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Geschrieben von Pfälzer am 21.12.2017 um 20:38:

  Dozent bei der Dekra

Halllo,

habe eine Frage zur Tätigkeit als Dozent.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Person, gegen welche eine rechtskräftige GU besteht. Gewerbegegenstand der ehemaligen Firma war die gewerbliche Verkehrssicherung.

Nun taucht der Mann plötzlich als Dozent bei der DEKRA auf. Dort gibt er Schulungen i. S. Verkehrssicherheit und für Staplerfahrer.

§ 6 GewO schließt das Unterrichtswesen von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung aus.
Nun meine Frage: ist die geschilderte Tätigkeit tatsächlich dem "Unterrichtswesen" zuzuordnen oder versucht der "Gute" nur, die gegen ihn bestehende GU zu umgehen (was ich vermute).

Danke, Gruß und besinnliche Feiertage


Pfälzer



Geschrieben von HBinder am 22.12.2017 um 14:17:

  RE: Dozent bei der Dekra

Hallo,

Unterrichtswesen ist in der Regel landesgesetzlich geregelter Unterricht.

Gruß
HBinder



Geschrieben von BE-DE am 27.12.2017 um 07:25:

  RE: Dozent bei der Dekra

Moin Moin von der D...

Genau so sieht das aus, nur die nach den landesgesetzlichen Vorschriften geregelte Lehrtätigkeit unterliegt dem § 6 GewO Lesen


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