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Geschrieben von Sonnenschein82 am 21.08.2018 um 15:32:

  Leidiges Thema "Freiberuflich"

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe aktuell eine Gewerbeabmeldung mit der Begründung "Ich bin freiberuflicher Künstler uns muss kein Gewerbe gemeldet haben".

Als ein Teil der Tätigkeit haben wir tatsächlich eine künstlerische Tätigkeit als Gaukler. Ansonsten taucht in der Gewerbemeldung noch auf "Kurse in Gauklerei, Dienstleistungen: Multimediaproduktionen, Print, Web, Video & Audio"

Läuft das komplette Gewerbe als freie, nicht meldepflichtige Tätigkeit? Ihr kennt euch in dem Thema doch sicher besser aus als wir.

Viele Grüße und noch einen schönen Tag.



Geschrieben von Uwe Matthies am 21.08.2018 um 16:46:

  RE: Leidiges Thema "Freiberuflich"

Hallo,

selbst wenn unterstellt wird, dass diese "Gauklerei" eine künstlerische Tätigkeit und damit nicht der Gewerbeordnung unterfallend ist, so deute ich das doch richtig, dass der Herr "Gaukler" daneben früher auch klassische gewerbliche Tätigkeiten wie "Multimediaproduktion, Print u.a." gewerblich angemeldet hat. Wenn er diese selbständigen Tätigkeiten nicht mehr ausübt, muss er dafür eine Gewerbeabmeldung erstatten. Wenn er weiter auch in diesen Bereichen selbständig mit Gewinnerzielungsabsicht usw. tätig ist, bleibt es bei der ursprünglichen Gewerbeanmeldung großes Grinsen .
Das klassische Beispiel wäre ein Architekt (klarer Fall von Freiberufler), der auch im Bereich des § 34 c GewO (z.B. als Immobilienmakler) tätig ist. Auf Grund der Freiberuflichkeit im einen Fall kann er sich der Anwendbarkeit der GewO im anderen Fall auch nicht entziehen.



Geschrieben von HBinder am 21.08.2018 um 16:50:

  RE: Leidiges Thema "Freiberuflich"

Hallo,

wenn er Kurse in Gaukelei gibt, dann ist dies meines Erachtens eine gewerbliche Tätigkeit.

Dienstleistungen: Multimediaproduktion, Print, Web, Video & Audio, deutet darauf hin, dass er für Auftraggeber als Dienstleister tätig werden. Hierbei kommt es darauf an, wie frei er ist die Aufträge gestalterisch abzuarbeiten. Ein Künstler wird doch eher aus eigenem Antrieb tätig, in dem er etwas gestaltet, ohne dass er dazu einen Auftrag hat und das Geschaffene vielleicht im Anschluss verkauft.

Das komplette Gewerbe läuft also nicht als künstlerische Tätigkeit.

Gruß
HBinder



Geschrieben von BE-DE am 22.08.2018 um 07:07:

  RE: Leidiges Thema "Freiberuflich"

Moin Moin von der D...

das ist auch unsere Praxis. Ein Teil kann freiberufliche Tätigkeit sein, ein Teil ist aber Gewerbe. Anderes Beispiel: Der Arzt, der daneben noch Nahrungsmittelergänzungsprodukte verkauft übt damit ein Gewerbe aus und muss dieses anmelden.
Sonnigen Mittwoch Euch Allen großes Grinsen



Geschrieben von Maliklaus am 22.08.2018 um 07:52:

  Freiberufliche Tätigkeit

Hallo,

in der Masse kann ich Euch zustimmen, allerdings wenn ein Freiberufler gewerbliche Tätigkeiten im Annex als untergeordnetes Geschäftsfeld ausführt, erfüllt dies nicht gleich den Tatbestand einer Gewerbeanmeldung.
Z.B. der Tierarzt, der noch spezielles Hundefutter, der Arzt, der noch Nahrungsergänzungsmittel oder der Musiker der noch CDs seiner Musik in geringem Umfang verkauft.

Im Falle des Gauklers würde ich auch von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen.



Geschrieben von BE-DE am 22.08.2018 um 07:58:

  RE: Freiberufliche Tätigkeit

Moin Moin von der D...
@maliklaus: beim Musiker können wir Dir zustimmen, weil das zur Musikertätigkeit gehört. Bei den Ärzten allerdings halten wir es schon als zusätzliches Tätigkeitsfeld. Dass es nur ein Annex sein kann, ist klar, aber dennoch bejahen wir die gewerbliche Tätigkeit, weil er ja in Konkurrenz und Wettbewerb mit den Mitbewerbern dieser Verkaufsbranche steht.



Geschrieben von Maliklaus am 22.08.2018 um 08:10:

  Freiberufliche Tätigkeit

Hallo,

einigen wir uns auf Unentschieden und Beurteilung des Einzelfalls. smile



Geschrieben von BE-DE am 22.08.2018 um 08:16:

  RE: Freiberufliche Tätigkeit

Moin Moin von der D...

Wir sind ja keine Gegner


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