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Geschrieben von räubertochter am 27.06.2018 um 08:30:

  Glücksspieltagung in Frankfurt

Die 13. Jahresfachtagung "Sportwetten & Glücksspiel 2018" zog auch in diesem Jahr zahlreiche Experten für das Glücksspielrecht nach Frankfurt. Neben dem Spielhallenrecht waren vor allem die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrags und die Glücksspielwerbung zentrale Inhalte der Tagung.

"Wirtschaftliche Einbußen reichen nicht aus, um Härtefälle zu begründen. Der Verlust der wirtschaftlichen Existenz ist vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden." Zu diesem Schluss kam Dr. Felix B. Hüsken, Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, beim Blick auf die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Glücksspielrecht. Von "Tabula rasa auf dem Spielhallenmarkt", wie sich die Leiterin des Referats Gewerbe- und Spielrecht im Saarländischen Wirtschaftsministerium, Dorothee Untersteller, ausdrückte, könne allerdings noch nicht die Rede sein. "Im Grunde wird fast jede Entscheidung beklagt", erklärte Untersteller die wenigen Spielhallen-Schließungen im Saarland.

Einen Ausblick auf die Zukunft der Glücksspielregulierung in Deutschland gab Hans-Jörg Lieberoth-Leden, Leitender Ministerialrat der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen. "Im Länderkreis wird man sich die Frage stellen müssen, wie es 2021 weitergehen soll. Ein neue Regelung des Glücksspiels müsste die Schwachstellen bei Sportwetten und Vollzugsstrukturen beheben", war sich Lieberoth-Leden sicher.

Warum es schwer ist, Werbung für unerlaubtes Glücksspiel in den Medien zu unterbinden, erklärte Joachim Becker, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien: "Den Spots steht nicht auf die Stirn geschrieben, dass sie unzulässig sind." Zudem werde im Rundfunkrecht keine Aussage darüber getroffen, wie Werbung inhaltlich auszusehen habe. Im Vergleich zum Glücksspielrecht seien dort nur allgemeine Grundsätze verankert.

https://www.gamesundbusiness.de/news/details/gluecksspiel-experten-unter-sich/


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