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Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 16.01.2018 um 16:04:

  SB-Autowaschanlage

hallo zusammen,
wir diskutieren im Hause gerade, ob eine SB-Autowaschanlage gewerberechtlich angemeldet werden muss....

Vor Ort ist niemand und an der Anlage ist der Betreiber nicht ersichtlich...

wir haben den Betreiber zwar jetzt ausfindig gemacht, aber er meint, er müsse keine Gewerbeanmeldung hier tätigen

Kopfkratz
hat er vielleicht sogar recht?
Danke für die Denkhilfe!!!



Geschrieben von Pedda am 16.01.2018 um 16:28:

 

Das "Überlassen oder Vermieten" der Waschanlage gegen Entgelt stellt bei mir eine gewerbliche Tätigkeit da.



Geschrieben von Janine23 am 17.01.2018 um 11:53:

 

HalliHallo,

auch für uns stellt dies eine gewerberechtliche Tätigkeit dar. Wir haben z. B. eine Anmeldung mit folgender Tätigkeit "Betreiben einer Waschbox mit 2 Plätzen". Das Gleiche gilt ja auch für Selbstbedienungstankstellen.

An dem Standort wird ein Gewerbe ausgeübt. Egal ob dort jemand vor Ort ist oder nicht. Rechnungen werden ja auch geschrieben oder gedruckt. Das muss ja alles irgendwie abgerechnet werden.

Liebe Grüße



Geschrieben von BE-DE am 17.01.2018 um 15:24:

 

Moin Moin von der D...

ist eindeutig gewerblich und anzeigepflichtig.Es besteht eine Betriebsstätte mit Kundenkontakt (auch, wenn es nur am Waschplatz ist). Und der Kunde zahlt Geld ein und es muss abgerechnet werden.


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