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--- Muss die Halle für einen § 33 i erst gebaut werden? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16485)


Geschrieben von Jannes am 20.09.2018 um 11:25:

  Muss die Halle für einen § 33 i erst gebaut werden?

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

ein Fall bringt mich seit vielen Wochen um meine behördliche Ruhe. Ein potenzieller Spielhallenbetreiber hat einen Antrag auf eine Spielhalle gestellt.
Die Baugenehmigung hierfür hat er mittlerweile auch erhalten. Auch die Glücksspielrechtliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde liegt vor.

Ich denke, er könnte den § 33 i bekommen. Meine Vorgesetzten sehen das aber nicht so. Sie vertreten die Ansicht, dass erst die Halle errichtet sein müsse bevor man ihm die Konzession erteilen könne. Wir als Behörde müssten die Möglichkeit haben die Halle betreten zu können und zu inspizieren, bevor wir die endgültige Erlaubnis erteilen. Das Ministerium gibt dieser Ansicht recht und auch größere Städte in unserem Bundesland gehen so vor.

Mir wiederum gibt unser Rechtsamt Recht, sowie die Behörde die die Glückspielrechtliche Erlaubnis erteilt, sowie auch unsere Kommunalaufsicht.

Was tun?

Nochmal konkret formuliert: Kann die gewerberechtliche Erlaubnis ohne jeglichen Bezug zur baurechtlichen Erlaubnis und in diesem Fall, statt der baurechtlichen Erlaubnis, sogar die endgültige Errichtung des geplanten Gebäudes, erteilt werden?



Geschrieben von BE-DE am 20.09.2018 um 14:53:

  RE: Muss die Halle für einen § 33 i erst gebaut werden?

Moin Moin von der D...

so einen Fall hatte ich auch schon vor etlichen Jahren mal. Auf schriftliche Weisung von oben habe ich eine Erlaubnis erteilen müssen, entgegen meiner Rechtsauffassung. Nachdem die Erlaubnis über ein Jahr nicht genutzt worden ist (das Gebäude ist immer noch nicht errichtet) ist sie gem. § 49 II GewO erloschen. Nichts desto Trotz ist meine und eine vielfach vorherrschende Meinung, dass ich die Beschaffenheit der Räume tatsächlich abnehme, bevor ich eine Konzession erteile. (s. auch Landmann-Rohmer § 33 i Rd. Nr. 26).



Geschrieben von Harald Paulus am 20.09.2018 um 15:12:

 

Hallo,

kätzerische Frage: Braucht es die Erlaubnis nach § 33i GewO denn überhaupt noch?

Gruß aus dem noch warmen Westen der Republik



Geschrieben von BE-DE am 20.09.2018 um 16:53:

 

Moin Moin von der D...

in Nds. ja und soll wohl auch noch so bleiben, selbst wenn irgendwann das neue NGlüG kommt.


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