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Geschrieben von René Land am 29.08.2018 um 13:06:

  Gebühren für Gewerbeanzeigen

Hallo zusammen,

für die Vorbereitung der Bundesfachtagung benötigen wir kurzfristig eine Übersicht der Gebührensätze für Gewerbe An-, um- und -abmeldungen.

Vielleicht können wir kurz einmal bundesweit die aktuelle Gebührensätze zusammentragen.

Bitte einfach diesen Ausgangspost in Kopie nutzen.

Vielen Dank

Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

Bayern:

Berlin:
Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person (bei Personengesellsch. je Person) 26,- EURO
Gewerbeanmeldung einer juristischen Person 31,- EURO
Je zusätzlichen Geschäftsführer 13,- EURO
Gewerbeummeldung 20,- EURO
An- oder Ummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet 15,- EURO
Gewerbeabmeldung gebührenfrei

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:


Hamburg:
Bescheinigung von Anzeigen (§ 15 Absatz 1) über
-den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 = 20,-
-die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) = 20,-
-den Wechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3) = gebührenfrei
Bei Inanspruchnahme der Online-Dienste wie oben.

Hessen:
Entgegennahme einer Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 bis 3 GewO): 25,50 €
Ausstellen einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO): 7,50 €

Mecklenburg-Vorpommern:
Gewerbeanmeldung: 26 Euro
Gewerbeummeldung: 20 Euro
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO

Da aber nicht bei jeder Gewerbeanzeige individuell eine "Stechuhr mitlaufen kann" wird zumindest hier im Landkreis von einer durchschnittlichen, alles umfassenden Bearbeitungszeit (d.h. ggfls. noch händisch eine Gewerbeakte anlegen bzw. abschließen) zwischen mehr als 15 und weniger als 30 Minuten ausgegangen. Die "Zeittaktung" nach der AllGO ist jede angefangene Viertelstunde. Weiter wird dabei von den 15,75 € je Viertelstunde für Beamte der Laufbahngrupe 2 (gehobener Dienst) bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgegangen. Das heißt zusammengefasst 31,50 € (schöne unrunde Summe) für jede Gewerbeanzeige.

Nordrhein-Westfalen:

Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder bis 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.

Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro

Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €

Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€

Schleswig-Holstein:


Thüringen:
Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 15,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: 10,00 €.


Vielen Dank schon einmal im Voraus

R. Land



Geschrieben von Uwe Matthies am 29.08.2018 um 16:17:

 

Bitte einfach diesen Ausgangspost in Kopie nutzen.

Vielen Dank

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO

Da aber nicht bei jeder Gewerbeanzeige individuell eine "Stechuhr mitlaufen kann" wird zumindest hier im Landkreis von einer durchschnittlichen, alles umfassenden Bearbeitungszeit (d.h. ggfls. noch händisch eine Gewerbeakte anlegen bzw. abschließen) zwischen mehr als 15 und weniger als 30 Minuten ausgegangen. Die "Zeittaktung" nach der AllGO ist jede angefangene Viertelstunde. Weiter wird dabei von den 15,75 € je Viertelstunde für Beamte der Laufbahngrupe 2 (gehobener Dienst) bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgegangen. Das heißt zusammengefasst 31,50 € (schöne unrunde Summe) für jede Gewerbeanzeige.

Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von Thomas Mischner am 30.08.2018 um 08:48:

 

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €

Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von Maliklaus am 30.08.2018 um 10:39:

  Saarland

Hallo,

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:

Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro

Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €

Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von Jannes am 30.08.2018 um 11:26:

 

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:

Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder bis 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.


Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro

Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €

Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von BE-DE am 30.08.2018 um 12:05:

 

Moin Moin von der D...
Niedersachsen: AllGO Rahmen bis 43,00 nach Zeitaufwand für alle Gewerbemeldungen.
Delmenhorst:
Gewerbeanmeldung: 35,00 €
Gewerbeummeldung: 30,00 €
Gewerbeabmeldung: 25,00 €

Allerdings wird z.Zt. geprüft, in welcher Höhe man eventuell die Gebühren ändert.
Unseres Wissens nach darf eine Gewerbeanzeige nicht ohne Gebühr gefertigt werden. Eine Stadt wurde dafür schon vom Gericht gerügt.



Geschrieben von Marcel Fromm am 30.08.2018 um 12:14:

 

Thüringen:

Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 15,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: 10,00 €.



Geschrieben von SaLep am 30.08.2018 um 13:30:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Bitte einfach diesen Ausgangspost in Kopie nutzen.

Vielen Dank

Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:

Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€

Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von Amt Crivitz am 03.09.2018 um 09:05:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Mecklenburg-Vorpommern:

Gewerbeanmeldung: 26 Euro
Gewerbeummeldung: 20 Euro
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei



Geschrieben von Sigi2910 am 03.09.2018 um 11:36:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von Amt Crivitz am 03.09.2018 um 11:48:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Zitat:
Original von Sigi2910
Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Anmeldung: 26,00 Euro
Ummeldung: 20,00 Euro
Abmeldung: gebührenfrei

Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von Kewi am 03.09.2018 um 13:56:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:

Hamburg:
Bescheinigung von Anzeigen (§ 15 Absatz 1) über
-den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 = 20,-
-die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) = 20,-
-den Wechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3) = gebührenfrei
Bei Inanspruchnahme der Online-Dienste wie oben.



Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von Civil Servant am 04.09.2018 um 10:50:

 

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei

Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Entgegennahme einer Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 bis 3 GewO): 25,50 €
Ausstellen einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO): 7,50 €

Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:

Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder bis 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.


Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro

Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €

Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:



Geschrieben von Roland Kissau am 04.09.2018 um 13:43:

 

NRW:
Tarifstelle 12.1.3 der Allg. Verwaltungsgebührenordnung:
Bescheinigungen des Empfanges der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
Gebühr: Euro 20

Abmeldung ist gebührenfrei

Eine schöne Restwoche wünscht aus Hückeswagen
Roland Kissau



Geschrieben von Andreas Goldmann am 04.09.2018 um 16:26:

 

Hallo zusammen!
Mir ist gerade so danach, für NRW noch kurz meinen "Senf" dazuzugeben. Bisher war nur von der Gebühr für die Empfangsbescheinigungen, also die "Originale", die Rede. In NRW gibt es im Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung allerdings auch die "benachbarte" Tarifstelle 12.1.4 mit folgendem Wortlaut: "Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden Gebühr: Euro 10", weshalb wir diese 10,00 Euro für Zweitschriften von An- und Ummeldungen kassieren. Die Zweitschriften von Abmeldungen werden - ebenso wie die Empfangsbescheinigungen hierfür - gebührenfrei erteilt.

Ich weiß aber auch, dass einige kreative Kolleginnen und Kollegen nach Tarifstelle 30.5 ("Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen Gebühr: Euro 0 bis 500") auch hierfür Gebühren erheben.

Vermutlich gibt es auch bei den Zweitschriften generell große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

Hoffe, mein Beitrag sprengt den Rahmen der erbetenen Auskünfte nicht und dient eher der Abrundung des Themas!



Geschrieben von Lehfrau am 06.09.2018 um 12:05:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Hier sind die aktuellen Gebührensätze für Berlin:

Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person (bei Personengesellsch. je Person) 26,- EURO
Gewerbeanmeldung einer juristischen Person 31,- EURO
Je zusätzlichen Geschäftsführer 13,- EURO
Gewerbeummeldung 20,- EURO
An- oder Ummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet 15,- EURO
Gewerbeabmeldung gebührenfrei


Gruß aus Berlin
Lehmann



Geschrieben von herzchen am 16.10.2018 um 14:48:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Gebühren für Gewerbeanzeigen
Zitat:
Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€
………………………………………………………...
Sachsen-Anhalt sieht in der Anlage zur AllGO LSA, lfd. Nr. 69.1 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € vor für:
Prüfung der Gewerbeanzeige, einschließlich Aufnahme in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung

Bei uns in der Regel:
GewA 1: 30,00 €
GewA 2: 20,00 €
GewA 3: 15,00 €

Grüße aus Dessau-Roßlau



Geschrieben von herzchen am 16.10.2018 um 16:26:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Zitat:

Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€

Sachsen-Anhalt sieht in der Anlage zur AllGO LSA, lfd. Nr. 69.1 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € vor für:
Prüfung der Gewerbeanzeige, einschließlich Aufnahme in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung

Bei uns in der Regel:
GewA 1: 30,00 €
GewA 2: 20,00 €
GewA 3: 15,00 €

Grüße aus Dessau-Roßlau



Geschrieben von 27711 OHZ am 17.10.2018 um 14:01:

 

Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO

Bei uns in Osterholz-Scharmbeck:

GewA 1: 25 Euro
GewA 2: 25 Euro
GewA 3: 15 Euro



Geschrieben von Roland Kissau am 05.12.2018 um 11:34:

 

Moin aus Hückeswagen!

In NRW hat sich was getan!
Im auszugsweise beigefügten Gesetz- und Verordnungsblatt wurde die Allgemeine VerwGebO geändert, u.a. auch die Tarifstellen 12.1.3 und 12.1.4.
Da diese blöden Änderungen mit den tausend geänderten Tarifstellen sehr unübersichtlich sind und ich auch schon mal was übersehen habe, möchte ich die Kollegen doch mal informieren.

Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau


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