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Geschrieben von Wittgensteiner am 05.07.2018 um 08:54:

  Wie viel Neuware auf Floh-Trödelmarkt?

Hallo,

gibt es eine Vorschrift die festlegt wie hoch der Anteil von Neuware bei einem festgesetzten Floh-/ Trödelmarkt sein darf?

Ich meine irgendwo mal gelesen oder gehört zu haben, dass der Anteil von Neuware nicht mehr als 20 % des Warenangebots sein darf - stimmt das?

Wenn ja - wo kann ich das nachlesen?

Gruß aus Wittgenstein



Geschrieben von Josefine H. am 05.07.2018 um 09:03:

 

Das wurde auf einem Seminar in diesem Jahr auch so bestätigt: 10-20 Prozent könne man dulden. Allerdings weiß ich auch nicht, wo das steht. Außer in meinen Seminarunterlagen.



Geschrieben von spinckin am 05.07.2018 um 10:52:

 

Ganz aktuell festgelegt in § 14 Nds. Feiertagsgesetz:

(1) Die Gemeinden können Ausnahmen zulassen
...
3) von den Verboten und Beschränkungen des § 4 für Spezialmärkte nach § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung, wenn

a) zwischen den Marktveranstaltungen am selben Ort oder im selben Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt,

b) auf ihnen ausschließlich Waren angeboten werden, die keine Neuwaren sind oder die von den anbietenden Personen selbst hergestellt worden sind, und

c) mindestens 75 Prozent der Anbieter keine gewerblichen Anbieter sind...



Geschrieben von Wittgensteiner am 06.07.2018 um 09:06:

 

Hallo Josefine H.,

kannst du mir Namen und Anschrift des Seminarleiters nennen?


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