Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Reisegewerbe (Titel III GewO) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=14)
--- Obdachlose verkaufen Zeitschriften/Zeitungen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16075)


Geschrieben von Ersen am 07.05.2018 um 15:17:

Achtung Obdachlose verkaufen Zeitschriften/Zeitungen

Hallo in die Runde,

in vielen Städten werden von Obdachlosen Straßenmagazine verkauft.

1. Gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür? Darf jeder Obdachlose einfach so die Zeitungen verkaufen?

2. Benötigt man dafür eine Reisegewerbekarte?


Es ist meistens so, dass man beim Kauf einer Straßenzeitung den Verkäufer unterstützt, der glaube ich mindestens die Hälfte des Verkaufspreises behalten darf. Der Rest fließt dann wahrscheinlich in die Produktion oder in andere soziale Projekte für Obdachlose.


Vielen Dank im Voraus!

Grüße



Geschrieben von Runge am 07.05.2018 um 15:44:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

der Verkauf von Druckwerken ist nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO Reisegewerbekarten-frei.

Evtl. könnte aber eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sein.

Regina Runge



Geschrieben von VeSa am 08.05.2018 um 09:22:

 

Guten Morgen,

hierbei bitte nicht die Anzeigepflicht aus § 55c GewO vergessen smile

Viele Grüße
VeSa



Geschrieben von Sigi2910 am 08.05.2018 um 11:31:

 

Zitat:
Original von Runge
Hallo aus Bad Fallingbostel,

der Verkauf von Druckwerken ist nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO Reisegewerbekarten-frei.

Evtl. könnte aber eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sein.

Regina Runge

Scheint mir eher unter den "Gemeingebrauch" zu fallen.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 08.05.2018 um 13:20:

  Obdachlose verkaufen Zeitschriften

hallo zusammen,
meist sind es ja ganz bestimmte Zeitschriften...
wir haben hier noch ein Sammlungsgesetz und können diese Fälle daher an die übergeordnete Behörde abgeben, da der dahinter stehende Verein dies nicht machen darf ...



Geschrieben von Ersen am 15.05.2018 um 08:12:

 

Moin


Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er gem. § 55 c das Gewerbe anzeigen. Wie und wer meldet bei einem Obdachlosen (Staatsangehörigkeit rumänisch) das Gewerbe an, der keine Meldebescheinigung oder Mietvertrag vorlegen kann?

Gibt es denn für EU-Bürger allgemeine Voraussetzungen für eine Gewerbe-Anmeldung?


Danke


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH