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--- WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ??? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16067)


Geschrieben von petergaukler am 29.04.2018 um 18:23:

  WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

gesehen heute im verkauf eines grosshändlers !


Beschreibung

Super Multi V im Ergoline-Gehäuse
Spielepaket, Cf-Karte und Laufzeitcode NEU
20 Spiele (siehe Foto) nach SpVo 4.1
guter Zustand
gewerbliche Nutzung bis 10.11.2018
Umrüstung auf SpVo 5.0 möglich
keine Abschaltung zum 11.11.2018
zusätzliche Informationen - speziell für die "Besserwisser" aus den Postleitzahl-Gebieten 27/31/49/52/68:
Es gibt definitiv KEINEN Laufzeitcode über den 10.11.2018 hinaus, aber dennoch die Möglichkeit, dass das Gerät und auch andere Geräte der Spielverordnung (inkl.Servicetool) ohne jegliche Kosten bzw. Aufwand weiterhin genutzt werden können!!
pg.



Geschrieben von gmg am 30.04.2018 um 10:41:

  RE: WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Die Altgeräte können nach dem 10. 11. 2018 weiterhin - nur nicht in der gewerblichen Aufstellung - betrieben werden.

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 15.05.2018 um 19:50:

  RE: WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Zitat:
Original von gmg
Die Altgeräte können nach dem 10. 11. 2018 weiterhin - nur nicht in der gewerblichen Aufstellung - betrieben werden.

Grüße


siehe hier ! Weißnicht



Geschrieben von gmg am 15.05.2018 um 21:25:

  WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Nach der Umrüstung sind es ja keine Altgeräte mehr. Dann sind es halt Neugeräte.

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 16.05.2018 um 07:47:

  RE: WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Zitat:
Original von gmg
Nach der Umrüstung sind es ja keine Altgeräte mehr. Dann sind es halt Neugeräte.

Grüße


ein durcheinander , Kopfkratz
wie sollen da die ämter durchblicken ?
Weißnicht

pg.



Geschrieben von gmg am 16.05.2018 um 08:00:

  WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Kein Durcheinander!

Es gibt doch die Zulassungsnummer.
Ziffer 2 und 3 ist ab dem 11. 11. 2018 veraltet.
Ziffer 4 ist o. K.
Hat alles seine Ordnung.

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 16.05.2018 um 09:03:

  RE: WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Zitat:
Original von gmg
Kein Durcheinander!

Es gibt doch die Zulassungsnummer.
Ziffer 2 und 3 ist ab dem 11. 11. 2018 veraltet.
Ziffer 4 ist o. K.
Hat alles seine Ordnung.

Grüße



man sollte aber auch bedenken
es gibt bei den prüfern(wie überall) auch hier schwarze schafe
die vergeben plaketten einfach so ziffer 4 no problem

pg.



Geschrieben von Rooobert am 17.05.2018 um 13:42:

 

Peterchen : Plakette hin oder her - Ziffer 2+3 sind raus, 4 ist gut !!!
Sollte doch nicht so schwer sein



Geschrieben von dieter116 am 26.05.2018 um 06:31:

  RE: WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Zitat:
Original von petergaukler

man sollte aber auch bedenken
es gibt bei den prüfern(wie überall) auch hier schwarze schafe
die vergeben plaketten einfach so ziffer 4 no problem

pg.


Entscheidend ist die am Gerät angebrachte Zulassungsnummer.



Geschrieben von petergaukler am 26.05.2018 um 07:30:

  RE: WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von petergaukler

man sollte aber auch bedenken
es gibt bei den prüfern(wie überall) auch hier schwarze schafe
die vergeben plaketten einfach so ziffer 4 no problem

pg.


Entscheidend ist die am Gerät angebrachte Zulassungsnummer.


eine firma aus mannheim macht aus adpmerkur tr.4.0. jetzt 5.0 geräte mit neuer zulassung -neuer nummer ?

pg.



Geschrieben von gmg am 26.05.2018 um 11:04:

  RE: WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Die Geräte werden umgebaut / umgerüstet durch die Hersteller, Firmen die den Herstellern helfen [Subunternehmer der Hersteller] sowie u. U. eigenes Personal der herstellereigenen Aufstellerfirmen.

Wichtig ist nur, dass die Umrüstung bis zum 10. 11. 2018 -24.00 Uhr- erfolgt ist.

Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Geräte, welche mit der Zulassungsziffer 4 beginnen und über die neue Technik verfügen, in der Aufstellung gestattet.


Grüße



Geschrieben von dieter116 am 28.05.2018 um 06:06:

  RE: WAS GILT WIRKLICH ab 11.2018 ???

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von petergaukler

man sollte aber auch bedenken
es gibt bei den prüfern(wie überall) auch hier schwarze schafe
die vergeben plaketten einfach so ziffer 4 no problem

pg.


Entscheidend ist die am Gerät angebrachte Zulassungsnummer.


eine firma aus mannheim macht aus adpmerkur tr.4.0. jetzt 5.0 geräte mit neuer zulassung -neuer nummer ?

pg.


Wie soll das denn gehen ?
Darf doch nur der Hersteller oder seine Beauftragten.


Wie wird das gemacht ? ( technischer Ablauf )


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH