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Geschrieben von Jannes am 29.08.2018 um 12:26:

  Kopflose juristische Personen

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

mich treibt derzeit ein vierfaches Problem um, für das ich eine Lösung brauche.
Es handelt sich um GmbHs und UGs, die derzeit ohne gültigen Geschäftsführer sind. Also kopflos, führerlos oder führungslos.

Die Fälle 1 und 2 und 3: Hier war Herr D. Geschäftsführer von zwei UGs und einer GmbH. Bei allen Dreien ist er (natürlich) auch der alleinige Gesellschafter. Jetzt bekam er mit Gültigkeit und Rechtskraft 03.01.2018 eine Gewerbeuntersagung. Ich habe dies dem Handelsregister mitgeteilt und diese haben ihn als Geschäftsführer gelöscht. Zudem wurde er angeschrieben als Eigentümer der Firmen neue Geschäftsführer zu benennen. Kaum überraschen dürfte, dass er darauf genauso wenig reagiert hat, wie auf meine Anschreiben bezüglich Gewerbeuntersagung.

Jetzt habe ich die drei Firmen aber ja aktiv in meinem Register drin. Können sie aktiv sein? Eigentlich nicht, sie haben ja keinen Geschäftsführer und Angestellte gibt es meines Wissens nicht.
Ich überlegte zuerst, irgendwelche Fristen einzuräumen und all solche Dinge.
Aber jetzt tendiere ich einfach dazu, die drei "Dinger" zum 04.01.2018 von Amts wegen aus meinem Register zu werfen.

Finde ich damit hier Zustimmung oder sind weitere Aspekte zu beachten?

(Den Fall 4 präsentiere ich demnächst dann hier als weitere Antwort)



Geschrieben von Runge am 29.08.2018 um 13:14:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,
für mich stellt sich aber gerade die Frage, warum nur dem Geschäftsführer und nicht auch den GmbHs und UGs, die ja vorrangig dran wären, das Gewerbe untersagt ist.

Für Maßnahmen gegen die "kopflosen" juristischen Personen wäre m.E. das Registergericht zuständig.

Regina Runge


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