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Geschrieben von AMS am 27.01.2018 um 15:00:

Fragezeichen Selbständig im Nebenerwerb als Aufsteller ab Februar 2018

Hallo zusammen,

wie einige ja wissen bin ich schon seit Jahren hobbymässig im Automatenbereich unterwegs.
Nun ergibt sich aber eine neue Situation und ich erhoffe mir hier einige Tipps / Anregungen von Aufstellern. Damit ihr den Kontext richtig einordnen könnt muss ich etwas ausholen.

Fangen wir mit den einfachen Sachen an. Also zu meiner Person und meiner Qualifikation:

Ich bin 46 Jahre alt, habe eine erste Ausbildung zum Kommunikationselektroniker Fachrichtung Informationstechnik gemacht und im Anschluss Informatik studiert. Beruflich bin ich in Vollzeit als Leiter IT in einem mittelständigen Unternehmen tätig.

Ich habe jetzt die Möglichkeit bzw. wurde mir der Vorschlag gemacht einen bestehenden Betrieb (Einzelunternehmen e.K.) aus Altersgründen zu übernehmen. Das Unternehmen hat aktuell nur einen Aufstell-Ort (Gastro - 2 * aktuellen GSG von adp, sowie einen Dart-Automaten).

Die persönlichen Vorraussetzungen für ein solches erlaubnispflichtiges Gewerbe sind gegeben (also einwandfreies pol. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt), ebenso eine einwandfreie Schufa und keine Eintragungen im gerichtlichen Schuldnerverzeichnis.

Ein Vorgespräch mit dem Ordnungsamt / Gewerbeamt verlief ebenfalls positiv.
Somit könnte ich das Gewerbe anmelden und würde eine Erlaubnis nach § 33c GewO bekommen.

Bevor ich dies allerdings wirklich umsetze hätte ich noch einige Fragen:

1. Welche Rechtsform sollte ich sinnvoller Weise wählen? - Grundsätzlich soll das Gewerbe ja neben meinem Hauptberuf ausgeübt werden. Es käme grundsätzlich in Frage: Als Einzelunternehmen (mit oder ohne Eintrag in das HR), als GbR oder als UG.

Hier ergeben sich ja dann auch weitere Aspekte insbesondere in Bezug auf Einkommenssteuer / Buchhaltung / Leasing, etc. - Ich weiß dass das hier kein Forum für "Wie-mache-ich-mich-selbständig" ist, aber vielleicht hat ja der eine oder andere Aufsteller eine persönliche Erfahrung.

2. Die Buchhaltung - Wie führt Ihr die Buchhaltung, als EÜR oder Doppelte Buchführung mit GuV wie z.B. bei der UG vorgeschrieben.

3. Die Buchhaltungs-Software - Welche SW nutzt Ihr für die Buchführung, also einen Standard von Lexware, Buhl, Datev, etc., pp. oder eine Branchen-Lösung wie Winspur oder AMS Win?

4. Beschaffung neuer Automaten - Wie läuft es? - Kauf, Miete oder Leasing?

5. Versicherung - Gibt es spezielle Versicherungen für GSG? - Anbieter?

Ich hoffe es findet sich der eine oder andere der mir vielleicht auch nur einen Teil der Fragen beantorten möchte.

Vielen Dank & Gruß, Carsten. Danke



Geschrieben von tapier am 27.01.2018 um 23:52:

  RE: Selbständig im Nebenerwerb als Aufsteller ab Februar 2018


Lange nix mehr von mir gegeben, aber,

Um dies als Nebengewerbe zu führen brauchst du in erster Linie vieeeel Geld.
Die Grundsätzliche Erlaubniss dafür das du Geräte aufstellen darfst kostet je nach Stadt schon mal eine vierstellige "Bearbeitungsgebühr".
Dann benötigst du noch eine Geeignetheitsbestätigung des Aufstellplatzes und nattürlich eine Gewerbeanmeldung, was noch am günstigsten kommt.

So und nun das/die Gerät/e: Kaufen ist schon mal nicht schlecht, verrursacht keine laufenden Kosten.
Allerdings sieht es ja aktuell so aus das du zuerst das Gerät kaufen/mieten oder leasen musst und dann die entsprechende Software dazu vom Hersteller mieten.
Das kann je nach Gerät-/Softwarekombination ein paar Hunderter im Monat kosten.

So und wenn du jetzt das alles gewuppt hast solltest du dir am besten einen passenden Steuerberater suchen der die monatlichen oder Quartalsbrechungen erledigen kann, koste nattürlich auch was.

Und nun darfst du deine/n Automaten öffentlich in Betrieb nehmen und hoffen das nicht gleich in den ersten Tagen von den Kisten einige Tausender als "Begrüßungsgelder" rausgeblasen werden.

Also ganz grob gesagt: Wenn du nicht sicherstellen kannst das du pro Gerät und Monat eine Mindesteinwurfsumme (Einwurf, nicht Kasse) von ca. €5000.- erzielst solltes du das ganze schnell vergessen und dir eher einen Aufsteller suchen der dir eine Provision zahlt und du mit den ganzen Abrechnungs-, Wartungs- und Füllungsmist nichts zu tun hast.

Ansonsten freunt sich nämlich nur der Stadtkämmerer der dich so freundlich beraten hat.
Danke



Geschrieben von dieter116 am 28.01.2018 um 06:15:

  RE: Selbständig im Nebenerwerb als Aufsteller ab Februar 2018

Für einen Aufstellplatz:

Einzelunternehmen
einfache Buchführung
irgendeine Freeware als Software für Buchhaltung
Betriebshaftpflicht

Sozialkonzept

Automaten wirst du wohl erst mal die vorhandenen übernehmen.

