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--- Makrtfestsetzung am Samstag (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=15760)


Geschrieben von SEberhagen am 08.01.2018 um 13:47:

  Makrtfestsetzung am Samstag

Es Bedarf bei einer Messe an einem Samstag keiner Festsetzung oder? smile



Geschrieben von sme40 am 09.01.2018 um 08:12:

 

Warum nicht?

Was ist es denn dann nach dem Gewerberecht? Meldet der Veranstalter eine Messe an, ist der Tag, an dem diese stattfindet unerheblich. Märkte, insbesondere Jahrmärkte können ja auch an allen Wochentagen stattfinden.

Hier bitte nochmal im Forum wühlen, denn es gibt hierzu einige Einträge.

Andere Frage: Tummeln sich dort überwiegend Gewerbetreibende oder ist das eine private Veranstaltung, die sich nicht an die Öffentlichkeit richtet?

Gruß



Geschrieben von SEberhagen am 09.01.2018 um 08:42:

 

Wenn der Veranstalter es nicht anmeldet, gelten doch die Regelungen des Titel III GewO oder?

Wenn er es anmeldet, dann wird es natürlich festgesetzt.

Es würden sich dort überwiegend Gewerbetreibende tummeln.



Geschrieben von sme40 am 09.01.2018 um 11:34:

 

Meines Erachtens hat der Veranstalter sogar die Pflicht, diese Messe gewerblich anzumelden, damit wir sie "einfangen" können.

Und ja, andererseits es würden dann die Regelungen des Titels III GewO gelten und die Messe würde auch dann im Sichtstreifen bleiben.

Gruß


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