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Geschrieben von Andreas Goldmann am 12.04.2018 um 16:33:

Fragezeichen Anmeldung einer AG & Co. OHG mit zwei GbR's als p.h.G.

Hallo,

ich könnte mal wieder gute Ratschläge bei folgendem Problem gebrauchen:

Laut HR-Eintragung wurde der Sitz einer AG & Co. OHG bei gleichzeitiger Änderung der Komplementäre (bisher: eine AG und eine GmbH & Co. KG, jetzt: zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit jeweils zwei natürlichen Personen als Gesellschafter).

Bei meinem ersten Versuch, die Daten nachvollziehbar in das Gewerberegister (eines Anbieters aus Achim ) einzutragen, habe ich die GbR's jeweils als "juristische Personen" erfasst, um dann auch die Personalien der jeweiligen Gesellschafter erfassen zu können. Soweit so gut. Im Ergebnis erhalte ich bei 2 Anmeldungen (eine für jede GbR) zweimal das Formblatt GewA1 und zwei Beiblätter mit den Daten der Gesellschafter der jeweiligen GbR.

Habe mich über dieses Ergebnis (mit dem kleinen Trick, die GbR als juristische Person zu kennzeichnen) zunächst sehr gefreut, sieht nämlich ordentlich und vollständig aus.

Je mehr ich darüber nachdenke, komme ich zu dem Schluss, dass es vielleicht auch 4 Anmeldungen sein müssten, da bei einer GbR ja jeder Gesellschafter anzeigepflichtig ist.

Bei meinem aktuellen Ergebnis müsste ich die beiden Formulare (GewA1 und Beiblatt) jeweils nur von beiden Gesellschaftern der betroffenen GbR unterschreiben lassen.

Wenn ich die 4 Gesellschafter einzeln anmelden lasse, kann ich die GbR's als Komplementäre nicht ohne weiteres auf den Ausdrucken erscheinen lassen.

Wer hatte eine solche Konstellation schon mal und kann mir mit Rat und Tat zu Seite stehen?

Danke im Voraus!

A. Goldmann



Geschrieben von jascha am 23.04.2018 um 08:56:

  RE: Anmeldung einer AG & Co. OHG mit zwei GbR's als p.h.G.

Personenmehrheiten. Es handelt sich hierbei insbesondere um Personenhandelsgesellschaften (z. B. KG, oHG, auch in Form von GmbH & Co. KG, GmbH & Co. oHG und Ähnlichen), Personengesellschaften (GbR), aber auch um nicht rechtsfähige Vereine und Stiftungen sowie vergleichbare ausländische Unternehmensformen. Diese besitzen im deutschen Gewerberecht keine Rechtsfähigkeit.
Die Antragstellung erfolgt deshalb jeweils für alle in der jeweiligen nicht rechtsfähigen Personenmehrheit vertretungsberechtigten Personen. Jeder geschäftsführende Gesellschafter muss einen eigenen Antrag auf Erlaubnis stellen; die Regelungen für natürliche Personen gelten entsprechend.
Für die Antragstellung ist der jeweilige Gesellschafter selbst verantwortlich, kann aber auch eine dritte Person beauftragen (ggf. schriftliche Vollmacht im Original zu den Akten nehmen). Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt für jeden geschäftsführenden Gesellschafter, für den folglich jeweils alle erforderlichen Unterlagen beigebracht werden müssen.
Jeder geschäftsführende Gesellschafter erhält einen eigenen Erlaubnisbescheid, die Personengesellschaft selbst erhält mangels Rechtsfähigkeit keine Erlaubnis.

Vielleicht helfen die Zeilen aus der BewachVwV Rh.-Pf

Gruß aus LU



Geschrieben von Andreas Goldmann am 25.04.2018 um 12:31:

  RE: Anmeldung einer AG & Co. OHG mit zwei GbR's als p.h.G.

Hallo und Danke Jascha!

Die grundlegende Frage, die ich trotzdem immer noch habe ist die: Müssen es 4 Anmeldungen sein oder reichen 2? Jeder p.h.G (2 GbR's) besteht hier ja aus jeweils 2 natürlichen Personen.

Eigentlich geht es ja nur um einen einzigen Betrieb (die OHG), bei dessen Anmeldung ich auf nachvollziehbare Weise dokumentieren will, dass zwei p.h.G. vorhanden sind (so steht's auch im Handelsregister).

Für jeden p.h.G. eine eigene Anmeldung (wie bei Personengesellschaften üblich) sollte doch reichen...

Wie ich das rein EDV-technisch ins Gewerberegister "einbaue" hat sich inzwischen geklärt. An dieser Stelle noch einmal danke an Frau Schmidt in/aus Brandenburg!

Hat sonst noch jemand eine Meinung oder Idee dazu? Gelesen haben's ja schon einige von Euch, geantwortet bisher nur 2...

Bin immer noch für konkrete Hinweise und Vorschläge dankbar!

Gruß aus OWL

A. Goldmann



Geschrieben von jascha am 25.04.2018 um 12:33:

  GbR

2 GbRs a 2 Personen= 4 Anmeldungen



Geschrieben von Andreas Goldmann am 25.04.2018 um 12:41:

 

Das kann ich zwar rechtlich nachvollziehen (ist gebührentechnisch ja auch besser fürs Gemeindesäckel), aber was trage ich dann in Feld 1 ein?

XY OHG (vertreten durch die A&B GbR mit Sitz in A-Stadt - bestehend aus Herrn A und Herrn B -, und die C&D GbR mit Sitz in C-Stadt, bestehend aus Herrn C und Herrn D-) und erfasse im weiteren Verlauf immer nur den Namen eines GbR-Gesellschafters? Da blickt doch am Ende keiner mehr durch...


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