte wissen, ob sie als "Berater für natürliche Familienplanung" oder auch "NFP-Berater" genannt, ein Gewerbe i.S. der GewO anmelden muss.
Hier in der Provinz hatte ich dergleichen noch nicht. Die Dame meinte aber davon gibt es bundesweit schon 1000 Berater. Das Internet bestätigte mir, was ich alles wusste, aber offensichtlich Familien heutzutage dafür Berater suchen.
Die Dame will Frauen oder Paare über die sogenannten natürlichen Methoden der Familienplanung beraten. Dazu werden anhand bestimmter Körperzeichen die fruchtbaren und unfruchtbaren Tage im Zyklus einer Frau erkannt und damit der Kinderwunsch oder aber die Verhütung erfolgreich unterstützt.

Ein Berufsbild habe ich nicht gefunden. Diese BeraterInnen durchlaufen eine einjährige Ausbildung, nach deren erfolgreichem Abschluss sie die Zulassung als NFP Beraterin für Sensiplan erhalten.
Damit ist, denke ich, die höhere Ausbildung sehr fraglich!

Jedoch habe ich bei unserem EAP Brandenburg den Ernährungsberater als freiberufliche Tätigkeit gefunden.
Das hat meine eindeutige Einschätzung der Beraterin als Gewerbe, wieder ins wanken gebracht.

Gibt es evtl. schon Erfahrungen oder Veröffentlichungen dazu?



Geschrieben von Roesje am 31.10.2018 um 15:19:

 

Hallo :-)

Ich würde hier ganz klar den Gewerbebegriff als erfüllt ansehen.

Heilhilfsberuf fällt weg, da das Berufsbild nicht spezialgesetzlich geregelt ist.

Freier Beruf fällt ebenfalls weg, da Ausbildung und Erwerb dieser Bezeichnung keine höhere Bildung voraussetzt und über den normalen Berufsbildungsweg läuft.

Die meisten Sachen im Netz, die ich zu dem Thema Freiberuflichkeit schon entdeckt habe, beziehen sich immer nur auf die steuerrechtliche Betrachtung...daher denke ich, wenn der EAP von einem freiberuflichen Ernährungsberater spricht, dass er damit die ggf. Einstufung als freiberufliche Tätigkeit nach den EStG meint...ergo: beim Finanzamt.

Für mich gilt mittlerweile als Eselsbrücke: Das Wort "Freiberuflichkeit" gibt es in der GewO nicht, deswegen lasse ich sämtliche Aufsätze und dergleichen, die man im Internet findet und mit diesem Begriff arbeiten, meistens links liegen, weil es meistens auch nur um die steuerrechtliche Freiberuflichkeit geht.

Nicht irritieren lassen...wenn man einmal den Unterschied zwischen steuerrechtlicher Freiberuflichkeit und gewerberechtlichem freien Beruf verstanden hat, ist die Prüfung einfach smile


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