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Geschrieben von BrainTopping am 03.08.2018 um 08:16:

  Mystery Jackpot - alles in bester Ordnung?

Ich verstehe es nicht!
ICH VERSTEHE ES NICHT!!!

Vielleicht mag sich ja jemand ein Herz nehmen und mir erklären, wie sowas möglich ist.

Es heisst ja in den TR unter 1.15.2 (Zufälligkeit der Gewinnaussichten):

d) Die Gewinnaussichten sind grundsätzlich nicht von der Art der Einsatzleistung (automatische Einsatzabbuchung, Einzeleinsatz) abhängig.


Und in den Spielhallen hier in der Umgebung kann man an Novomatic-Geräten bei einem Einsatz von 2 Euro einen Mystery Jackpot auslösen.

Das funktioniert aber nicht, denn die Gewinnaussichten sind ja eben DOCH von der Einsatzleistung abhängig, wenn ab einem gewissen Einsatz ohne Zusatzkosten ein Zusatzgewinn angeboten wird.

WO IST BEI SOLCHEN SACHEN DER SPIELERSCHUTZ?

Wieso wird der Spielerschutz mit zweistelligen Millionenbeträgen bedacht und unternimmt bei so ganz einfachen Dingen wie dem Mystery Jackpot nichts?



Geschrieben von NUK-Harburg am 03.08.2018 um 13:06:

 

Der "Einsatz" Kontrollmodul ist nicht identisch mit dem "Einsatz" ( Einsatztaste ), mit welcher die Höhe der eingesetzten Punkte bestimmt werden kann.

Die TR kennt nur den " Einsatz" ( Geldfluss ) im Kontrollmodul, daher auch die Erwähnung in der TR, von Einzel- oder Automatischer Umbuchung/Umwandlung des Geldes in Punkte.

Du meinst aber den "Einsatz" auf der Punktebank. Die TR meint den "Einsatz" im Kontrollmodul.

Im übrigen sind die "Mystery" Gewinne auch per Zufall gewürfelt/berechnet (Algorithmen), sowie z.B auch das erscheinen eines "Vollbildes" mit fünf Forschern.

Die Gewinnerwartung an einem GGSG hängt im wesentlichen von diesen Punkten ab.

1. Gewähltes Spiel
2. Strategie des Spielers
3. Einsatzhöhe ( Punkteseitig )
4. Einsatzleistung ( Geldspeicherseitig )
5. aktueller Algorithmus des gewählten Spiels, und damit wären wir dann beim Zufall !

Im übrigen steigt die "Auszahlquote" an einem GGSG ( besonders Novo ) wenn Punkteseitig höhere Einsätze über einen längerem Zeitraum gespielt werden.



Geschrieben von BrainTopping am 03.08.2018 um 21:11:

 

Was sichert denn ab, dass es keinen Netzwerkzugriff gibt, durch den der Spielverlauf bzw. die Spielergebnisse beeinflusst werden?

Weil?

Und wieso legalisiert man eine Fernwirkung auf den "echten" Spielverlauf?

Aus meinem Fred Wie ist das eigentlich mit den tanzenden Jungfrauen? .

Zitat:
Original von BrainTopping
Alte GSG: Displaybezeichnung "Punktegewinn"
TR 5.0-GSG: Displaybezeichnung "Erfolg"

Alte GSG: Tastaturbezeichnung "Einsatz"
TR 5.0-GSG: Tastaturbezeichnung "Level"

Alte GSG: Tastaturbezeichnung "max. Einsatz"
TR 5.0-GSG: Tastaturbezeichnung "max. Level"

(zu dem 1:1 sag ich mal nichts, keine Ahnung wer sich solche Frechheiten ausdenkt)

TR 5.0-GSG: Tastaturbezeichnung "Einsatz"
= das Minispiel wird gestartet



TR 5.0
5.19 Externe Einwirkungen auf das Spielgerät

Erlaubt sind Einwirkungen auf das Spielgerät (z.B. Umschaltung zwischen im Geldspielgerät integrierten Spielsystemen, Funktionen für das betriebswirtschaftliche Geldmanagement, Licht und Tonregelungen) nur dann, wenn nachweislich Spielsysteme, Spielzustände, die Kontrolleinrichtung, die aufgezeichneten Daten sowie Sicherungsfunktionen des Spielgerätes nicht beeinflusst werden können.



Oder siehst Du bei den TR 5.0 Geräten irgendein gesetzliches Problem damit, einem speziellen Spieler übers Netzwerk beispielsweise einen gewissen "Erfolg" zuzuweisen?


Nach der TR 3.1 ist das aber durchaus ein Problem. Also sollte man wohl die Verjährungsfristen im Auge behalten, wenn man was gegen die Branche unternehmen will.


TR 3.1
5.19 Externe Einwirkungen auf das Spielgerät

dass das Spielsystem nicht [....] durch Verwendung von spielerbezogenen Informationen beeinflusst werden kann oder Vorkehrungen für solche Beeinflussungen nicht getroffen werden.


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