Daran denken, dass ab Nov 2018 die GSG neu werden müssen ( TR 5 )

ca. 1.000,-€ Münzen zuhause, falls nachgefüllt werden muss

ansonsten leraning by doing



Geschrieben von Rooobert am 28.01.2018 um 20:33:

 

Sozialkonzept auch in der Kneipe ???
Bei TR5 kommt nur eine andere Software drauf, Hardware bleibt stehen.
Kleingeld brauchst du auch nicht, kauf dir Dispenser dann kannst du mit 50er Scheinen auffüllen
Die beste Versicherung ist ein hungriger Rottweiler nachts in der Kneipe einsperren



Geschrieben von AMS am 31.01.2018 um 20:58:

 

Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.


Gerne will ich Euch noch auf aktuellen Stand bringen.

Die Automaten (2 * Geldspieler & 1 * Dart) erzielen monatlich ca. 4.300,- €.

Am 30.01.2018 wurde folgendes erledigt / durchgeführt:



Erhalten habe ich 2 Quittungen über zusammen 36,13 € für Verwaltungsgebühren und einen Fragebogen des Finanzamt - 4 DIN A4 Doppelseiten mit nochmal soviel "Ausfüllhilfe". Wand

Und natürlich meine Gewerbeanmeldung.

Als nächstes brauche ich ein Sozialkonzept. - Hat jemand eine "günstige" Quelle?

Für die verpflichtende Unterrichtung nach § 33c GewO habe ich mich bei der IHK Köln für den 19.02.2018 für einen Kurs mit 6 * 45 Minuten zum Schnäppchen-Preis von 150,- € angemeldet.

Wenn alles glatt läuft wird mir die Erlaubnis nach § 33c GewO im Laufe des Februar erteilt, spätestens zum 01.03.2018.

Was mir aktuell echt unter den Nägeln brennt ist die Buchhaltung. Also ich werde wohl eine einfache Buchhaltung mit EÜR machen. - Dies ist auch der Grund warum ich auf den e.K. verzichte; hier ist man nämlich automatisch verpflichtet eine Doppelte Buchführung mit Bilanzierung und GuV zu machen.

Daher nochmal die konkrete Frage: Welche Software benutzt ihr für die Buchhaltung?
Nebenfrage: Sehe ich es richtig, dass z.B. jeder Automat in der Buchhaltung als eigenständige Kasse geführt wird?

Leider wurde in die Gaststätte bereits 3 mal eingebrochen. - Und natürlich jedesmal mindestens ein Automat geknackt. - Meist mit nicht unerheblichem Gehäuse-Schaden und fehlendem Münzblock oder rausgebrochener Scheinkasse. wut - Daher hier nochmals die Frage: Wie macht ihr das bzgl. Einbrüchen / Versicherung ?

Ein Rottweiler ist leider keine Lösung, da ich ja der Aufsteller bin und nicht der Wirt.

Vielen Dank für Eure Mühe.

Gruß Carsten.

Nachtrag: Die Vergnügungssteuer beträgt bei uns hier humane 8%. Applaus - Das war wenigstens mal eine gute Nachricht.



Geschrieben von dieter116 am 01.02.2018 um 05:20:

 

Entweder Tresorständer oder Wirt hat Schlüssel , nimmt Kassen raus und lässt
Geräte über Nacht offen.



Geschrieben von gmg am 01.02.2018 um 07:22:

 

Zitat on
Als nächstes brauche ich ein Sozialkonzept. - Hat jemand eine "günstige" Quelle?

Daher nochmal die konkrete Frage: Welche Software benutzt ihr für die Buchhaltung?
Nebenfrage: Sehe ich es richtig, dass z.B. jeder Automat in der Buchhaltung als eigenständige Kasse geführt wird?

Leider wurde in die Gaststätte bereits 3 mal eingebrochen. - Und natürlich jedesmal mindestens ein Automat geknackt. - Meist mit nicht unerheblichem Gehäuse-Schaden und fehlendem Münzblock oder rausgebrochener Scheinkasse. wut - Daher hier nochmals die Frage: Wie macht ihr das bzgl. Einbrüchen / Versicherung ?
Zitat off




1) Thema: Buchführung: Such Dir eine aus. Die sind - wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen - alle brauchbar.
Natürlich ist in der Buchhaltung jeder Automat als eigenständige Kasse zu führen.
Die Auslesestreifen sind in Papierform in vollständiger Länge aufzubewahren und zu den Buchführungsunterlagen zu nehmen.
Darüber hinaus:
Sind die Daten der Geräteauslesung dauerhaft gesichert aufzubewahren.

2) Ich würde zum Tresorständer tendieren.
3) Mustersozialkonzept gibt es bei den Verbänden. Kann man dort Downloaden.

Grüße



Geschrieben von Rooobert am 03.02.2018 um 15:04:

 

Für einen Platz so einen Aufwand, mit dem Einbruchrisiko würde ich mir gut überlegen. Von den 4300 gehen 700 Mwst ab , 350 Vergnü. St , = 3250 davon will der Wirt noch die Hälfte = 1625
davon musst du die Geräte zahlen ca 500 , also bleibern 1100 Gewinn im Monat vor Steuer. Davon musst du noch alle Reparaturen bezahlen , bei einem Einbruch sind schnell mal paar Tausend Bargeld weg und das gleiche an Schaden. Versicherung von Bargeld ist fast unmöglich geworden, und wenn dort schon 3 mal eingebrochen wurde lehnen die meist komplett ab.
Schönes WE


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