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Geschrieben von anders am 22.02.2007 um 17:25:
Klarheit: Glücksspiel-Staatsvertragsentwurf verstößt gegen Grundgesetz und EG-Recht
Rechtsgutachten bringt Klarheit über das staatliche Glücksspielmonopol (Sportwetten)
Das Monopol der Bundesländer für Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und anderen Glücksspielen am Maßstab des Grundgesetzes und des EG-Vertrages.
Rechtsgutachten zum Entwurf vom 14. Dezember 2006 eines Staatsvertrages in Deutschland
Gefunden unter:
http://www.dfb.de/fileadmin/user_upload/2007-02/GutachtenWetten070216.pdf
Der DFB berichtete dazu am 22.02.2007 11:00 unter "Nationale Sportpolitik"
Das Wettmonopol verstößt gegen geltendes Recht
Gefunden unter:
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=10314
Geschrieben von Puz_zle am 22.02.2007 um 18:15:
Klarheit ?

die Einen sehen es so - die Anderen so >
| Zitat: |
DFB- und DFL-Rechtsgutachten läuft ins Leere
Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole ausdrücklich zu.
Entscheidung der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag basiert auf Expertenwissen.
Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) interpretiert sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zur Neuregelung des Glücksspiels als auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einseitig zu Gunsten der Auftraggeber. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole unter bestimmten Bedingungen zu.
„Das Gutachten enthält nichts Neues. Dass die derzeitige Regelung nicht verfassungskonform ist, wissen wir seit März 2006“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. „Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgegeben, bis Ende 2007 einen rechtskonformen Zustand herzustellen und dabei auch die Beibehaltung des staatlichen Monopols ausdrücklich zugelassen“, so Dr. Repnik.
Die Regelungen im neuen Staatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 beschlossen hat, wurden von ausgewiesenen Rechtsexperten erarbeitet und im Vorfeld der Entscheidung einer umfangreichen Anhörung unterzogen.
„Wir können die offensichtlich extreme Rechtsmeinung der Gutachter nicht nachvollziehen“ sagte Repnik.
Staatliche Toto-Lotto GmbH
Baden-Württemberg
Federführende Gesellschaft des
Deutschen Lotto- und Totoblocks
Nordbahnhofstraße 201
70191 Stuttgart
Pressekontakt:
Telefon 0711 81000 - 110 oder - 113
Fax 0711 81000 - 115
presse@lotto-bw.de
www.lotto.de |
|
gefunden unter
www.isa-casinos.de
Geschrieben von anders am 23.02.2007 um 09:19:
Stimmt! Puz-zle hat es auf den Punkt gebracht.
Schwache Argumente und ein unverständliches Rechtsbewustsein beim heutigen Wissensstand und der Rechtssprechung über Glücksspiele und Glücksspielsucht in Deutschland.
Zu den nachfolgenden Zitaten sind wohl sämtliche Erklärungen überflüssig.
| Zitat: |
Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole ausdrücklich zu.
Entscheidung der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag basiert auf Expertenwissen. |
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Kein Wunder wenn sich der Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg so äußert.
War Herr Dr. Friedhelm Repnik nicht auch schon mal Minister für Arbeit und Soziales des Landes Baden-Württemberg?
Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig ein „nationales Glücksspielgesetz ohne Ausnahmeregungen gleich welcher Art“ ist.
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