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Geschrieben von Jerome83 am 28.09.2018 um 00:04:

  Trotz Gewerbeuntersagung gem. Verein gründen

Hallo zusammen.
Ich habe vor x Jahren eine Gewerbeuntersagung bekommen. Diese beinhaltet auch das Verbot, eine leitende Position zu bekleiden (Geschäftsführung, Personalführung, ...).

Nach beruflicher Neuorientierung spielt das im Grunde für mich keine Rolle mehr, allerdings möchte ich jetzt einen gemeinnützigen Verein gründen und diesen auch als Vorstand leiten.

Nun die Frage, in wie weit greift die Gewerbeuntersagung bei einem gemeinnützigen Verein?
Meine Netz-Recherche hat nicht wirklich klare Aussagen gebracht.

Könnt ihr mir mit Wissen und Erfahrungen weiterhelfen?


Vielen Dank im Vorraus!



Geschrieben von Stes am 28.09.2018 um 08:28:

 

Hallo Jerome,

die Gewerbeuntersagung untersagt lediglich die gewerbliche Tätigkeit (auch in leitender Funktion etc.) im Bereich des stehenden Gewerbes.

Da ein gemeinnütziger Verein nicht unter die Definition des "Gewerbes" ("Der Gewerbebegriff weist demnach die Kriterien der selbstständigen und erlaubten Tätigkeit, der Gewinnerezielungsabsicht sowie der auf Dauer angelegten Tätigkeit auf (Gewerbmäßigkeit), mit der Ausnahmen der Urproduktion, der Verwaltung eigenen Vermögens und der freien Berufe (Gewerbsunfähigkeit)" (Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, § 1, Rn. 6) fällt, dürfte die Gewerbeuntersagung für deinen Fall keine Wirkung entfalten.

Um eine verbindliche Auskunft zu erhalten, würde ich jedoch einfach einmal beim Gewerbeamt vor Ort nachfragen.

Zur Not kannst du ja immer noch den Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung gem. § 35 Abs. 6 GewO stellen.

Viele Grüße!



Geschrieben von Ullrich am 28.09.2018 um 10:05:

 

Auch ein gemeinnütziger Verein kann eine gewerbliche Tätigkeit ausüben (z.B. das Betreiben einer Vereinsgaststätte auf einem Sportplatz, um die Zuschauer mit Speisen und Getränken zu versorgen). Damit greift die Gewerbeuntersagung auch für die Vorstandstätigkeit.

Der Antrag bei der Untersagungsbehörde auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung ist hier sicher der richtige Weg.



Geschrieben von Jerome83 am 28.09.2018 um 12:17:

 

@Stes @Ullrich ,
vielen Dank für eure Antworten.

Grob gesagt geht es um die ehrenamtliche Pflege "Herrenloser" Gräber. Natürlich werden Spenden eine Rolle spielen (Blumen, Werkzeuge, etc), aber verkauft wird definitiv nichts wie zb. in einer Vereinsgaststätte..

Ich weiß nicht wie es aussieht, wenn uns jemand gegen Spende mit der Pflege einer bestimmten Grabstätte "beauftragt"?!


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