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Geschrieben von LoryGlory am 15.01.2018 um 09:18:

Fragezeichen Flohmarktfestsetzung Auswahlverfahren

Hallo,

ich bin komplett neu in dem Bereich und kenne mich noch nicht so gut aus.

Nachdem ich unseren Flohmarktveranstaltern mitgeteilt habe, dass Sonntags keine Flohmärkte mehr stattfinden werden, haben sich 12 von 21 dazu ausgesprochen, stattdessen auch nur an einem Samstag den Flohmarkt zu betreiben. Vergeben sollen Samstage von März bis Novemeber.

In Vorjahren wurde es immer so gemacht, dass das Eingangsdatum der Bewerbung entscheidend war für die Terminvergabe. So nach dem Motto "wer zuerst kommt mahlt zuerst". Bei Taggleichen Bewerbungen entschied das Los.

Da nun aber schon viel hin und her gegangen ist, wollte ich fragen, ob ich einfach nur das Los entscheiden lassen kann. Ich weiß gar nicht, wonach sowas gerichtet ist.

Ich würde jetzt einfach den Veranstaltern schreiben, dass ich an Termin X auslosen werde, sie gerne dabei sein können und fertig. Kann ich das einfach so machen?

- Aber dass Flohmärkte auch Samstags überhaupt festgsetzt werden müssen ist richtig, oder? -

Wie habt ihr das gehandhabt mit den Flohmärkten?

Liebe Grüße und vielen Dank im voraus! Danke



Geschrieben von Runge am 18.01.2018 um 10:12:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

bei uns werden für den Samstag schon länger keine Festsetzungen mehr beantragt. Da das Ladenöffnungsgesetz den Warenverkauf am Samstag zulässt, ist eine Festsetzung in so weit auch nicht erforderlich. Die gewerblichen Händler müssen dann aber die Vorschriften des Reisegewerbes beachten wie z.B. Reisegewerbekartenpflicht, kein Verkauf im Reisegewerbe verbotener Waren usw.

Grundsätzlich dürfen am Samstag aber auch nicht festgesetzte Flohmärkte stattfinden.

Regina Runge



Geschrieben von gewerbe-beelitz am 18.01.2018 um 11:37:

 

Hallöchen..... erfüllt denn der Flohmarkt überhaupt die Kriterien eines gewerblichen Marktes sodass die GewO Anwendung findet?
Formulier



Geschrieben von Sigi2910 am 18.01.2018 um 16:58:

 

und wenn er das täte, wäre das auch für einen Sonntag geeignet...



Geschrieben von Runge am 18.01.2018 um 17:09:

 

Aber nur, wenn ein besonderer Anlass vorläge und eine Ausnahme nach dem Feiertagsgesetz möglich wäre.

Regina Runge



Geschrieben von Sigi2910 am 18.01.2018 um 17:12:

 

und wenn man sonntags sowieso nicht will... brauchts auch keine Marktfestsetzung. Die will ein Antragsteller doch nur, weil er gerade sonntags verkaufen will. Bei uns ist es so, dass Flohmärkte an Sonntagen außen vor bleiben. Aber wir vermieten unseren Messplatz durchaus einmal im Jahr für einen Veranstalter eines Flohmarktes - an einem Samstag. Ohne Marktfestsetzung.



Geschrieben von LoryGlory am 19.01.2018 um 08:09:

 

Guten Morgen! Danke für die Antworten.

Müssen denn alle Anbieter eine Reisegewerbekarte haben, damit der Markt Samstags keiner Festsetzung bedarf? Oder kann das auch gemischt sein; z.B. 10 mit RGK und 5 Private ohne?



Geschrieben von Runge am 19.01.2018 um 08:16:

 

Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,

eine Reisegewerbekarte müssen nur die gewerblichen Anbieter haben. Damit es sich überhaupt um einen nach der Gewerbeordnung festsetzbaren Markt handelt, müssen aber mindestens ein Dutzend gewerbliche Anbieter vorhanden sein. Wenn ausserdem auch "private" dort verkaufen, ist das unschädlich. Für sie gelten die gewerberechtlichen Vorschriften nicht. Allerdings ist die Abgrenzung sehr schwierig, da sich die meisten Anbieter nach meinen Erfahrungen selbst als "privat" sehen.

Regina Runge



Geschrieben von Sigi2910 am 19.01.2018 um 08:26:

 

Zur Marktfestsetzung kurz: Die Festsetzung eines Spezialmarktes ist bei uns an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. Von einer Vielzahl von Anbietern kann man aus gewerberechtlicher Sicht in aller Regel nur dann sprechen, wenn der Markt von mehr als einem Dutzend gewerblichen Anbietern beschickt wird. Es sind allerdings auch die sonn-/feiertagsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, wenn es sich um einen Sonntag handelt. In dieser Hinsicht ist es so, dass insofern von einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung gesprochen wird, die von mind. 50 Beschickern besucht wird und die ein Besucheraufkommen von rund 1.000 Menschen voraussetzt.



Geschrieben von Runge am 19.01.2018 um 08:51:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

bei uns werden Flohmärkte, wenn überhaupt, als Jahrmärkte festgesetzt, da die Angebotspalette regelmäßig doch sehr weit gestreut ist. Im Übrigen gilt aber das Gleiche, wie für den Spezialmarkt.

Regina Runge



Geschrieben von Sigi2910 am 19.01.2018 um 09:00:

 

Flöhe sind doch sehr spezielle Tiere. Insekten mit enormer Sprungkraft. Also bleibe ich doch bei Spezialmarkt...



Geschrieben von Gewerbe2007 am 16.01.2020 um 16:20:

 

Hallo zusammen,

hattet ihr schon einmal einen Flohmarkt am Sonntag untersagen müssen?

Hätte jemand ein Muster für mich?

Vielen lieben Dank!


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