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Geschrieben von Sabine Vanselow am 18.03.2005 um 12:44:

  Gewerbeanmeldung eines Gewerbetreibenden mit Wohnsitz in Amerika

Bei uns möchte jemand ein Gewerbe anmelden (Einzelfirma, amerikanischer Staatsbürger), der seinen Wohnsitz in Amerika hat. Derjenige hat hier in Deutschland per Notarvertrag einen Generalbevollmächtigten bestellt, der für ihn in Deutschland das Gewerbe anmelden und auch ausüben soll. Dieser Generalbevollmächtigte soll aber nicht das Gewerbe auf seinen Namen anmelden-als Gewerbetreibender ist der Herr, der in Amerika wohnt, einzutragen. Der Generalbevollmächtigte soll gar nicht in der Anmeldung erscheinen. Es soll eine Hauptniederlassung angemeldet werden.
Nach meinem Kenntnisstand ist es doch so, daß derjenige, der in Deutschland ein Gewerbe ausüben möchte, auch seinen Wohnsitz (auch nur Nebenwohnsitz) in Deutschland haben muß. Es ist doch bei der Gewerbeanmeldung der Aufenthaltsstatus des künftigen Gewerbetreibenden zu prüfen. Im v.g. Fall ist dies gar nicht möglich, da der Herr, der in Amerika wohnt, persönlich bei uns nicht vorgesprochen hat und auch nie vorsprechen wird.
Wie ist in diesem Fall zu verfahren?



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 23.03.2005 um 10:07:

  RE: Gewerbeanmeldung eines Gewerbetreibenden mit Wohnsitz in Amerika

Augen rollen Moin, Frau Kollegin!
Nach Ihrem ersten Absatz könnte es sich bei dem Generalbevollmächtigten evtl. um einen Stellvertreter im Sinne von § 45 GewO handeln. Zumindest spricht hier einiges dafür, wenn man die Ausführungen im Kommentar Landmann / Rohmer zur Gewerbeordnung (§ 45) einbezieht. Hierbei sind die Anforderungen, die an den Gewerbetreibenden zu stellen sind (Zuverlässigkeit pp.) auch für den Stellvertreter zu berücksichtigen. Auch ist m. W. bei der Gewerbeanmeldung festzuhalten, dass die Ausübung des Gewerbes durch einen Stellvertreter erfolgt. - Dass ein Einzelgewerbetreibender zwingend seinen Wohnsitz oder Zweitwohnsitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung haben muss, ist mir so nicht bekannt. - Um feststellen zu können, ob der Gewerbetreibende aus den USA dort auch tatsächlich ein Gewerbe ausübt, oder ob hier evtl. ein "Strohmannverhältnis" beabsichtigt ist, würde ich über die für den Wohnsitz des Gewerbetreibenden zuständigen Auslands-Niederlassung der Industrie- und Handelskammer eine Anfrage stellen. Diese sind in aller Regel sehr hilfsbereit und fachlich auch sehr versiert. So haben die Kollen einer amerikanischen IHK-Niederlassung mir vor ca. 10 Jahren (bei einer anderen Stadtverwaltung) unter Einbeziehung der amerikanischen Behörden einmal tatkräftig dabei geholfen, Kapitalanlagebetrügern bereits im Anfangsstadium das Handwerk zu legen, indem vor Ort in den USA entsprechende Ermittlungen durch die dortigen Behörden aufgenommen wurden. Ggf. können Sie diese Anfrage auch über Ihre örtlich zuständige IHK stellen, die Ihnen sicherlich auch ansonsten bei der geschilderten Problematik im Rahmen deren Möglichkeit behilflich sein wird.
Weiterhin viel Spaß an der Arbeit!
Kramer, Stadt Cloppenburg



Geschrieben von Sabine Vanselow am 23.03.2005 um 10:25:

Augenzwinkern RE: Gewerbeanmeldung eines Gewerbetreibenden mit Wohnsitz in Amerika

Hallo Herr Kollege,

vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort! Das hilft mir aber schon mal ein ganzes Stück weiter! Ich bin erst seit 09/04 hier im Geschäft-so lernt man dazu... Ich werde mich umgehend mit der IHK in Bonn kurzschließen, um so zu verfahren, wie Sie es geschrieben haben.

Schöne Grüße nach Norddeutschland aus Troisdorf,
Sabine Vanselow großes Grinsen


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