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Geschrieben von Tom84 am 19.06.2018 um 13:10:

  Unselbständige Betriebsstätte einer GmbH

Verehrte Foristen,

ich hoffe auf Hilfe bei meiner folgenden Fragestellung:

Eine GmbH (Ort X) möchte aus organisatorischen Gründen an einem Ort Y eine 2. Betriebsstätte betreiben, um auch dort einen Ansprechpartner vor Ort zu haben.

An Ort Y werden keine Rechnungen o.ä. erstellt, die gesamte Organisation läuft zentral über die GmbH an Ort X. Der "Büroleiter" ist nur im Außendienst unterwegs und auch kein Gesellschafter der GmbH; es hanadelt sich bei Y nur um ein Büro innerhalb einer Privatwohnung (darf von Seiten es Vermieters gewerblich genutzt werden).

Nun meine Frage: Gibt es neben der Anmeldung des Gewerbes vor Ort weitere rechtliche Bedingungen für das Betreiben einer solchen unselbständigen Betriebsstätte? Muss mit dem Büroleiter z.B. über die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten ein Vertrag geschlossen bzw. dieser hierfür in Form von Miete o.ä. entschädigt werden?


Vielen Dank und beste Grüße,
Tom



Geschrieben von Ullrich am 19.06.2018 um 16:21:

  RE: Unselbständige Betriebsstätte einer GmbH

Hallo Tom,

anhand Deiner Beschreibung findet am Ort Y keine tatsächliche gewerbliche Tätigkeit statt. Deshalb ist eine Gewerbeanmeldung für die dortige "Betriebsstätte" nicht möglich.

Ich frage mich auch nach dem Sinn, einen Ansprechpartner vor Ort haben zu wollen, der nur im Außendienst unterwegs ist???

Ullrich



Geschrieben von Tom84 am 19.06.2018 um 17:12:

  RE: Unselbständige Betriebsstätte einer GmbH

Hallo Ullrich,

danke für deine Antwort.


Es geht darum, dass der Kollege vor Ort Kunden akquirieren und dabei auch diese Adresse angeben kann. Die gesamte Abrechnung, Steuer, etc. läuft dagegen zentral über die GmbH.

Da es sich aber um eine Privatwohnung handelt, frage ich mich, ob hier irgendwas beachtet werden muss.

Ich kenne das z.B. von Versicherungen, deren Vermittler von zu Hause arbeiten. Deren Adresse wird dort meist auch offiziell vom Unternehmen als Büro vor Ort gelistet, obwohl es sich oft nur um die Wohnung des Vermittlers handelt.


Viele Grüße,
Tom



Geschrieben von Thomas Mischner am 20.06.2018 um 08:00:

  RE: Unselbständige Betriebsstätte einer GmbH

Hallo,

Zitat:
Original von Tom84 Da es sich aber um eine Privatwohnung handelt, frage ich mich, ob hier irgendwas beachtet werden muss.


Die Beantwortung dieser Frage liefe auf eine individuelle Rechtsberatung hinaus und diese kann (und darf) in diesem Forum nicht erfolgen.


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