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--- Wann endete die Pflicht für Aufsteller ein Gewerbe in jeder Gemeinde anzumelden... (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16061)


Geschrieben von Jannes am 26.04.2018 um 08:49:

  Wann endete die Pflicht für Aufsteller ein Gewerbe in jeder Gemeinde anzumelden...

...in denen sie einen Automaten aufstellen?

Ja, liebe Freunde aus der Exekutive,

meine größte Stärke (und aus Sicht meines Amtsleiters zugleich auch meine unnötigste Aktivität), ist das Register sauber und nah an der Wahrheit zu halten.

Ich habe jetzt noch eine alte "Stadtkreis"-Eintragung für einen Automatenaufsteller gefunden. Die möchte ich von Amts wegen löschen und zwar, weil ja mein Motto "wahr und klar" ist, für den Tag an dem diese Pflicht endete. Wer weiß noch wann dies aus dem Paragraphen 14 rausgeflogen ist?



Geschrieben von Rheinhesse am 26.04.2018 um 10:06:

  RE: Wann endete die Pflicht für Aufsteller ein Gewerbe in jeder Gemeinde anzumelden...

Moin aus Rheinhessen,
nach meinen Alt-Unterlagen fiel die Anzeigepflicht des § 14 Abs. 3 GewO für Automaten durch das III. MEG zum 31.03.2009 (Zeitpunkt des Inkrafttretens des III. MEG) weg.



Geschrieben von Puz_zle am 27.04.2018 um 06:19:

  RE: Wann endete die Pflicht für Aufsteller ein Gewerbe in jeder Gemeinde anzumelden...

Moin Moin aus Thüringen,

@Rheinhesse „Veto!“ - die betreffende Änderung im § 14 Abs. 3 GewO ist durch Artikel 9 Nr. 2 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (BGBl. I Nr. 15 v. 24. März 2009) bereits am 25. März 2009 in Kraft getreten.



Geschrieben von Jannes am 27.04.2018 um 10:48:

 

Vielen Dank liebe Freunde aus der Exekutive,

habe die Firma nun von Amts wegen mit dem Datum 24.03.2009 aus meinem wohlgepflegten Register genommen.


Danke



Geschrieben von VeSa am 03.05.2018 um 07:57:

 

Guten Morgen!

Das klingt irgendwie verlockend. Auch in meinem Register stehen noch solche Uralteintragungen die immer wieder zu Problemchen führen.
Ich frage mich allerdings, ob allein die Tatsache, dass diese Meldungen nun nicht mehr erforderlich sind automatisch dazu führt, dass man jene Gewerbetreibende von Amts wegen abmelden kann Kopfkratz
Aber vielleicht denke ich auch zu kompliziert.
Erfolgte eine Übersendung der Meldung an die entsprechenden Aufsteller oder einfach nur Register bereinigt, zack, fertig?

Wünsche einen angenehmen SchLaDo smile



Geschrieben von Rheinhesse am 03.05.2018 um 08:55:

 

Moin aus Rheinhessen,
also ich hab mir damals die Mühe gemacht und alle Automatenaufsteller angeschrieben - wobei es schon schwierig war, den einen oder anderen wieder ausfindig zu machen - und über die Abmeldung v. A. w. informiert. Alle haben das anstandslos und unkommentiert zur Kenntnis genommen.


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