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Geschrieben von BernshausenL am 18.05.2018 um 09:01:
Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
Hallo zusammen,
hier liegt eine Anmeldung vor, es soll "Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter" angemeldet werden.
Kann man das einfach so entgegennehmen?
Gruß
Geschrieben von VeSa am 18.05.2018 um 09:44:
Hmmm, was soll denn extern sein? Riecht evt. nach Scheinselbständigkeit.
Geschrieben von BE-DE am 22.05.2018 um 10:58:
von der D...
wenn Jemand meint die Ahnung zu haben, kann er doch seine dienste für mehrere Unternehmen oder so anbieten. Sehe darin kein Problem.
Geschrieben von HBinder am 22.05.2018 um 11:24:
Sehe darin auch kein Problem. Gerade in Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO könnte die Nachfrage hoch sein.
Geschrieben von Piano_ am 24.05.2018 um 09:12:
Kann mich auch nur anschließen. Er wird ja sicherlich auf eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten. Aber bei der Anmeldung kann ja bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit das Hauptzollamt / die Hauptzollverwaltung informiert werden, die wissen da doch sehr gut Bescheid
Geschrieben von BernshausenL am 24.05.2018 um 09:50:
Ja ich hab die Anmeldung auch so bestätigt, ihr habt meine Bedenken zerstreut
Danke und VG
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