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Geschrieben von 27711 OHZ am 17.10.2018 um 13:29:

  Finanzierung/Leasing von Autohäusern

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe hier grade eine frische Gewerbeanmeldung eines bekannten Autohauses vorliegen und stolpere grade über einen Passus in der beabsichtigten Tätigkeit... Es handelt sich um die Rechtsform einer GmbH und angemeldet werden soll:

1. Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen aller Art
2. An- und Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör
3. Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen für Kfz
4. Wartung und Reparatur von Kfz
5. Fahrzeugvermietung

Zu Tätigkeit in Punkt 1.:
Soweit eigentlich alles ok für mich, Anforderung von Führungszeugnis und GZR-Auszug des Gewerbetreibenden nach § 38 GewO. Aber: es handelt sich um eine GmbH mit 3 Geschäftsführern... GZR-Auszug wird ja über die GmbH ausgestellt, aber die Führungszeugnisse müssen von allen 3 Geschäftsführern vorgelegt werden?

Zu Tätigkeiten in Punkt 2.:
Alles ok, keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.

Zu Tätigkeiten in Punkt 3.:
Braucht der Gewerbetreibende hier bezüglich der Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen eigentlich auch eine Erlaubnis? Für Immobiliendarlehen u. ä. braucht man ja nach der Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Manche dieser Kfz kosten ja locker soviel wie eine Immobilie... Können hierfür einfach Kredit- oder Leasingverträge seitens des Autohauses vermittelt oder abgeschlossen werden?

Zu Tätigkeit in Punkt 4.:
Alles ok, wird durch eine Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer bestätigt.

Zu Tätigkeiten in Punkt 5.:
Alles ok, keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.

Die Tätigkeiten zu Punkt 3 und 5 sind übrigens auch nicht im Handelsregister als Tätigkeiten eingetragen. Sollte man darauf bestehen sie nachträglich eintragen zu lassen und erstmal die gewünschten Tätigkeiten (s. o.) eintragen? Oder einfach die Gewerbeanmeldung nur strikt nach den im Handelsregister festgeschriebenen Tätigkeiten anmelden?

Ich habe über die Suchfunktion nichts finden können... Gibt es hier von Eurer Seite Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten?


Beste Grüße aus dem noch sonnigen Osterholz-Scharmbeck!



Geschrieben von BernshausenL am 17.10.2018 um 14:14:

 

Moin

Ich sehe das so:

1. Nur bei An- und Verkauf von Kfz ist die Vorlage nach § 38 GewO erforderlich, wenn das Autohaus nur neue Autos verkauft und nichts ankauft, wird kein FZ + GZR benötigt. Sollte auch Gebrauchtwagenhandel betrieben werden (wovon man ja eigentlich ausgehen kann), FZ + GZR von allen GF sowie GZR für die GmbH.

3. Meiner Meinung nach müsste hierfür eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO vorliegen.

Die restlichen Punkte sehe ich genauso.

Bezgl. der Handelsregistereintragung. Das müsste dann mit ziemlicher Sicherheit nachgemeldet werden beim Amtsgericht. Allerdings würde ich mich deshalb nicht weigern, die Tätigkeiten mit aufzunehmen (..und ich denke das dürfen wir auch gar nicht?!). Relevant sind für uns die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Ich gebe dann meist den Hinweis der Nachtragung beim Amtsgericht, allerdings bekommt dieses ja alle Meldungen übermittelt und könnte bzw. müsste dann auch in eigener Zuständigkeit tätig werden.

Hoffe das hilft weiter.

VG smile



Geschrieben von Thomas Mischner am 17.10.2018 um 14:34:

  RE: Finanzierung/Leasing von Autohäusern

Hallo,

eine Erlaubnis nach § 34c GewO wird nicht benötigt. Siehe § 34c Abs. 5 Nr. 2 GewO:
"Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für ... Gewerbetreibende, die lediglich zur Finanzierung der von ihnen abgeschlossenen Warenverkäufe oder zu erbringenden Dienstleistungen den Abschluß von Verträgen über Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachweisen, ...



Geschrieben von BernshausenL am 17.10.2018 um 14:50:

 

Etwas verwirrend nur, dass im Abs. 1 die Immobiliardarlehensverträge expliziert als Ausnahme aufgeführt sind und die anderen Ausnahmen dann erst in Abs. 5 aufgeführt sind. Aber wieder was gelernt, danke dafür



Geschrieben von 27711 OHZ am 18.10.2018 um 08:23:

 

Moin Moin

Prima, das hilft mir schon mal weiter...

Eine kurze Nachfrage noch: inwiefern erfährt denn das Handelsregister von unseren real eingetragenen Tätigkeiten? Die kriegen doch gar nicht mit dass etwas anderes angemeldet wurde, als eigentlich im Handelsregister angegeben. Im Verteiler des monatlichen Sammeldrucks sind die jedenfalls nicht erfasst... Weißnicht


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