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Geschrieben von Jannes am 14.08.2018 um 16:24:

  Abnahme einer Kartbahn

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

man kann einfach nicht alles wissen und das wisst Ihr alle da draußen genauso gut wie ich. Man kennt einfach nicht jeden Erlaubnisvorbehalt.

Unser aktueller Fall in Kürze:
Im September wird bei uns ein Karthaus, also eine Rennbahn für Go-Karts (Gokarts, Karting, Kartsport) eröffnen. Interessanterweise alles Elektrokarts.
Die Frage nur, muss das Gewerbeamt etwas veranlassen? Müssen wir einem technischen Überwachungsverein einen Wink geben? Oder einfach nur anmelden?



Geschrieben von Kewi am 15.08.2018 um 15:55:

 

Was sagt denn das Baurecht? Eigentlich müsste das doch schon vom Bauamt geklärt sein ob eine Weiterleitung an TÜV erforderlich etc.pp.



Geschrieben von Maliklaus am 16.08.2018 um 07:49:

  Kartbahn

Hallo,

bei uns gibt es einen Bauingenieur der auch für fliegende Bauten, Zelte, Fahrgeschäfte usw. zuständig ist und bei jedem Rummelplatz die Abnahme macht. So jemanden müsste es doch auch bei euch bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geben. Ist zwar kein fliegender Bau, aber doch so was ähnliches.


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