Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Puppenbordell (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=15832)


Geschrieben von Jannes am 29.01.2018 um 11:39:

  Puppenbordell

Multiplikationsstichwörter: Puppen-Bordell Puppenpuff Puppen-Puff Puppenprostitution Puppen-Prostitution Sex

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

bei mir war gerade ein Pärchen, dass in unserer kleinen und harmlosen Stadt ein Puppenbordell eröffnen möchte, ähnlich dem Vorreiter in Dortmund. Mit diesen Begriffen kann man mit einer Suchmaschine (Bing oder Yahoo oder Anderen) übrigens schnell fündig werden.

Jetzt ist es im Süden von Rheinland-Pfalz ja so, dass Prostitution nur in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gestattet ist.
Ich vermute, alle gesetzlichen Vorgaben hierzu sollen ja auch dem Schutz der Prostituierten dienen.
Aber, hier gäbe es ja gar keine leichte Damen.
Nur Puppen. Könnte auch ein Trend sein, der derzeit aus Japan rüber schwappt.

Melde ich das einfach so an?
Gelten zumindest die Regeln eines Hotelbetriebes?
Ist es eine Art Massage durch Maschinen?
Lehne ich komplett ab?



Geschrieben von Gudrun Büxe am 29.01.2018 um 14:48:

 

So ganz unbedarft und ins Blaue hinein würde ich sagen, dass es sich hier nicht um einen Prostitutionsbetrieb handelt, eben weil hier nicht mit Menschen, sondern mit Puppen gehandelt wird, wenn auch auf eine hierzulande weniger bekannte Art ;-)

Ich für meinen Teil würde (als Neuling im Gewerbebereich) wahrscheinlich einfach in Dortmund anrufen und die Kollegen fragen, wie der Betrieb dort angemeldet wurde.

Mit kollegialen Grüßen aus dem Lipperland



Geschrieben von Pedda am 29.01.2018 um 16:06:

 

Meine Kollegin, die gerade das Büro verlässt, ruft mir beim Gehen zu, wir sollten uns damit selbständig machen. Allerdings wären die wirklich guten Puppen schweineteuer, sie meint so 3000 Euro + X / je Puppe, wenn die sich vernünftig reinigen lassen. Was weiß die, was ich nicht weiß?

Schönen Feierabend aus einer Gemeinde mit 11.000 Einwohnern.



Geschrieben von HBinder am 31.01.2018 um 17:19:

 

Hallo,

also meiner Meinung nach sind die Regelungen zur Prostitution und auch die Beschränkungen aufgrund der Einwohnerzahl hier nicht anwendbar, da es sich nicht um sexuelle Handlungen von Personen an oder vor Personen gegen Entgelt handelt. Folglich auch kein Bordell im Sinnes des ProstSchG. Von daher meine ich Gewerbe-Anmeldung möglich.

Allerdings sollten sich die potenziellen Betreiber mal wegen der baurechtlichen Bestimmungen erkundigen.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Rheinhesse am 01.02.2018 um 09:09:

 

Moin aus Rheinhessen,
ich würde hier auch die Anwendung des ProstG aber auch der Sperrgebietsverordnung nicht erkennen können. Hier fehlt es an dem sexuellen Angebot durch Menschen - m. E. ein wesentliches Merkmal der Prostitution.
Anders sieht es aus bei den bau- und hygienerechtlichen Vorgaben. Hier würde ich schon die jeweiligen Behörden kontaktieren.
Sicherheitshalber würde ich unsere Aufsichtsbehörde mal kontaktieren.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH