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Geschrieben von MartinaJoerißen am 08.03.2018 um 08:39:

  Anmeldung Gewerbe ja oder nein

Hallo Zusammen!
Ich habe hier folgenden Fall:
Ich habe von einer GmbH eine vorsorgliche Gewerbeanmeldung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bekommen. In diesem Schreiben steht der Hinweis, dass die GmbH keine Absicht zur Gewinnerzielung hat.
Der Eintrag im Handelsregister in Bezug hierauf lautet auch, dass die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgt. Sie ist dabei selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Tätigkeitsbeschreibung lautet:
Fachseminar für Altenpflege (Ausbildung von Altenpflegern) und Durchführung von Weiterbildungen und Qualifizierungen im Bereich Gesundheit und Pflege.
Ich habe die GmbH dann als unselbständige Zweigstelle angemeldet.
Jetzt kam aber von der Gesellschaft der Hinweis die Anmeldung nochmal zu überprüfen, da bisher keine andere Gemeinde eine Anmeldung vorgenommen hat.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, wie die Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht für das Vorliegen eines Gewerbes hier zutrifft und ob eine Gewerbe angemeldet werden muss.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße



Geschrieben von BE-DE am 08.03.2018 um 08:58:

  RE: Anmeldung Gewerbe ja oder nein

Moin Moin von der D...

zunächst einmal: ohne Hauptniederlassung kann keine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle angemeldet werden.
Eine Gewinnerzielungsabsicht alleine stellt ja nicht alle Kriterien dar, und ob die hier vorliegt, ist auch fraglich m. E. Liegt hier vielleicht auch eine Freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 6 GewO vor?
So schnell würden wir Unternehmen nicht von Amts wegen an- oder abmelden.



Geschrieben von MartinaJoerißen am 08.03.2018 um 09:39:

 

Das hatte ich dann vergessen zu erwähnen. Die Hauptniederlassung ist in einer anderen Stadt angemeldet. Daher habe ich dann die Anmeldung als unselbständige Zweigestelle vorgenommen. Die anderen Kriterien für eine Gewerbe Anmeldung sind erfüllt.
Vielen Dank für den Hinweis auf § 6. Das einzige was hier dafür in Frage käme wäre das Unterrichtswesen. Hier ist die Frage, ob die Ausbildung von Altenpflegern darunter fällt.



Geschrieben von BE-DE am 08.03.2018 um 10:43:

 

Moin Moin von der D...

weil Du schriebst: "da bisher keine andere Gemeinde eine Anmeldung vorgenommen hat" bin ich davon ausgegangen, dass das fehlte. Unterrichtswesen fällt m. E. raus, weil es dann in den landesrechtlich geregelten Schulgesetz u.Ä. aufgenommen sein müsste. Wenn ich im Landmann/Rohmer § 14 Rd. Nr. 26 B nachschaue, zählt z. B. eine Heilpraktikerschule als gewerblich und das scheint doch sehr eng beieinander zu liegen. An diversen anderen Orten hier im Forum wurde das Thema mit der Gewinnerzielung schon behandelt. Einfach bei "Suchen" eingeben und dann kommen etliche Angebote. Immer bedenken Steuerrecht ungleich Gewerberecht.


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