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Geschrieben von MartinaJoerißen am 08.05.2018 um 11:54:

  Vermietung fremder Ferienwohnungen Zuverlässigkeitsprüfung

Hallo!
Ich habe hier einen Fall, bei dem eine Dame folgendes Gewerbe anmelden möchte: Vermietung von Ferienwohnungen. Hierbei handelt es sich um 1 eigene Ferienwohnung und 4 Ferienwohnungen, die sie für andere Personen vermittelt/ vermietet.
Die Wohnungen sind an der Nordsee.
Die Vermietung der eigenen läuft ja unter Verwaltung des eigenen Vermögens.
Aber was ist mit den anderen 4? Muss ich hier gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 4 ihre Zuverlässigkeit überprüfen und noch etwas anderes betrachten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!

Viele Grüße



Geschrieben von BernshausenL am 08.05.2018 um 12:54:

 

Hallo Martina,

würde es so machen wie du es angedacht hast. Anmeldung und Vorlage FZ + GZR wegen § 38 GewO.

Grüße



Geschrieben von Vollmar-HEF am 26.08.2020 um 14:13:

 

Hallo,

ich möchte diese Thematik nochmals aufgreifen, da sich m.E. zum 01.08.2018 die Rechtslage geändert hat.

Nach Nr. 1.1.6 der Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34 c GewO und der MaBV fällt die gewerbsmäßige Verwaltung von u.a. Ferienhäusern für Dritte unter die Erlaubnispflicht des § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.

Laut der VwV fällt auch der Abschluss von Mietverträgen unter die Erlaubnispflicht.

Ich beabsichtige nämlich, die im hiesigen Landkreis tätigen Betreiber von Ferienparks u.ä. auf eine Erlaubnispflicht zu überprüfen.

Liege ich hier richtig?

Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 27.08.2020 um 07:50:

  Vermietung fremder Ferienwohnungen

@ Vollmar-HEF.... dieses Thema haben wir auch gerade hausintern diskutiert...
Person X vermietet Wohnungen von Person y, z, a und b an Monteure...
gemäß einem Urteil des VG Neustadt/Weinstraße haben wir dies jetzt als Untervermietung gewertet und eine Maklererlaubnis nach§ 34c GewO verlangt....


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