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Geschrieben von gospel_caravan am 16.05.2018 um 15:32:

  Windpark = unselbständige Zweigstelle

Hallo!
Ich habe eine Gewerbemeldung vorliegen, mit welcher eine GmbH eine unselbständige Zweigstelle anmelden möchte.
Die GmbH ist mit Hauptsitz in BaWü gemeldet. Ich bin das Gewerbeamt in Hessen.
Die Tätigkeit der GmbH ist vielseitig, u. a. "Errichtung und Betrieb von eigenen Windkraftanlagen einschl. der Vermarktung von Energie aus den Windkraftanlagen".

In "meiner" Gemarkung stehen nun 5 Windkraftanlagen. Die stehen im Wald. Insofern hat der Anmelder dann auch bei Anschrift der Betriebsstätte neben PLZ und Ort auch "Windpark" angegeben. Eine Adressvergabe durch die Gemeinde ist hier (natürlich) nicht erfolgt.
Es stehen dort nur die Windkraftanlagen. Keine Büroräume. Nix.
Es gibt keine Postanschrift, bzw. kein Postfach.

Was meint Ihr, reichen diese Daten tatsächlich aus, um die unselbständige Zweigstelle "Windpark" anmelden zu können? Ist es überhaupt eine aus gewerberechtlicher Sicht genannte Zweigstelle?
LG aus dem Odenwald!



Geschrieben von Puz_zle am 17.05.2018 um 06:43:

  RE: Windpark = unselbständige Zweigstelle

Moin Moin aus Thüringen,

Hallo @gospel_caravan,

der Betrieb von Windparks ist in der Regel m. E. nur am Verwaltungssitz des Betreiberunternehmens erforderlich und ich würde mich hierzu im wesentlichen meiner Argumentation im 2006/2007er-Thread > Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? anschließen ...



Geschrieben von gospel_caravan am 17.05.2018 um 08:14:

  RE: Windpark = unselbständige Zweigstelle

DANKE! Augen rollen Augen rollen


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