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--- TR 5. Version 1 GSG müssen...... (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16176)


Geschrieben von gmg am 19.06.2018 um 16:04:

  TR 5. Version 1 GSG müssen......

.....kurze Zeit nach dem tatsächlichen Beginn der Aufstellung "zum GSG-TÜV"...

Beginn der Aufstellung lt. Zulassungszeichen ist ja der Moment, wo die Zulassungszeichen bei der PTB -damals im Jahr 2017- abgerufen worden sind.
Dieses Startdatum ergibt sich aus dem Zulassungszeichen (Abrufdatum).
Tatsächlich werden diese Geräte aber erst jetzt / demnächst im Jahr 2018 erstmalig in die Aufstellung kommen.

Gleichwohl müssen diese Geräte kurz vor dem 10. 02. 2019 nach § 7 Spielverordnung überprüft werden....

Das wird sicherlich wieder ein Begehungshighlight mit Treffern ohne Ende.....

Da achtet doch, wenn die Hersteller adp, Bally-Wulff und psmtec nicht eindeutig drauf hinweisen, kein Aufsteller drauf!!

Die Löwen Geräte haben diese Problematik allerdings nicht. Bei denen handelt es sich ja ausschließlich um TR 5 Version2 Geräte.

Grüße


Anmerkung:
Die Begrifflichkeit V1 und V2 gefällt mir überhaupt nicht. Da werden Erinnerungen an den Zweiten Weltkrieg wach.
Deswegen werde ich die Bauarten nur als Version1 und Version2 Geräte bezeichnen.


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