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Geschrieben von A. Huberth am 25.09.2018 um 14:42:

  Biogasanlagen - Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO?

Hallo an alle Forums-Mitglieder :-)

Ich habe mich wegen eines aktuellen Falles ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob bzw. wann eine Biogasanlage ein Gewerbe darstellt, wann sie also anzeigepflichtig nach § 14 GewO ist.
Leider bin ich bisher zu keinem klaren Ergebnis gekommen, da es im Internet und auch in diesem Forum recht widersprüchliche Aussagen dazu gib, die zudem teilweise schon relativ alt sind. In meinem Kommentar (Landmann/Rohmer) habe ich leider gar keine Aussage dazu gefunden.

Deshalb die Frage, ob vielleicht jemand hierzu mal die aktuell herrschende Meinung darstellen könnte.
Vielen Dank vorab für die Bemühungen.



Geschrieben von BE-DE am 26.09.2018 um 08:19:

  RE: Biogasanlagen - Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO?

Moin Moin von der D...

Seit dem Beitrag von K. aus C. von 2005/2006 hat sich nicht viel in der Rechtsprechung und Auffassung geändert, soweit ich das verfolgt habe. Aber eine erneute Kontaktaufnahme mit der Landwirtschaftskammer kann hier auch hilfreich sein.



Geschrieben von Kewi am 27.09.2018 um 16:32:

  RE: Biogasanlagen - Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO?

Kann man das nicht analog der Photovoltaikanlagen betrachten?



Geschrieben von Delius am 28.09.2018 um 08:24:

 

Hallo aus Helmstedt,

die Thematik der Photovoltaikanlagen ist präzise und abschließend beim B-L-A behandelt worden. Anfangs war die Stromerzeugung als Gewerbe anerkannt und dann nur noch unter den Umständen der Fremdaufstellung.

Eine Biogasanlage wiederum stellt einen weiteren Sachverhalt dar. Es wird Strom, nicht (nur) zur Eigenverwendnung erzeugt und der Strom wird in ein Netz eingespeist und verkauft.
Für mich stellt sich das eindeutig als ein Gewerbe dar, bei dem man auch nicht auf die Schiene Landwirtschaft o.ä. geraten kann.

Mit Grüßen aus Helmstedt


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