Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Gewerbeanmeldung nach §14 erforderlich? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=15781)


Geschrieben von schnuffi87 am 11.01.2018 um 14:18:

  Gewerbeanmeldung nach §14 erforderlich?

Hallo ihr Lieben,

heute wollte eine junge Frau sich bei mir informieren ,ob sie Ihr Gewerbe anmelden muss. Sie macht gerade noch eine Ausbildung zur Vitametikerin.
Hab ich noch nie gehört Weißnicht

ich zitiere mal die Erläuterung dazu:

(Was ist Vitametik?

Eine optimale Nervenimpulsversorgung aus dem Gehirn für jede einzelne Körperzelle ist die Voraussetzung für Regeneration, Gesundheit und Wohlbefinden. Verspannte Muskeln üben jedoch Druck auf die Nerven aus und vermindern so die Nervenimpulsversorgung. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu organischen Beschwerden, wie Verdauungsproblemen oder Bluthochdruck führen. Da jedoch jeder Organismus auf Selbstregulation programmiert ist, versucht er Störungen im Körper zu beseitigen und wieder ins Gleichgewicht zu kommen, um gesund und leistungsfähig zu bleiben.

Heilung vollbringt somit eigentlich kein Arzt, kein Heilpraktiker oder Therapeut, sondern ausschließlich der Körper selbst. Von entscheidender Bedeutung kann es hierbei sein, die Fähigkeit des Körpers zur Selbstregulation von außen mit den geeigneten Mitteln zu unterstützen. Im Falle von verspannten Muskeln, die auf Nerven, Gefäße, Organe und Gelenke drücken, muss dem Körper ein Mindestmaß an Entspannungsfähigkeit zurückgegeben werden. )

Muss eine Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden?
Ich bin der Meinung ja.

Vielen Dank für die Hilfe. Danke

Liebe Grüße
Janet Brekau



Geschrieben von KremserT am 11.01.2018 um 14:41:

  RE: Gewerbeanmeldung nach §14 erforderlich?

Hallo,

die Meinung vertrete ich auch. Gestützt durch folgendes Urteil: https://openjur.de/u/319890.html

Dort unter Rn 35 wird auch zwischen den Zeilen - so interpretiere ich das - eine ZUV-Prüfung nach § 38 II GewO empfohlen. Das vorgenannte Urteil ist da sicher auch eine sehr gute Erkenntnisquelle zur Begründung der Notwendigkeit der Durchführung eines solchen Verfahrens.



Geschrieben von Civil Servant am 12.01.2018 um 12:13:

 

Man kann auch sagen: Viele Gesundheitsberufe, die spezialgesetzlich geregelt sind, sind raus aus dem Gewerberecht und das dürfte für den vorliegenden Fall sicherlich nicht gelten.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH