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Geschrieben von Reichl am 05.02.2018 um 15:58:

  Vermietung privates Wohnmobil Gewerbe?

Ein Bürger wurde vom Finanzamt aufgefordert, für die Vermietung seines Wohnmobils ein Gewerbe anzumelden.

Das Wohnmobil wird selbst genutzt für ca. 2 – 4 Wochen im Jahr, für weitere ca. 5 – 6 Monate wird das Wohnmobil vermietet. Die Vermietung läuft nach seiner Aussage „quasi nebenher“, damit das Fahrzeug nicht in der Garage steht. Der Betroffene ist als Unternehmensberater und Darlehensvermittler tätig, die Vermietung dient also nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts.

Handelt es sich dabei um die Verwaltung eigenen Vermögens und stellt damit keine gewerbliche Tätigkeit dar oder ist es doch ein anmeldepfllichtiges Gewerbe?



Geschrieben von sme40 am 06.02.2018 um 07:16:

 

Guten Morgen,

hier treffen mal wieder Steuer- und Gewerberecht aufeinander! Das Finanzamt hat einen weiter gefassten Gewerbebegriff und definiert Gewerbe teilweise so, obwohl es keines ist.

Da es sich hier um 1 WoMo handelt und sicherlich kein hauptberufliches Einkommen erzielt wird, ist es m. M. nach aus gewerberechtlicher Sicht ein Bagatellfall und nicht anzumelden. Unabhängig davon muss sich der Gute mit dem Finanzamt einigen, wie er dieses (geringfügige) Einkommen anzuzeigen hat.

Gruß


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